Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

Düsseldorferin wegen IS-Unterstützung vor Gericht: „Ich kam mir nicht gefährlich vor“

Дата публикации: 06-08-2026 04:00:00




Hat eine vierfache Mutter aus Düsseldorf IS-Anhänger unterstützt? Der Prozess gegen Nadine D. geht nun zu Ende. Die Bundesanwaltschaft fordert 3,5 Jahre Haft. Die Verteidiger der 42-Jährigen wollen einen Freispruch.



Основное содержимое страницы с новостью.

Düsseldorferin wegen IS-Unterstützung vor Gericht „Ich kam mir nicht gefährlich vor“

Düsseldorf · Hat eine vierfache Mutter aus Düsseldorf IS-Anhänger unterstützt? Der Prozess gegen Nadine D. geht nun zu Ende. Die Bundesanwaltschaft fordert 3,5 Jahre Haft. Die Verteidiger der 42-Jährigen wollen einen Freispruch.

Die angeklagte Düsseldorferin vor Prozessauftakt im Oberlandesgericht, rechts ihre Verteidiger Serkan Alkan und Nelli Kopev.

Foto: Georg Salzburg(salz)/Georg Salzburg

Mit zitternder Stimme sprach Nadine D. ihre letzten Worte ins Mikrofon. Die vierfache Mutter aus Düsseldorf ist angeklagt, Mitglieder und Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mit Geld und Briefen unterstützt zu haben. Seit dem 28. Mai muss sie sich vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) verantworten. Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu.

Die 43-Jährige nutzte ihr letztes Wort für einen langen Vortrag, der mit einer Entschuldigung begann. „Es tut mir leid, dass ich seit einem Jahr meine Familie im Stich lasse.“ Seit ihrer Festnahme im September 2025 sitzt sie unter besonders hohen Sicherheitsvorkehrungen in Untersuchungshaft. Dass es bei all dem um sie gehe, sei für sie bis heute unglaublich, sagt sie.

Der gebürtigen Düsseldorferin, die 2007 zum Islam konvertierte, wird vorgeworfen, insgesamt 14.000 Euro Spenden für inhaftierte IS-Anhänger und deren Familien gesammelt zu haben. Das soll über die inzwischen abgeschaltete Internetseite „Free our Sisters“ gelaufen sein. Dass sie die Seite gegründet und betrieben hatte, räumte Nadine D. im Laufe des Prozesses ein. „Ich streite nicht ab, dass ich geholfen habe“, sagte sie auch in ihren letzten Worten. Der Kanal habe aber nie zur Finanzierung einer Terrormiliz gedient, sondern zur Unterstützung von Frauen und Kindern.

„Ich habe die Seite gegründet, um Gutes zu tun“, sagte Nadine D. vor Gericht. So habe sie geholfen, Frauen Deutsch beizubringen, Kindern Nachhilfe zu geben und Ramadan-Geschenke für Familien zu packen. „Jemandem eine Freude zu bereiten und für eine Terrororganisation zu werben – das kann doch nicht dasselbe sein.“ Die Familien habe sie sich dabei nicht ausgesucht – „Free our Sisters“ sei von ihnen angeschrieben worden.

Nadine D. bestreitet, bewusst gegen das Gesetz verstoßen zu haben. „Ich wollte nicht strafbar handeln“, so die 43-Jährige. Sie habe vor ihrer Inhaftierung ein normales und ruhiges Leben geführt, kriminelle Energie sei ihr fremd. „Ich gehe nicht einmal bei Rot über die Ampel.“ Sie wandte sich in ihren letzten Worten auch direkt an den 5. Strafsenat des OLG: „Sie müssen doch einen Unterschied sehen zwischen IS-Anhängern und mir.“

Ihre beiden Verteidiger forderten einen Freispruch für Nadine D. oder ersatzweise eine Haftstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ihre Mandantin habe bereits 2016 im Visier der Behörden gestanden, damals seien die Ermittlungen jedoch eingestellt worden. Dadurch habe sie davon ausgehen können, dass ihre Spenden- und Briefaktionen keine strafrechtliche Relevanz haben. Nadine D. hatte die Internetseite nach den ersten polizeilichen Ermittlungen zunächst gelöscht, sie wegen der ausbleibenden Konsequenzen später aber wieder eröffnet. „Ich kam mir nicht gefährlich vor.“

Die Generalbundesanwaltschaft hingegen hat eine Freiheitsstrafe in Höhe von dreieinhalb Jahren gefordert. In ihrem Schlussvortrag bezog sich eine der Staatsanwältinnen unter anderem auf die Briefe, die Nadine D. im Juni 2022 Salah Abdeslam geschrieben hatte – einer der Haupttäter der Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris, bei denen insgesamt 130 Menschen ermordet wurden. Solche Briefe an IS-Terroristen waren neben den Spenden ebenfalls Teil der Anklage. Sie sollten nach Ansicht der Bundesanwaltschaft dazu dienen, den Durchhaltewillen der Inhaftierten und die Treue zum IS zu stärken.

Auch die bekannte IS-Rückkehrerin Jennifer W. hatte die Angeklagte in ihrer Zeugenaussage schwer belastet. „Sie fand den IS richtig und unterstützenswert“, hatte W. unter anderem gesagt. Alle, die von „Free our Sisters“ unterstützt worden seien, hätten einen Bezug zum Islamischen Staat gehabt.

Am 14. August wird der Prozess fortgesetzt – dann könnte auch ein Urteil fallen. Rein formell könnte es an diesem Tag noch einmal ein letztes Wort von Nadine D. geben. Denn in der Verhandlung am Mittwoch hatte der Senat erneut die Beweisaufnahme geöffnet – die Verteidigung hatte eine weitere Nachricht der 43-Jährigen eingeführt, die beweisen soll, dass sie nicht bewusst strafbar gehandelt habe. Nun hat die Angeklagte bei der Fortsetzung des Prozesses erneut die Chance zu sprechen.

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1Düsseldorf News: Hilfe für IS-Terroristen: Düsseldorferin verurteilt013.5714-08-2026
2Суд в Петербурге отправил в СИЗО женщину, пытавшуюся продать своего ребенка0013-09-2018
3Обвиняемого в оправдании террористов Хаттаба, Дудаева приговорили к 3,5 года0008-12-2025
4В Дагестане женщину осудили за покупку младенца0008-12-2025
5Суд вынес приговор жительнице Кубани, спонсировавшей вылет террористов в Сирию0028-12-2021
6В Дагестане женщину осудили за участие в вооруженном формировании в Сирии0024-12-2025
7Суд приговорил жительницу Адыгеи к 8,5 года колонии за содействие родственнице из ИГ0028-12-2021
8Жительницу Кузбасса осудили за оправдание терроризма-2430-06-2026
9Жительницу Карачаево-Черкесии осудили на три года колонии за финансирование террористов0012-11-2020
10Женщина, сбившая насмерть мать с ребенком на северо-западе Москвы, предстанет перед судом0003-04-2023

Классификация: . Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 14.93. Источник: www.wz.de.