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Die Hälfte der Deutschen lässt staatliche Hilfen liegen

Дата публикации: 06-07-2026 09:55:00

Viele Familien verschenken Kinderzuschlag und Wohngeld. Prüfen Sie jetzt, ob Ihnen 2026 Hunderte Euro im Monat zustehen.

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Mehr als die Hälfte der Deutschen beantragt Kinderzuschlag und Wohngeld nicht, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Wer nichts verpassen will, sollte seine Ansprüche jetzt checken.

Viele Menschen in Deutschland nehmen Sozialleistungen nicht wahr, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten. Oft wissen Betroffene nicht, was ihnen zusteht. So schätzt die Bundesregierung etwa selbst, dass nur 35 bis 47 Prozent aller anspruchsberechtigten Eltern Kinderzuschlag beantragen. Rund 1,5 Millionen Kinder würden nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2023 leer ausgehen. Für das Wohngeld schätzt das Deutsche Jugendinstitut, dass nur die Hälfte der Berechtigten die Leistung beantragen. Beide Dunkelziffern könnten aber noch weit höher liegen. Damit Sie keinen Cent vom Staat verschenken, zeigen wir, wann Sie Anspruch auf diese beiden Leistungen haben.

Kinderzuschlag

Was ist das? Der Kinderzuschlag ist neben dem Kindergeld eine zusätzliche Sozialleistung für Familien mit geringem Einkommen. Er muss bei der Bundesagentur für Arbeit gesondert beantragt werden. Ein Zuschlag gilt jeweils für sechs Monate und kann dann erneuert werden.

Welche Voraussetzungen gelten? Kinderzuschlag können Eltern beantragen, wenn:

  • ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren in ihrem Haushalt lebt
  • sie bereits Kindergeld für dieses Kind erhalten
  • das Bruttoeinkommen der Familie bei mindestens 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) liegt
  • das Nettoeinkommen der Familie nicht ausreicht, um den täglichen Bedarf zu decken
  • die Familie kein Bürgergeld – oder demnächst keine Grundsicherung – bezieht und dies auch nicht beantragt hat
  • der Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld den Unterschied machen, ob Sie genügend Geld für den Unterhalt der Familie haben

Wie hoch ist die Leistung? Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Er kann maximal 297 Euro pro Kind und Monat betragen. Haben Sie mehrere Kinder, wird die Leistung am selben Tag des Monats zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Online-Rechner geben Ihnen eine grobe Orientierung, mit wie viel Zuschlag Sie rechnen können. 

Neben der reinen Geldleistung gibt es weitere Vorteile: Familien, die den Zuschlag beziehen, können eine Befreiung von möglichen Kita-Gebühren beantragen. Zudem stehen den Kindern damit die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Damit gibt es zum Beispiel Zuschüsse zum Schulbedarf oder für Beiträge zu Sportvereinen.

Wie beantrage ich Kinderzuschlag? Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch herunterladen und per Post einschicken.

Wohngeld und Wohngeld Plus

Was ist das? Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Sie bei geringem Einkommen erhalten können. Sie wird als Zuschuss zu Ihrer Miete zu den Wohnkosten für selbst genutztes Eigentum genutzt. Seit 2023 gibt es Wohngeld Plus. Seitdem fördert die Bundesregierung auch die Heizkosten.

Welche Voraussetzungen gelten? Wohngeld und Wohngeld Plus können Sie beantragen, wenn:

  • Sie kein Bürgergeld – oder bald Grundsicherung – erhalten oder beantragt haben. Gleiches gilt für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Sie nicht zu einem Haushalt gehören, der dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kann
  • Sie Rentner, Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind, in einer Familie mit mindestens einem Erwerbstätigen wohnen oder in einem Pflegeheim leben
  • Ihr Einkommen niedrig ist. Dafür gibt es keine feste Schwelle. Sie richtet sich nach der Höhe Ihrer Miete und dem allgemeinen Preisniveau an Ihrem Wohnort. Beim Bundesministerium für Wohnen gibt es einen Online-Rechner. Nehmen wir als Beispiel einen kinderlosen Alleinstehenden mit einem Nettoeinkommen von 1800 Euro im Monat. Mieten Sie dafür 70 Quadratmeter in München für 1540 Euro Kaltmiete, haben Sie Anspruch auf Wohngeld Plus. Mieten Sie eine gleich große Wohnung im sächsischen Vogtlandkreis für 384 Euro Kaltmiete, dann haben Sie keinen Anspruch.

Wie hoch ist die Leistung? Das Wohngeld Plus wird ebenfalls kompliziert nach dem Preisniveau und Ihrem Einkommen berechnet. Für die genaue Höhe müssen Sie hier ebenfalls den Online-Rechner nutzen. Möglich sind aber durchaus mehr als 500 Euro pro Monat. Kinder in Wohngeld-Haushalten haben zudem ebenfalls Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Wie beantrage ich Wohngeld Plus? Die Sozialleistung müssen Sie beim Wohngeldamt Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. In manchen Bundesländern geht das bereits online.

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