Deutschlands große Binnenwasserstraßen führen zu wenig Wasser. Was das für Lieferketten bedeutet und warum MV jetzt das Wochenendfahrverbot für Lkw lockert.
Der Sommer 2026 ist trocken. Und das spürt man nicht nur im Garten oder am Badesee, sondern mitten in der deutschen Logistik. Auf dem Rhein unterschreiten die Pegelstände bereits die Extremwerte des Dürrejahres 2018. An der Donau messen die Behörden historische Tiefststände. Die Elbe führt außergewöhnlich wenig Wasser. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde hat es in ihrem Niedrigwasserbericht vom 13. August auf den Punkt gebracht: Alle deutschen Stromgebiete sind betroffen.
Für die Binnenschifffahrt heißt das: weniger Tiefgang, weniger Ladung, mehr Probleme. Güterschiffe können jetzt nicht mehr voll beladen fahren. Für dieselbe Transportmenge braucht es mehr Fahrten, wenn sie überhaupt noch möglich sind. Die Folgen sind höhere Kosten und längere Vorlaufzeiten. Und wo es gar nicht anders mehr geht, wandert die Ladung auf die Schiene oder Straße.
MV reagiert: Wochenendfahrverbot wird gelockertGenau hier setzt die Entscheidung des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums in Schwerin an. In dieser Woche hat es eine Allgemeinverfügung erlassen, die von heute bis zum 30. August gilt. Fortan dürfen Lkw über 7,5 Tonnen, die wegen des Niedrigwassers Transporte aus der Binnenschifffahrt übernehmen, in Mecklenburg-Vorpommern auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen fahren. Einzelausnahmegenehmigungen sind für diese Fahrten in diesem Zeitraum nicht erforderlich.
Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank begründet die Maßnahme direkt: Wo Transporte nicht mehr oder nur eingeschränkt über die Wasserstraßen möglich seien, müssten sie auf die Straße verlagert werden. „Mit der Aussetzung der Wochenendfahrverbote stellen wir sicher, dass diese Transporte nicht an unseren Landesgrenzen haltmachen müssen.“
Was jetzt genau gilt und was nichtWichtig ist, was die Verfügung nicht ist. Sie ist keine allgemeine Freigabe des Wochenendverkehrs für schwere Lkw. Begünstigt sind ausschließlich Fahrten, die nachweislich wegen des Niedrigwassers von der Binnenschifffahrt auf die Straße verlagert wurden. Auch Leerfahrten in direktem Zusammenhang mit solchen Ersatzbeförderungen fallen darunter.
Normale Wochenendfahrten ohne diesen Bezug bleiben dagegen verboten. Großraum- und Schwertransporte brauchen weiterhin eine gesonderte Erlaubnis. Und die Regelung gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern. Für Fahrten in andere Bundesländer bleibt deren jeweilige Rechtslage ausschlaggebend. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität weist darauf hin, dass der Niedrigwasser-Bezug einer Fahrt bei Kontrollen nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden muss.
Juristisch gesehen ändert die Verfügung nichts an den bundesweiten Fahrverboten. Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung und die Ferienreiseverordnung bleiben unangetastet. Mecklenburg-Vorpommern nutzt lediglich die im Recht vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten – und tut das nicht als erstes Bundesland. Der Nordosten fügt sich in eine breite bundesweite Ausnahmepraxis ein. Lediglich Sachsen-Anhalt hat nach aktuellem Stand als einziges Bundesland keine entsprechende Lockerung beschlossen.
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