Offshore-Konstruktionen, lukrative Beraterhonorare, neue Fragen zu seinem Engagement im Kaukasus: Ausgerechnet der erste Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wird selbst zum Problem. Seine Affären erschüttern die Glaubwürdigkeit des Gerichts.
Offshore-Konstruktionen, lukrative Beraterhonorare, neue Fragen zu seinem Engagement im Kaukasus: Ausgerechnet der erste Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wird selbst zum Problem. Seine Affären erschüttern die Glaubwürdigkeit des Gerichts.
Als der Internationale Strafgerichtshof 2002 seine Arbeit aufnahm, sollte er die Antwort der Weltgemeinschaft auf Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein.
Sein erster Chefankläger, der Argentinier Luis Moreno Ocampo, verkörperte diesen Anspruch wie kein Zweiter. Zehn Jahre lang entschied er darüber, gegen wen das Weltstrafgericht ermittelte und gegen wen nicht.
Heute ist ausgerechnet Ocampo zu einem der größten Glaubwürdigkeitsprobleme der Institution geworden. Das geht so weit, dass der US-Außenminister Marco Rubio die Situation zum willkommenen Anlass nimmt, den Gerichtshof grundsätzlich zu hinterfragen: „Abbauen“ wolle man ihn. „Stein für Stein, wenn nötig“, kündigte er jetzt an.
Die von der französischen Investigativplattform „Mediapart“ und dem Rechercheverbund „European Investigative Collaborations“ veröffentlichten „Ocampo Papers“ spielen Rubio in die Hände. Sie dokumentieren Offshore-Gesellschaften in Panama und auf den Britischen Jungferninseln, die Ocampo offenbar kontrollierte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt schloss er einen millionenschweren Beratungsvertrag mit dem libyschen Unternehmer Hassan Tatanaki, dessen Umfeld wiederum Berührungspunkte zu Personen hatte, gegen die seine frühere Behörde ermittelte.
Interne Dokumente zeigen außerdem Kontakte Ocampos zu Mitarbeitern des Gerichtshofs und den Austausch vertraulicher Informationen. Eine strafrechtliche Verurteilung gab es nie. Dennoch leitete die unabhängige Aufsichtsstelle des Gerichts Untersuchungen wegen möglicher Interessenkonflikte ein. Zwei Mitarbeiter mussten gehen.
Juristisch blieb vieles ungeklärt. Politisch war der Schaden enorm. Ausgerechnet der erste Chefankläger des Weltstrafgerichts geriet selbst unter den Verdacht, Amt und private Geschäfte nicht konsequent getrennt zu haben.
Auch Jahre später sorgt Ocampo für Kontroversen. 2023 veröffentlichte er ein angeblich privat in Auftrag gegebenes Gutachten, in dem er Aserbaidschan einen Völkermord an den Armeniern in Bergkarabach vorwarf. Das Papier machte ihn weltweit zum wohl prominentesten juristischen Fürsprecher der armenischen Seite. Zahlreiche Völkerrechtler widersprachen seiner Analyse; andere verteidigten sie.
Die Debatte setzt sich fort: Medien veröffentlichten inzwischen Videoaufnahmen, die Gespräche Ocampos über Kommunikations- und Lobbystrategien im Zusammenhang mit Armenien zeigen sollen. Die Mitschnitte sind bis heute nicht unabhängig verifiziert, Ocampo weist politische Einflussnahme zurück.
Dennoch werfen sie Fragen auf. Warum engagiert sich ein ehemaliger Chefankläger des Weltstrafgerichts derart intensiv als privater Akteur in einem geopolitischen Konflikt? Welche Auftraggeber und welche Interessen stehen hinter seinem Engagement? Arbeitet er gegen den armenischen Regierungschef Nikol Paschinjan, der sein Land aus der Umklammerung Russlands lösen will? Öffentliche Antworten darauf gibt es bis heute nicht.
Dass ausgerechnet der Mann, der die Glaubwürdigkeit des Gerichts begründen sollte, selbst immer wieder Gegenstand von Kontroversen wird, liefert den Kritikern des Internationalen Strafgerichtshofs bis heute eines ihrer stärksten Argumente.
Vor diesem Hintergrund wirkt der Angriff aus Washington weniger überraschend. US-Außenminister Marco Rubio kündigte vor wenigen Wochen an, Washington wolle eine ressortübergreifende Kampagne starten, um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts „systematisch auszuschalten“. Damit richtet sich der Konflikt nicht mehr gegen die Person Ocampos und gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen die Existenz der Institution selbst.
Der Gerichtshof ist auf Grundlage eines Römischen Statuts von 1998 entstanden und nahm 2002 seine Arbeit in Den Haag auf. Heute beschäftigt er rund 1.000 Mitarbeiter, verfügt über einen Etat von knapp 197 Millionen Euro und wird fast ausschließlich durch die Beiträge seiner 125 Vertragsstaaten finanziert.
Deutschland trägt mit rund 22 Millionen Euro jährlich knapp elf Prozent des Budgets und ist damit einer der größten Beitragszahler. Die Deutschen müssten eigentlich die lautstärksten Verteidiger sein, doch hierzulande bleibt es weitgehend still.
