Nach dem Bruch mit westlichen Luftfahrtstandards schafft Russland ein eigenes Regelwerk. Ab 2027 gelten Pflichten für Wartung, Dokumentation und Ersatzteile.
Nach dem Bruch mit westlichen Luftfahrtstandards schafft Russland ein eigenes Regelwerk. Ab 2027 gelten Pflichten für Wartung, Dokumentation und Ersatzteile.
Vor dem russischen Angriff war die Lage eindeutig: Russische Fluggesellschaften setzten überwiegend auf geleaste Airbus- und Boeing-Flotten. Registriert waren die Flugzeuge meist in Irland oder auf den Bermudas und unterlagen damit den Anforderungen der europäischen Luftfahrtbehörde Easa oder der amerikanischen FAA.
Dann folgte der 24. Februar 2022 und der Westen verhängte Sanktionen gegen Russland. Westliche Leasinggeber wollten ihre Flugzeuge zurückholen. Doch Russland behielt die Flugzeuge einfach im Land und ließ sie in Russland neu registrieren.
Die Zulassungsbehörden der ursprünglichen Länder entzogen daraufhin Hunderten von Maschinen die Lufttüchtigkeitszeugnisse und die Flugzeuge flogen in einer rechtlichen Grauzone weiter.
Doch dies neigt sich nun dem Ende zu: Wie der Telegram-Kanal Aviatorschina berichtet, plant das Verkehrsministerium die Einführung eines eigenen, rein nationalem Regelwerk.
Starttermin für das neue Regelwerk ist der 1. März 2027. Die neuen Vorschriften gelten für fast alles, was in Russland fliegt: von großen Linienmaschinen und Frachtflugzeugen über Agrarflieger bis hin zu Privatmaschinen und Drohnen.
Dabei gilt ein einfaches Prinzip. Je größer das Flugzeug und je mehr Menschen damit befördert werden, desto strenger werden die Kontrollen.
Eine der zentralen Säulen des Entwurfs ist eine neue, kompromisslose Meldepflicht. Betreiber werden dazu verpflichtet, gravierende technische Mängel, die nicht durch Standardverfahren lösbar sind, innerhalb von 72 Stunden schriftlich an die Behörden und Hersteller zu melden. Diese Regelung soll verhindern, dass Sicherheitsrisiken im Verborgenen bleiben. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Um die Lufttüchtigkeit von Flugzeugen dauerhaft zu erhalten, muss künftig ein fester Kreislauf aus zehn wichtigen Arbeitsschritten befolgt werden. Dazu gehören die Erstellung genehmigter Wartungspläne, die Überwachung wiederkehrender Fehler sowie die lückenlose Rückverfolgung von Bauteilen.
Zudem müssen Sicherheitsanweisungen konsequent umgesetzt, die Notausrüstung der Crew einsatzbereit gehalten und die Gültigkeit der Lufttüchtigkeitszeugnisse regelmäßig bestätigt werden.
Der Entwurf schreibt detaillierte Vorgaben für die Borddokumentation vor. Das Bordlogbuch, ob digital oder in Papierform, muss unter anderem Eigentümerdaten inklusive staatlicher Registrierungs- und Steuernummer, alle Starts und Landungen, festgestellte Mängel, Betankungen sowie Enteisungen erfassen. Auch offene Defekte sind zu dokumentieren. Es gilt eine Aufbewahrungspflicht ab dem letzten Eintrag von drei Jahren.
Russland geht mit der Neuregelung auch gezielt gegen mangelhafte oder überalterte Ersatzteile vor. Teile mit abgelaufener Lebensdauer oder fehlenden Zertifikaten dürfen nicht mehr verwendet werden.
Besonders drastisch: Nicht reparaturfähige Komponenten müssen künftig zerstört oder so unbrauchbar gemacht werden, dass eine versehentliche oder illegale Wiederverwendung ausgeschlossen ist.
Und Russland schafft mit dem neuen Regelwerk auch eine legale Möglichkeit, die Flugzeuge in der Luft zu halten, auch wenn keine passenden Original-Ersatzteile von Airbus oder Boeing verfügbar sind. Fluglinien dürfen dann legal eigene technische Lösungen entwickeln. Diese müssen zwar vom Flugzeugentwickler genehmigt werden, gelten aber dann individuell für den jeweiligen Betreiber.
Die Neuerungen verschärfen auch die Anforderungen an das Führungspersonal deutlich. Der Leiter der Technik- und Sicherheitsabteilung einer Airline muss mindestens fünf Jahre Erfahrung haben, sich mit der Flugzeugkonstruktion auskennen und die technischen Unterlagen meist auf Englisch verstehen.
Mitarbeitende für die Dokumentation benötigen einen technischen Hochschulabschluss, Prüfende an Bord außerdem eine Wartungsqualifikation und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Von benjamin.recklies@aerotelegraph.com (Benjamin Recklies)