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Ätna legt Flughafen Catania lahm: Das sind jetzt Ihre Rechte

Дата публикации: 12-08-2026 07:51:00

Mitten in der Hauptreisezeit bleibt der Flughafen von Catania wegen des jüngsten Ausbruchs des Vulkans Ätna weiter dicht. Diese Rechte haben Urlauber jetzt.

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Mitten in der Hauptreisezeit bleibt der Flughafen von Catania wegen des jüngsten Ausbruchs des Vulkans Ätna weiter dicht. Welche Rechte Urlauber jetzt haben.

Tausende Urlauber betroffen

Der Airport auf der italienischen Mittelmeerinsel Sizilien ist wegen der Sperre des Luftraums mindestens bis um 18 Uhr geschlossen – zunächst hatte die Sperre bis 11 Uhr gegolten. Tausende Urlauber auch aus dem Ausland sind davon betroffen.

Viele wollen nun den Zug nehmen

Seit Freitag ist der Flugbetrieb bereits beeinträchtigt. Komplett gesperrt ist der Luftraum erst seit wenigen Tagen. Jetzt im Hochsommer mitten in der Urlaubszeit, wenn auch viele Reisende aus dem Ausland auf der Insel sind, sorgt das für große Probleme. Bei der Abreise versuchen nun viele, auf den Flughafen der Inselhauptstadt Palermo oder auf den Zug auszuweichen.

Was Urlauber jetzt tun sollten

Wer einen Flug von oder nach Catania gebucht hat, sollte zunächst den Flugstatus bei der Airline prüfen und nicht auf eigene Faust einen neuen Flug buchen. Wer auf einen anderen Flughafen wie Palermo ausweichen möchte, sollte sich zunächst an die Airline wenden. Statt eigenmächtig einen neuen Flug oder eine Zugverbindung zu buchen, sollten Reisende klären, welche Ersatzbeförderung die Airline anbietet und welche Kosten sie übernimmt.

Wird der Flug annulliert, können Passagiere grundsätzlich zwischen Erstattung des Ticketpreises und einer Ersatzbeförderung ohne zusätzliche Kosten wählen. Das gilt auch dann, wenn die Annullierung auf einen außergewöhnlichen Umstand wie einen Vulkanausbruch zurückgeht.

Die Airline muss dann aber in der Regel keine pauschale Ausgleichszahlung leisten. Ansprüche auf Erstattung oder eine alternative Beförderung sowie Betreuungsleistungen bleiben davon jedoch unberührt. Dazu können bei längeren Wartezeiten Verpflegung und – wenn nötig – eine Hotelübernachtung samt Transfer gehören.

Der EuGH hat 2013 im Fall McDonagh gegen Ryanair genau diese Frage entschieden. Damals ging es um den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull und die dadurch verursachte Schließung des Luftraums.

Mit dpa

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