Rubios Angriff trifft den Gerichtshof und seine Verteidiger nicht unvorbereitet. Die amerikanische Kritik ist älter als Donald Trumps oder Marco Rubios Angriffe. Die Vereinigten Staaten haben das Römische Statut zwar unter Präsident Bill Clinton unterzeichnet, aber nie ratifiziert.
Seither vertreten sämtliche amerikanischen Regierungen den Grundsatz, dass kein internationales Gericht über amerikanische Soldaten oder Regierungsvertreter urteilen darf, solange die USA diesem Gericht nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Trump bezeichnete die Verfahren gegen Amerikaner und Israelis als „illegitim und unbegründet“. Sein damaliger Sicherheitsberater John Bolton erklärte den Gerichtshof bereits 2018 für „tot für uns“ und drohte Richtern und Anklägern mit Einreiseverboten und Sanktionen.
Der amerikanisch-israelische Völkerrechtler Eugene Kontorovich argumentiert, ein Gericht ohne Zustimmung des betroffenen Staates besitze weder demokratische Legitimation noch eine rechtmäßige Zuständigkeit über dessen Staatsangehörige.
Die Kritik kommt nicht nur aus den Vereinigten Staaten. Über Jahre warf die Afrikanische Union dem Gericht vor, nahezu ausschließlich gegen afrikanische Politiker und Milizen vorzugehen, während die Verantwortlichen mächtiger Staaten faktisch unbehelligt blieben.
Tatsächlich betrafen fast alle frühen Verfahren des Gerichtshofs Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent. Mehrere afrikanische Regierungen sprachen deshalb von einer Form selektiver Justiz.
Unabhängig davon fällt die Bilanz des Gerichts gemischt aus. Viele Verfahren dauern zehn Jahre oder länger. Zahlreiche Anklagen scheiterten mangels Beweisen oder mussten eingestellt werden.
Haftbefehle gegen prominente Beschuldigte bleiben oft jahrelang wirkungslos, weil der Gerichtshof weder über eine eigene Polizei noch über Möglichkeiten verfügt, Festnahmen selbst durchzusetzen. Seine Autorität endet häufig dort, wo Regierungen die Zusammenarbeit verweigern.
Selbst Juristen, die den Gerichtshof grundsätzlich verteidigen, sehen Reformbedarf. Der Oxford-Professor Dapo Akande bezeichnete einzelne Entscheidungen des Gerichts als „äußerst kontrovers“.
Andere Völkerrechtler kritisieren, die Richter hätten ihre Zuständigkeit gegenüber Staaten ausgedehnt, die dem Römischen Statut niemals beigetreten seien. Für seine Gegner ist genau das der Kern des Problems: Ein Gericht, das universelle Geltung beanspruche, ohne über ein universelles Mandat zu verfügen.
Den Verteidigern des Gerichtshofs greift diese Kritik dennoch zu kurz. Der Stanford-Völkerrechtler Tom Dannenbaum nennt die amerikanische Kampagne einen „Angriff auf das Gefüge des internationalen Rechts“.
Rebecca Ingber, frühere Rechtsberaterin des US-Außenministeriums, sieht darin vor allem den Versuch, demokratische Staaten einer unabhängigen internationalen Kontrolle zu entziehen.
Kenneth Roth, der langjährige Direktor von Human Rights Watch, wirft Washington Doppelmoral vor: Die Vereinigten Staaten hätten den Haftbefehl gegen Wladimir Putin ausdrücklich begrüßt, bekämpften den Gerichtshof jedoch, sobald sich dessen Ermittlungen gegen einen engen Verbündeten richteten.
Auch der frühere Gerichtshof-Ankläger Alex Whiting und die Völkerrechtlerin Rebecca Hamilton warnen davor, die nachweisbaren Fehler der Institution mit ihrer Abschaffung zu beantworten.
Der Gerichtshof habe Führungsversagen erlebt, schwere Reputationsschäden erlitten und erhebliche organisatorische Defizite offenbart. Dennoch bleibe er die einzige ständige internationale Strafinstanz, die Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen könne, wenn nationale Justizsysteme versagen oder politisch blockiert werden.
Beide Seiten verfügen damit über gewichtige Argumente. Der Internationale Strafgerichtshof ist langsamer und schwächer, als seine Gründer gehofft hatten. Er ist finanziell von seinen Mitgliedstaaten abhängig, bei der Vollstreckung seiner Haftbefehle auf deren guten Willen angewiesen und durch Affären wie jene um Luis Moreno Ocampo dauerhaft beschädigt worden. Zugleich ist er für seine Unterstützer die letzte juristische Instanz gegen die Straflosigkeit der Mächtigen.
Fest steht: Noch nie seit seiner Gründung ist der Gerichtshof so massiv unter politischen Druck geraten wie heute. Russland erkennt ihn nicht an. China lehnt seine Zuständigkeit grundsätzlich ab. Die Vereinigten Staaten stellen inzwischen nicht mehr nur einzelne Entscheidungen infrage, sondern die Institution selbst.
In seinem Sanktionsdekret wirft Donald Trump dem Gericht „illegitime und jeder Grundlage entbehrende Maßnahmen gegen die Vereinigten Staaten und ihren engen Verbündeten Israel“ vor. Aus der Debatte über einzelne Haftbefehle ist damit ein Machtkampf über die Zukunft des internationalen Strafrechts geworden.
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