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„Grandios”: Biber erspart mit seiner Arbeit Kosten von 1 Million Franken

Дата публикации: 13-08-2026 06:10:00

Ein Biber hat in der Schweiz ein Naherholungsgebiet renaturiert. Seine Arbeit spart den Naturschützern eine Menge Geld.

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Ein Biber hat in der Schweiz ein Naherholungsgebiet renaturiert. Seine Arbeit spart den Naturschützern eine Menge Geld.

Ein Biber hat in dem Naherholungsgebiet Hunzigenau im Schweizer Kanton Bern eine neue Feuchtlandschaft geschaffen. Mit seinem Damm überflutete er Waldflächen und Teile eines angrenzenden Feldes. Dank des Tieres sind dadurch neue Weiher, Bäche und Wasserläufe entstanden.

Naturschützer Lorenz Hirni von der Schweizer Stiftung Dr. Werner Sidler ist wegen des Werks des Nagers völlig aus dem Häuschen. „Das ist grandios!“, freut sich der Anwalt gegenüber dem Nachrichtenportal „BERN-OST“. Der Biber habe ihnen die Arbeit abgenommen, so Hirni.

Biber spart mehr als eine Million Franken

Und die wäre von Menschenhand deutlich teurer ausgefallen. „Wenn wir das künstlich hätten revitalisieren müssen, hätte das über eine Million Franken gekostet“, erklärt Hirni. Auch aufwendige Bewilligungsverfahren wären nötig gewesen.

Biber leisten wichtige Arbeit, stören aber auch manchmal

Laut „BERN-OST“ leben inzwischen vier Biberfamilien in Hunzigenau. Die größte umfasst 14 Tiere. Die hohe Nagerdichte sorgt allerdings auch für Probleme. Gestautes Wasser kann etwa auf Straßen oder in Gebäude fließen. Naturschützer Hirni darf zwar Dämme mit Bewilligung öffnen, oft baut der Biber sie jedoch innerhalb weniger Nächte wieder auf.

Trotz unerwünschter Nebeneffekte wie überschwemmten Flächen sind Biber jedoch ein wichtiger Landschaftsgestalter: Laut BUND Naturschutz schaffen sie mit ihren Dämmen neue Feuchtgebiete und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig können die aufgestauten Gewässer Wasser länger in der Landschaft halten und so unter anderem bei Trockenperioden helfen.

Strenge Verbote für das Fangen, Verletzen oder Töten von Bibern

Auch deshalb steht der Biber laut Bundesamt für Naturschutz nach der europäischen FFH-Richtlinie in Deutschland unter strengem Schutz. Die Regelung steht für Fauna-Flora-Habitat und legt fest, welche Arten und Lebensräume in der Europäischen Union besonders geschützt werden müssen. Biber dürfen deshalb grundsätzlich nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geschützt.

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