Ab Dienstag müssen alle neu zugelassenen Pkw mit erweiterten Assistenzsystemen ausgerüstet sein. Sie sollen die Sicherheit von Menschen auf den Straßen deutlich verbessern.
Am Dienstag gilt eine neue EU-Vorschrift, die Autos deutlich sicherer machen soll. Wie das Verkehrsministerium mitteilt, dürfen ab dem 7. Juli nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erstmals zugelassen werden, die ein erweitertes Notbremssystem an Bord haben. Diese Systeme müssen künftig auch Fußgänger und Radfahrer selbstständig erkennen und das Fahrzeug automatisch abbremsen, falls ein Zusammenstoß droht.
Wesentliches Ziel sei es, »die Anzahl der Getöteten und Verletzten weiter zu senken«, so das Ministerium. Die Vorschrift ist die letzte von mehreren Stufen der EU-Verordnung 2019/2144, die seit 2022 die Hersteller von Pkw verpflichten, mehrere teilautomatisierte Assistenzsysteme einzusetzen.
Laut einer aktuellen Untersuchung der deutschen Versicherungswirtschaft haben schon die bisher eingeführten Fahrerassistenten messbar geholfen , Unfälle zu vermeiden. Am stärksten gewirkt hätten die Notbremsassistenten – von denen bislang aber nur verlangt wurde, Hindernisse wie andere Fahrzeuge zuverlässig zu erkennen. Hinzu kamen vor zwei Jahren die ungeschützten Verkehrsteilnehmer, aber nur für neue Typgenehmigungen, also erstmals eingeführte Automodelle. Nun erfasst die Pflicht auch alle neu zugelassenen Autos aus älteren Serien.
Bei der Konstruktion der Karosserien müssen die Hersteller einen »erweiterten Kopfaufprallschutzbereich« vorsehen, um mögliche Verletzungen zu mindern, wenn das Fahrzeug trotz der Sicherheitssysteme doch einmal auf einen Menschen prallt.