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Fallstricke beim Housesitting – 4 Tipps für fremde Häuser

Дата публикации: 30-07-2026 19:07:00

Mit Housesitting können Verbraucher teure Urlaubskosten sparen. Allerdings gibt es beim Versicherungsschutz Fallstricke. Worauf zu achten ist.

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Mit Housesitting können Verbraucher teure Urlaubskosten sparen. Allerdings gibt es beim Versicherungsschutz Fallstricke. Worauf zu achten ist.

Housesitting: So heißt die Praxis, quasi kostenlos in einer fremden Wohnung Urlaub zu machen. Der Haken: Wer auf das Haus anderer aufpasst, muss sich darum kümmern, dass es bei der Rückkehr der Eigentümer im Ursprungszustand ist. Mitunter gilt es, auf Haustiere aufzupassen oder die Pflanzen zu gießen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt außerdem davor, dass der Versicherungsschutz stimmen muss.

„Für besondere Fälle, etwa bei Problemen mit Tieren oder Beschädigungen, sollte man im Vorfeld klare Absprachen treffen und diese Regeln einhalten“, erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Und zwar am besten schriftlich. Unter anderem müssen Rahmenbedingungen wie diese festgelegt sein:

  • Reinigungsarbeiten
  • Welche Räume dürfen betreten werden, welche nicht
  • Welche Schränke müssen verschlossen bleiben
  • Wie oft bekommt das Haustier Nahrung
  • Muss man mit dem Tier Gassi gehen
  • Darf innerhalb der Immobilie geraucht werden?
  • Und weitere
2: Wichtige Versicherungen für Housesitter

Wiesbach rät zu einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese deckt in der Regel Schäden ab, die man Dritten unabsichtlich zufügt. „Am besten kontaktiert man den Haftpflichtversicherer vor der Reise, um zu klären, was im In- und Ausland bei Housesitting versichert ist“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Die Antwort sollte man schriftlich erbitten.

Wenn der Versicherte eine Immobilie „sittet“, dann sollte die private Haftpflichtversicherung auch für Gefälligkeits- und Freundschaftsdienste eintreten – mit „möglichst hoher“ Versicherungssumme ohne Einschränkungen. Als ein solcher Dienst wird Housesitting in der Regel betrachtet, und in vielen Haftpflichtversicherungen ist es dann nicht abgesichert. Housesitter sollten daher darauf achten, dass nicht eine Klausel in der eigenen Versicherung die Schadendeckung durch Gefälligkeitsdienste ausschließt.

  • Reisen Sie ins Ausland: In dem Fall kann sich die Auslandsreisekrankenversicherung lohnen.
  • Kümmern Sie sich um Haustiere: Hier sind beide Seiten gefragt. Eigentümer können eine Tierhalterhaftpflicht abschließen.
  • Sind seltene Gegenstände im Haus: Es gibt Fringe-Versicherungen, die Nischenfälle wie etwa Schäden an Oldtimern versichern. Die sind allerdings zuweilen teuer und es gilt zu prüfen, ob die sich für ein Housesitting lohnen.

Einige Länder (zum Beispiel das Vereinigte Königreich) haben spezialisierte Sitting-Versicherungen, die eine Bandbreite verschiedener Risiken abdecken. Bevor Sie spezialisierte Versicherungen abschließen, lohnt sich ein vergleichender Blick auf solche Kombo-Pakete.

3: Welche Versicherungen gelten bereits?

Verschiedene Versicherungsfragen lassen sich schon mit der Liste der zu übernehmenden Aufgaben klären. Etwa, ob Sie als Sitter in der Kfz-Versicherung des Eigentümers mitversichert sind, wenn Sie das Auto oder Moped fahren dürfen. Eigentümer können Housesitter sogar ganz von der Pflicht zum Schadensersatz entbinden. Wenn bereits Versicherungen den Sitter abdecken, sollten die in der Vereinbarung aufgeführt werden.

4: Housesitting genau dokumentieren

Für den Fall, dass Hausbesitzer nach dem Urlaub etwas bemängeln, sollten Sitter ihre Arbeitsschritte und das, was sie noch so im Haus tun, grob dokumentieren. Welche Aufgaben haben sie in welchem Umfang erledigt? Welche Räume haben sie betreten und welche nicht? Gab es irgendwo Probleme oder keine? Am besten fertigen Sie dazu entsprechende Fotos an.

Regressforderungen sollten Sie an die Haftpflichtversicherung melden und dazu eine mit entsprechenden Dokumenten belegte Stellungnahme schicken.

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