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2. Fußball-Bundesliga: DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung zu Dresden-Krawallen

Дата публикации: 21-07-2026 16:43:50




Nach den Sanktionen wegen der schweren Ausschreitungen beim Spiel gegen Hertha zog Dynamo Dresden vor das DFB-Bundesgericht. Das hat sich nun geäußert.



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2. Fußball-Bundesliga DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung zu Dresden-Krawallen

Frankfurt/Main · Nach den Sanktionen wegen der schweren Ausschreitungen beim Spiel gegen Hertha zog Dynamo Dresden vor das DFB-Bundesgericht. Das hat sich nun geäußert.

Das Spiel Dresden gegen Hertha BSC im April wurde von Ausschreitungen überschattet. (Archivbild)

Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat noch keine abschließende Entscheidung zu den Sanktionen wegen der Ausschreitungen beim Zweitliga-Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April getroffen. Sowohl Dynamo als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt.

„Nach Abschluss der heutigen Beweisaufnahme erhalten Dynamo Dresden und der DFB-Kontrollausschuss bis zum 4. August Gelegenheit, ergänzend Stellung zu nehmen“, erklärte Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, in einer Mitteilung und kündigte an: „Das Bundesgericht wird dann am 6. August im schriftlichen Verfahren eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann.“

Sportgericht wollte Teilausschluss der Dynamo-Fans

Bei der Partie Dresden gegen Hertha BSC kam es zu Ausschreitungen der Fans. (Archivbild)

Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Das DFB-Sportgericht hatte am 5. Juni sein Urteil zu den Vorfällen bekanntgegeben. Es verurteilte Hertha BSC zu einer Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro, Dynamo soll 91.200 Euro zahlen. Zudem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die Fans teilweise ausgesperrt. Das zweite Spiel wird dabei allerdings zur Bewährung bis zum Sommer 2027 ausgesetzt. Außerdem müssen beide Teams für kommende Spiele ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.

Dresden sah den Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe an. „Wir prüfen jetzt, inwiefern weitere Beweise im nächsten Schritt der Verhandlung einfließen können. Unsere grundsätzliche Überzeugung, dass die Argumente und Sichtweisen gehört werden sollten und diese einen erheblichen Einfluss auf das Urteil haben können, bleibt weiterhin unverändert“, sagte Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann nach der Sitzung des DFB-Bundesgerichts in einer Vereinsmitteilung.

Beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden war es unter anderem zu massivem Einsatz von Pyrotechnik und im Innenraum zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei musste eingreifen, das Spiel war für 19 Minuten unterbrochen. Mindestens 17 Menschen wurden verletzt.

© dpa-infocom, dpa:260721-930-418383/1

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