Die junge US-Touristin Amy Lopez wurde 1994 getötet. Fast 32 Jahren nach dem Mord hat nun der Prozess gegen einen Einundachtzigjährigen begonnen. Der Angeklagte ist geständig.
Das Koblenzer Landgericht und die imposante Festung Ehrenbreitstein liegen weniger als einen Kilometer Luftlinie voneinander entfernt. Die Touristenattraktion thront über Stadt und Rhein und Deutschem Eck. Im September 1994 wollte auch die junge Amerikanerin Amy Lopez die Festung besichtigen. Die Nacht auf den 26. September hatte sie in einem Hotel verbracht, das sie gegen 8 Uhr verließ. Die kommende Nacht wollte sie in der Jugendherberge schlafen, die sich auch heute noch auf dem Gelände der Festung befindet. Kurz nach 10 Uhr entdeckten Jugendliche ihre Leiche in einem Nebengebäude der Festung.
Sie war gefesselt, sexuell missbraucht und brutal ermordet worden. Der Täter wurde nicht gefunden, der Tod von Lopez zum Cold Case. Im Februar 2026 war der Fall dann auf einmal wieder ganz heiß, als die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter präsentierte. Mehr als 31 Jahre später war sie ihm mittels eines neuen DNA-Verfahrens auf die Spur gekommen.
Der Tod von Amy Lopez hatte Koblenz all die Jahre über beschäftigt. „Das bewegt die Leute sehr“, sagt ein Besucher, der schon ab 7 Uhr angestanden hat, um sich einen Platz in Saal 128 des Landgerichts zu sichern. Die Schlange ist so lang, dass einige Besucher abgewiesen werden müssen. Schon die Pressekonferenz zur Festnahme des mutmaßlichen Täters in diesem Februar hatte für Aufsehen gesorgt. Zum einen weil ein Cold Case gelöst worden war. Zum anderen weil Hans S., der an diesem Dienstag vor voll besetzten Besucher- und Journalistenplätzen in den Saal geführt wird, mit seinen 81 Jahren ein alter Mann ist. Festgenommen wurde er in einem Seniorenheim im Raum Koblenz, wo er vor einiger Zeit mit seiner mittlerweile gestorbenen Ehefrau hingezogen war. Eine von ihm in diesem Februar freiwillig abgegebene Speichelprobe hatte ihn überführt.
Er betritt den Gerichtssaal mit RollatorHans S., mit Zweitnamen Joachim, betritt den Gerichtssaal auf einen Rollator gestützt. Seine Gesichtsfarbe ist fahl, die wenigen weißen Haare auf dem Kopf sind kurz rasiert. Er trägt ein graues T-Shirt, eine rote Sporthose. Trotz seiner Leibesfülle macht er einen hinfälligen Eindruck. Ein Internist hat attestiert, S. könne zwei Stunden am Stück der Verhandlung folgen. Dann muss eine Pause gemacht werden. Wäre man ihm gerade in der Koblenzer Innenstadt auf dem Weg vom Bahnhof zum Gericht begegnet, hätte man vermutlich mit Mitgefühl auf ihn geblickt.
Zum Auftakt der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen kommt dieses Gefühl dann aber nur noch gegenüber dem Opfer von Hans S. auf. Vater und Bruder von Amy Lopez, die heute 56 Jahre alt wäre, haben sich dem Verfahren der Koblenzer Staatsanwaltschaft als Nebenkläger angeschlossen. Zum Start des Prozesses sind sie nicht anwesend. Nach der Anklageverlesung übergibt der Vorsitzende Richter das Wort an den Angeklagten. Dessen Verteidiger benötigt einen Satz, um für klare Verhältnisse zu sorgen: Sein Mandant räume den Tatvorwurf in vollem Umfange ein. Nachfragen würden nicht beantwortet.
„Sehr bereitwillig seine persönliche Situation dargestellt“So kommt es, dass der forensisch-psychiatrische Sachverständige schon am ersten Tag einen längeren Auftritt hat. Vor knapp fünf Monaten hat er sich mit Hans S. an zwei aufeinanderfolgenden Terminen lange unterhalten und gibt die Aussagen des Angeklagten nun wieder. Dieser habe ihm „sehr bereitwillig seine persönliche Situation dargestellt“. Als er auf Amy Lopez traf, habe er seine spätere Ehefrau bereits kennengelernt und mit ihr ein erfülltes Sexualleben gehabt. Trotzdem habe er zu dieser Zeit häufiger den Gedanken gehabt, eine Frau zu vergewaltigen. Auch am Morgen des 26. September 1994 habe er überlegt, eine Frau vergewaltigen zu wollen, wenn er eine fände. Eigentlich hätte er am Morgen mit seinem Fahrrad zu einer Umschulung zum Tischler fahren müssen, aber er beschloss zu schwänzen.
Amy Lopez, die er anhand ihres Reiserucksacks als Touristin identifizierte, war ihm schon an einer Bushaltestelle in der Innenstadt aufgefallen. Auf dem Felsenweg hoch zur Festung sprach er sie an, erst auf Deutsch, dann auf Englisch, und gab vor, ihr eine Abkürzung zur Jugendherberge zu zeigen. Sie folgte ihm in einen Raum, der am Verfallen war. Dort legte er der arg- und wehrlosen Frau Handschellen an, die er mit sich trug, um seine Phantasie der Vergewaltigung einer gefesselten Frau in die Tat umzusetzen.
Als er angesichts der halb entblößten Vierundzwanzigjährigen keine Erektion bekam, stach er mit einem Klappmesser insgesamt neunmal auf sie ein und fügte ihr zudem mittels eines großen Steins stumpfe Verletzungen am Kopf zu. Dem Gutachter gegenüber gab S. an, sich nur noch an den ersten Stich erinnern zu können. Die Handschellen, Amys Gürtel samt einer kleinen Tasche und ihre Unterhose nahm er vom Tatort mit und entsorgte sie im Rhein.
Der forensisch-psychiatrische Sachverständige gibt zudem einen Überblick über die Biographie des Täters, der von Anfang der Sechzigerjahre an immer wieder straffällig wurde. 1968 wurde er erstmals wegen sexueller Nötigung verurteilt, 1975 erhielt er eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Vergewaltigung in zwei Fällen. Von 1999 bis zum Jahr 2005 saß er wegen versuchter Vergewaltigung im Gefängnis.
Die Anwältin von Amy Lopez’ Vater sagt, ihr Mandant wünsche sich, dass S. – solle er wegen Mordes verurteilt werden – eine lebenslange Haftstrafe erhält. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
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