Waldbrand am Urlaubsort: Wann Pauschalreisende kostenlos stornieren können und welche Regeln für Hotels, Flüge und Versicherungen gelten.
Waldbrände, Evakuierungen und gesperrte Straßen können den Urlaub schnell verändern. Wann Reisende kostenlos stornieren dürfen – und wann sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Ende Juli zeigt sich das Problem in einigen beliebten europäischen Urlaubsregionen: Auf der griechischen Insel Paros wurden wegen eines Waldbrands mehrere Orte evakuiert. Auch rund um Bordeaux sowie in Teilen Spaniens, darunter Madrid und Ávila, beeinträchtigen Feuer und Sperrungen den Alltag. Das Auswärtige Amt weist für Griechenland auf eine sehr hohe Waldbrandgefahr und mögliche kurzfristige Einschränkungen der Infrastruktur hin.
Was die Verbraucherzentrale Reisenden rät:
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW gelten Naturkatastrophen, Kriege, schwere politische Unruhen oder gefährliche Krankheitsausbrüche als mögliche unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände. Voraussetzung ist jedoch, dass die gebuchte Reise dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein starkes Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung.
Bei einer Pauschalreise entfällt nach Paragraf 651h des Bürgerlichen Gesetzbuchs die übliche Stornoentschädigung, wenn die Krise am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe liegt und die Reise konkret betrifft.
Der Veranstalter muss bereits gezahltes Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen. Eine vorsorgliche Absage Monate vor Reisebeginn ist dagegen riskant, wenn noch offen ist, ob die Beeinträchtigung bis dahin fortbesteht.
Tritt die Krise erst während des Urlaubs auf, können Reisende bei einer erheblichen Beeinträchtigung kündigen. Nicht genutzte Leistungen sind dann zu erstatten.
War die Rückreise Teil des Vertrags, trägt der Veranstalter grundsätzlich auch notwendige Mehrkosten. Ist eine Rückbeförderung vorübergehend unmöglich, muss er in der Regel bis zu drei Übernachtungen finanzieren. Für besonders schutzbedürftige Reisende gelten Ausnahmen von dieser Begrenzung.
Bei separat gebuchten Flügen oder Unterkünften zählt dagegen der einzelne Vertrag. Wird ein Flug annulliert, können Betroffene nach den EU-Fluggastrechten zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung wählen. Bleibt eine Unterkunft sicher erreichbar und nutzbar, besteht jedoch meist kein automatisches Recht auf eine kostenlose Absage.
„Eine Reiserücktrittsversicherung hilft nicht grundsätzlich bei Waldbränden.“
Maßgeblich sind die Bedingungen der jeweiligen Police.
Viele Versicherungen leisten vor allem bei persönlichen Ereignissen wie einer schweren Erkrankung oder einem Unfall. Naturkatastrophen am Urlaubsort sind dagegen oft nur dann abgedeckt, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als Versicherungsfall aufgeführt sind.
Reisende sollten daher vor einer Stornierung prüfen, ob Waldbrände, Evakuierungen oder behördliche Sperrungen versichert sind. Sinnvoll ist zudem eine schriftliche Auskunft des Versicherers.
Für die Einschätzung der aktuellen Lage bleiben die Hinweise des Auswärtigen Amts und der örtlichen Behörden entscheidend. Digitale Waldbrandkarten können zusätzliche Orientierung bieten, ersetzen aber keine Warnungen oder Evakuierungsanordnungen.
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