Im Ferienort Hurghada ist es zu einem Hotelbrand gekommen. Wie mehrere Gäste berichten, blieb eine Warnung per Feueralarm aus.
Im Ferienort Hurghada ist es zu einem Hotelbrand gekommen. Wie mehrere Gäste berichten, blieb eine Warnung per Feueralarm aus.
Eine dreiköpfige Familie ist nach eigenen Angaben nur knapp einem Hotelbrand im ägyptischen Küstenort Hurghada entkommen. Wie RTL berichtet, zog Rauch in ihr Zimmer, ohne dass zuvor ein Alarm ausgelöst worden sei. „Da wir im fünften Stock waren, konnten wir nicht runterspringen. Und ich hatte Angst um mein Leben“, wird der Sohn zitiert.
Laut RTL brachte der Vater seine Frau und sein Kind zunächst auf den Balkon, als der Flur bereits voller Rauch stand. Um weiteren Rauch fernzuhalten, drückte er die Zimmertür mit einer Bettdecke zu. Später konnte die Familie dem Bericht zufolge über das Treppenhaus fliehen.
„Draußen war absolutes Chaos. Schreiende Menschen, weinende Menschen, total verstörte Kinder. Kein Wasser, kein nichts“, äußert sich die Mutter der Familie gegenüber dem Fernsehsender.
Das betroffene Gravity Hotel führt den Brand auf einen Kurzschluss in einem Kabelschacht zurück. Das Brandmeldesystem hätte allerdings funktioniert. Laut RTL widersprechen dieser Darstellung jedoch mehrere Gäste.
„In der fünften Etage, wo ich mit meiner Familie war, gab es keine Sprinkleranlagen, die funktionierten, beziehungsweise angegangen sind. Nirgendwo waren Alarme zu hören“, wird ein Hotelgast zitiert.
Wie die Verbraucherzentrale berichtet, besteht für den Reiseveranstalter eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Gästen. Treten während der Reise „unvermeidbare, außergewöhnliche“ Umstände auf, kann der Vertrag demnach gekündigt werden - etwa bei Waldbränden, Streiks von Fluglotsen, schweren Krankheitsausbrüchen oder unter Umständen auch nach einem Hotelbrand.
Handelt es sich um eine Pauschalreise, muss der Reiseveranstalter außerdem die sofortige Abreise der Reisenden organisieren und für etwaige Mehrbeträge aufkommen. Auch für die nicht genutzten Tage kann dann Erstattung beantragt werden.
Wer seinen Urlaub nicht abbrechen möchte, hat die Chance den Reisepreis zu mindern. Zum Beispiel, wenn Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem „gebuchten Standard“ entsprechen oder ganz ausfallen.
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