Nach einem Unfall lebt eine Frau mit chronischen Schmerzen. Nach drei Jahren Rechtsstreit erhält die Österreicherin nun 130.000 Euro Schmerzensgeld.
Nach einem Unfall lebt eine Frau mit chronischen Schmerzen. Nach drei Jahren Rechtsstreit erhält die Österreicherin nun 130.000 Euro Schmerzensgeld.
Vor vier Jahren stürzte eine Frau aus Kärnten mit dem Fahrrad. Dabei verletzte sie sich am linken Ellenbogen und am rechten Handgelenk, wie die Zeitung „Heute“ berichtet. Im Unfallkrankenhaus wurde ihr Arm eingegipst – doch eine schwere Bandverletzung an der Handwurzel blieb trotz auffälliger Befunde unentdeckt.
Die Schmerzen blieben. Die Österreicherin suchte wiederholt Hilfe, doch selbst nach einem MRT sei die Verletzung falsch eingeordnet worden. „Ich wurde eingegipst und hatte extrem starke Schmerzen. Wenn ich darauf hinwies, wurde ich als wehleidig eingestuft und heimgeschickt“, sagte sie dem Bericht nach der „Kronen Zeitung“.
Erst ein anderer Spezialist erkannte die Schwere der Verletzung zwischen Kahn- und Mondbein, woraufhin eine OP angeordnet wurde. Doch chronische Schmerzen und starke Einschränkungen blieben. Die Rechtshänderin kann die rechte Hand heute nur noch eingeschränkt zum Schreiben, für Gartenarbeit und für andere Tätigkeiten nutzen.
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Die Frau musste in Frühpension gehen. Ein Gutachten im Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt bestätigte eine unzureichende Behandlung und stellte lange Schmerzperioden fest. Der Anwalt forderte zunächst 31.000 Euro Schmerzensgeld, schreibt „Heute“. Diese lehnte die AUVA, Österreichs größter gesetzlicher Unfallversicherungsträger, zunächst ab.
Nach drei Jahren Rechtsstreit wurde ein rechtskräftiger Vergleich erzielt: Die Frau erhält 130.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem werden die gesamten Prozesskosten übernommen. Sie sei ein bisschen fassungslos, aber freue sich sehr. Betroffenen rät sie, sich vom Prozessrisiko nicht abschrecken zu lassen.
Für Betroffene in Deutschland gilt: Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte die vollständige Patientenakte anfordern und den Verlauf schriftlich festhalten. Die Krankenkasse kann Unterlagen prüfen und ein kostenfreies Gutachten des Medizinischen Dienstes veranlassen, erklärt die Verbraucherzentrale.
Auch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern können helfen. Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass deren Einschätzung nicht bindend ist und Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren verjähren.