Paris verhängt ein Rekordbußgeld von insgesamt 440.000 Euro gegen illegale Ferienwohnungsvermietung. Die Stadt verschärft ihren Kurs.
Ein Gericht in Paris hat ein historisches Bußgeld wegen unerlaubter touristischer Vermietung verhängt. Die Rekordsumme von insgesamt 440.000 Euro trifft einen Wohnungseigentümer und dessen Verwalter hart.
Ein Gericht in Paris hat wegen unerlaubter Kurzzeitvermietung ein Rekordbußgeld verhängt. Ein Wohnungseigentümer und die von ihm beauftragte Verwaltungsgesellschaft müssen jeweils 220.000 Euro zahlen – insgesamt also 440.000 Euro.
Nach Angaben des schwedischen Wirtschaftsportals „Dagens PS“, das sich auf die französische Zeitung „Le Figaro“ beruft, hatte der Eigentümer vier Wohnungen ohne die erforderliche Genehmigung des Pariser Rathauses an Touristen vermietet.
Für die gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist in Paris eine behördliche Genehmigung erforderlich. Diese lag im vorliegenden Fall nicht vor.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die beauftragte Verwaltungsgesellschaft die geltenden Vorschriften hätte kennen und einhalten müssen. Nach Informationen von „Dagens PS“ handelt es sich um das bislang höchste Bußgeld in diesem Bereich. Zuvor waren in diesem Jahr bereits Strafen von 80.000 beziehungsweise 150.000 Euro gegen andere Anbieter verhängt worden.
Die Pariser Stadtverwaltung begrüßte die Entscheidung. Der stellvertretende Bürgermeister Jacques Baudrier sprach von einem „starken Signal“ an Anbieter von Kurzzeitvermietungen, die nach Ansicht der Stadt dringend benötigten Wohnraum dem regulären Markt entziehen.
Auch der sozialistische Politiker Emmanuel Grégoire erklärte laut „Dagens PS“, finanzielle Interessen dürften nicht über dem Recht auf Wohnraum stehen. Jede Wohnung, die dauerhaft wieder dem regulären Mietmarkt zur Verfügung stehe, sei ein Gewinn für die Einwohner von Paris.
Die Debatte um Ferienwohnungen auf Online-Plattformen ist längst kein rein französisches Thema. In zahlreichen europäischen Städten verschärfen Behörden ihre Regeln, um Wohnraum zu schützen.
Auch in Schweden sorgt das Thema für Streit. Dort muss sich ein Mieter in Stockholm vor Gericht verantworten, weil er über Jahre hinweg ein Zimmer seiner Wohnung unerlaubt über eine Online-Plattform untervermietet haben soll. Über den Fall entscheidet derzeit ein Berufungsgericht.
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