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Muss Künstliche Intelligenz jetzt gekennzeichnet werden?

Дата публикации: 13-08-2026 17:06:48

Rechtsanwalt Michael Borsky beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

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Muss Künstliche Intelligenz jetzt gekennzeichnet werden? Die Künstliche Intelligenz ist mittlerweile ja in aller Munde. Kaum ein Tag vergeht, wo ich nicht über die nächste bahnbrechende Entwicklung lese. Im Alltag verunsichert mich das alles ein wenig. Ich weiß schon manchmal nicht mehr, was echt ist und was nicht. Jetzt höre ich, dass es da Kennzeichnungspflichten gibt. Könnten Sie mir das ein wenig erläutern? Vielen Dank im Voraus! Ilse K.

Liebe Frau K.,

mit Ihrer Verunsicherung sind Sie vermutlich nicht allein. Bilder, Stimmen und mittlerweile ganze Videos lassen sich mit Künstlicher Intelligenz täuschend echt erzeugen. Gleichzeitig werden Texte von KI geschrieben oder zumindest überarbeitet. Die Frage „Ist das eigentlich echt?“ wird daher tatsächlich immer schwieriger zu beantworten.

Genau hier setzt der sogenannte AI Act der Europäischen Union an. Seit 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Das Ziel ist eigentlich recht einfach: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit Künstlicher Intelligenz zu tun haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass künftig alles, was irgendwann mit KI in Berührung gekommen ist, mit einem großen Warnhinweis versehen werden muss. Die Regeln unterscheiden danach, wie KI eingesetzt wird. So muss etwa bei Systemen, die direkt mit Menschen kommunizieren, grundsätzlich erkennbar sein, dass man es mit einer KI und nicht mit einem Menschen zu tun hat. Denken Sie beispielsweise an einen täuschend menschlich auftretenden Chatbot im Kundenservice.

Tiefe Fälschungen

Besonders wichtig sind die Regeln bei sogenannten Deepfakes. Darunter versteht man vereinfacht gesagt künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch darstellen, dass man sie für authentisch halten könnte. Wer derartige Inhalte einsetzt, muss grundsätzlich offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden. Für Satire, Kunst und vergleichbare Inhalte gibt es Erleichterungen.

Auch bei Texten gibt es eine Kennzeichnungspflicht, allerdings nicht generell. Relevant sind vor allem KI-generierte oder manipulierte Texte, mit denen die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert werden soll. Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn ein solcher Text von einem Menschen überprüft wurde und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt. Eine Zeitung muss daher nicht jeden Artikel als „KI-generiert“ kennzeichnen, nur weil bei seiner Erstellung beispielsweise ein KI-Programm unterstützend eingesetzt wurde.

Vollständig lösen werden diese Regeln das Problem freilich nicht. Die neue Rechtslage kann uns daher eines nicht abnehmen: eine gewisse Skepsis gegenüber dem, was wir im Internet sehen, hören und lesen.

Sie soll aber zumindest dafür sorgen, dass dort, wo Künstliche Intelligenz eingesetzt wird und eine Verwechslung mit der Realität droht, häufiger erkennbar wird, womit wir es tatsächlich zu tun haben. Und um diesen Punkt zu beweisen, habe ich mich bei dieser Antwort bewusst von einer KI unterstützen lassen. Das ändert aber nichts daran, dass ein Mensch den Text gelesen, geprüft und korrigiert hat.

kurier.at, rm  |  13.08.2026, 19:06

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Классификация: Мнения. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 10. Источник: kurier.at.