Der Gemeinderat Heilbronn hat eine zweistufige Anpassung der Kita-Gebühren für Kinder unter drei Jahren beschlossen. So teuer wird es ab 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028.
Stand: 03.08.2026, 15:45 Uhr
Von: Peter Kiefer
Der Gemeinderat Heilbronn hat eine zweistufige Anpassung der Kita-Gebühren für Kinder unter drei Jahren beschlossen. So teuer wird es ab 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028.
Zum 1. Januar 2027 steigen die Elternentgelte für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Heilbronner Kindertageseinrichtungen. Doch damit nicht genug: Eine weitere Erhöhung ist bereits zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Der Heilbronner Gemeinderat hat die neuen Gebühren in seiner Sitzung am 27. Juli beschlossen.

Mit der Anpassung richtet sich die Stadt Heilbronn nach den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge (Landesrichtsatz). Die Elternbeiträge sollen schrittweise an diesen Richtwert herangeführt werden. Aktuell liegen sie noch deutlich darunter.
Für eine Betreuung von sechs Stunden erhöht sich das monatliche Entgelt zum 1. Januar 2027 von bisher 462 Euro auf 495 Euro. Grundlage dafür sind die Erhöhung des Landesrichtsatzes um 4,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2026/27 sowie um weitere 4 Prozent für das Kindergartenjahr 2027/28. Zusätzlich steigen die Entgelte jährlich um 10 Euro. Die letzte Anpassung der Elternbeiträge erfolgte zum 1. Januar 2026, wie echo24 berichtete. Auch nach der Erhöhung bleibt der Elternbeitrag unter dem Landesrichtsatz.
Befreiung für sozial schwache Familien auch künftigFamilien mit geringem Einkommen werden weiterhin entlastet. Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, bleibt vollständig von den Kita-Entgelten befreit.
Außerdem können Familien eine einkommensabhängige Berechnung ihres Betreuungsentgelts beantragen. Dabei fließen unter anderem das Familieneinkommen, Miet- und Heizkosten sowie die persönliche Lebenssituation in die Berechnung ein. Alleinerziehende werden zusätzlich durch einen anerkannten Mehrbedarf berücksichtigt. Für Kinder unter drei Jahren sind die Entgelte auf maximal 15 Prozent des Nettofamilieneinkommens begrenzt.
Ein unverbindlicher Entgeltrechner sowie die vollständigen Gebührentabellen für 2027 und 2028 stehen unter www.heilbronn.de/kitas im Bereich „Gebühren“ zur Verfügung.