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Hamburger Modell: Nach langer Krankheit zurück in den Job

Дата публикации: 06-05-2026 01:01:00

Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder ins Arbeits­leben zurück­kehren, können sie das stufen­weise tun – nach dem „Hamburger Modell“. Doch es kommt aufs Detail an.

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Jeden Schritt gut über­legen

1. Genesung. Ob nach langer schwerer psychischer oder körperlicher Erkrankung oder einem Unfall – zunächst muss abzu­sehen sein, dass Sie bald wieder ganz genesen. Dann kommt eine stufen­weise Wieder­einglie­derung in Frage, um Ihnen den Über­gang zum normalen Arbeits­alltag zu erleichtern. Wichtig: Ihre Teil­nahme ist freiwil­lig.

2. Arzt­gespräch. Oft schließt sich an wochen- oder monate­lange medizi­nische Behand­lung ein Reha-Aufenthalt an. Häufig weisen dort Ärzte oder Mitarbeiter der Sozialstation auf die Möglich­keit der stufen­weisen Wieder­einglie­derung hin. Ansonsten ist erster Ansprech­partner Ihr behandelnder Arzt zu Hause.

3. Rück­kehr. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob das Hamburger Modell für Sie geeignet ist. Er legt dann mit Ihnen den Stufenplan fest. In ihm steht, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten und in welchem Abstand die Stunden erhöht werden, bis Sie wieder voll einsteigen. Sie sind weiter krank geschrieben und erhalten kein Gehalt, sondern Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld.

4. Stufenplan. Der Stufenplan enthält Beginn und Ende der Wieder­einglie­derungs­maßnahme sowie die tägliche Arbeits­zeit und die Steigerungen Ihrer Arbeits­stunden im Wochen­verlauf. Beschrieben sind die Tätig­keiten, die Sie während der Phase der Wieder­einglie­derung ausüben dürfen, ebenso diejenigen, die verboten sind (etwa „Tätig­keiten nur im Sitzen“, „darf nicht heben“). Außerdem enthält er eventuell notwendige Maßnahmen am Arbeits­platz, etwa einen verstell­baren Tisch. Fest­gelegt sind ein Rück­tritts­recht vor dem vereinbarten Ende und Gründe, die einen Abbruch recht­fertigen sowie die Höhe eines Arbeits­entgelts, wenn der Arbeit­geber dieses zahlt.

5. Arbeit­geber. Legen Sie den Stufenplan Ihrem Arbeit­geber vor. Ist auch er einverstanden, können Sie starten. Ablehnen wird er nur, wenn eine stufen­weise Rück­kehr bei Ihrer Tätig­keit nicht möglich ist.

6. Antrag. Ist Ihr Chef mit dem Stufenplan einverstanden, stellen Sie den Antrag schriftlich.
Die Krankenkasse ist zuständig, wenn Sie von ihr Krankengeld erhalten.
An die Renten­versicherung geht der Antrag, wenn der Wieder­einstieg spätestens vier Wochen nach Abschluss einer von der Renten­versicherung finanzierten Rehamaß­nahme beginnt. Sie erhalten dann Über­gangs­geld.
Die Berufs­genossenschaft ist Ihr Ansprech­partner, wenn Sie einen Betriebs­unfall hatten. Sie zahlt Verletztengeld.

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