Mallorca-Urlauber sollten am Strand genau auf die Regeln achten.
An den Stränden auf Mallorca gelten vielerorts diverse Regeln und Verbote
Mallorca-Urlauber sollten am Strand genau auf die Regeln achten. Wer Verbote missachtet, riskiert teils hohe Geldstrafen. Das zeigt eine Übersicht der aktuell geltenden Vorschriften auf der Balearen-Insel.
Besonders teuer kann es laut TRAVELBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer) werden, wenn Urlauber illegale Strandhändler unterstützen. An vielen Stränden verkaufen fliegende Händler Schmuck, Sonnenbrillen, Strandtücher, Getränke oder Obst. Da viele ohne Genehmigung arbeiten, werden in Palma inzwischen nicht nur die Verkäufer belangt, sondern auch deren Kunden. Je nach Verstoß drohen Bußgelder zwischen 100 und 750 Euro.
Wer seine Notdurft nicht auf einer öffentlichen Toilette verrichtet, sondern in der Öffentlichkeit uriniert, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen. Die Strafen können bis zu 1500 Euro betragen. Noch höher können die Bußgelder ausfallen, wenn der Verstoß in einem Naturschutzgebiet oder direkt an einem Strand erfolgt.
Hohe Bußgelder an den SträndenAuch größere Trinkgelage mit starkem Alkoholkonsum und lauter Musik sind an vielen Küstenabschnitten auf Mallorca nicht erlaubt. Besonders in Palma und Cala Ratjada gehen die Behörden dagegen vor. Pro Person können Strafen von bis zu 1500 Euro fällig werden.
Hundebesitzer müssen ebenfalls aufpassen. Während der Hauptsaison sind Hunde an den meisten Stränden nicht zugelassen. Ausnahmen sind ausgewiesene Hundestrände, etwa in Cala Gamba, Es Carnatge oder Port de Pollença. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, riskiert Bußgelder von bis zu 300 Euro.
Naturschutz und lokale RegelnZunehmend gibt es auf Mallorca rauchfreie Strände. Vor allem in den Gemeinden Manacor, Felanitx, Pollença, Calvià, Palma und Artà sowie an der Playa de Muro gelten entsprechende Regelungen. Rechtlich handelt es sich laut „Mallorca Zeitung“ bisher allerdings eher um Empfehlungen, weshalb bislang keine Sanktionen gegen Raucher verhängt werden.
Streng sind die Vorschriften beim Schutz der Natur. Das Mitnehmen geschützter Muscheln, Federn oder anderer Überreste geschützter Tierarten kann bei der Ausreise Bußgelder zwischen 500 und 3000 Euro nach sich ziehen. Auch Sand, Steine und Muscheln sollten insbesondere in Naturschutzgebieten liegen bleiben. Beim Nacktbaden gelten zudem je nach Gemeinde unterschiedliche Regelungen, sodass örtliche Verordnungen in bestimmten Bereichen Bußgelder vorsehen können.
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