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Leiche in gelber Baustellenbox: Totschlagsprozess beginnt in Rostock

Дата публикации: 19-08-2026 13:53:10

Im Februar wurde in Rostock eine Leiche in einer mysteriösen gelben Box gefunden. Nun beginnt am Landgericht Rostock der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

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Nach dem gewaltsamen Tod eines 44 Jahre alten Mannes in Rostock beginnt am 27. August vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 40-jährigen Deutschen. Die Staatsanwaltschaft wirft Martin T. Totschlag vor. Die Verhandlung vor der 3. Strafkammer soll um 9.30 Uhr beginnen. Insgesamt hat das Landgericht Rostock acht Verhandlungstage bis zum 9. Oktober angekündigt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat am 10. oder 11. November 2025 in einer Kleingartenanlage am Pulverturm. Der Angeklagte soll dem späteren Opfer mit einem hammerähnlichen Gegenstand etwa 30 Mal gezielt gegen den Kopf geschlagen haben. Der Schädel des Mannes sei dabei massiv zertrümmert worden. Den Tod habe der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen, heißt es im Anklagevorwurf.

Mutmaßlicher Raubversuch soll Tat vorausgegangen sein

Der tödlichen Auseinandersetzung soll nach Darstellung der Anklage ein versuchter Raub vorausgegangen sein. Demnach habe das spätere Opfer versucht, den Angeklagten zu überfallen, um an Drogen zu gelangen. Welche Beweise diese Darstellung stützen und welche Bedeutung der mutmaßliche Angriff für die rechtliche Bewertung hat, muss die Beweisaufnahme zeigen.

Auch der Umgang mit der Leiche ist Teil der Anklage. Martin T. soll den Toten zunächst über mehrere Monate verborgen gehalten haben. Erst am 28. Februar 2026 soll er ihn in einer gelben Baustellenbox beziehungsweise Mörtelwanne in ein Waldstück an der Albert-Einstein-Straße gebracht haben.

Dort entdeckte ein Spaziergänger die Box mit dem Toten zwischen Müll und Bäumen. Die auffällige gelbe Wanne war auf einem selbst gebauten fahrbaren Gestell montiert. Nach Einschätzung der Ermittler könnte sie von Hand oder mithilfe eines Fahrrads transportiert worden sein. Das Waldstück wird häufig von Hundebesitzern und Spaziergängern genutzt.

Verdächtiger kurz nach dem Leichenfund festgenommen

Nach dem Fund nahmen Polizei und Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen auf. Hinweise aus Zeugenvernehmungen sollen mit dem festgestellten Verletzungsbild des Toten übereingestimmt haben. Bereits am 2. März wurde der damals 39 Jahre alte Tatverdächtige in Rostock festgenommen. Einen Tag später erließ das Amtsgericht Rostock Haftbefehl. Seit dem 3. März befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Die Identität des Opfers war zunächst unklar. Erst durch weitere kriminaltechnische Untersuchungen gelang es den Ermittlern, den Toten als 44-jährigen polnischen Staatsbürger zu identifizieren. Der in Stargard geborene Mann hatte sich nach bisherigen Erkenntnissen überwiegend in Rostock aufgehalten. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben massive stumpfe Gewalteinwirkung; der Tod wurde zunächst auf Mitte November 2025 datiert.

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Die Polizei suchte noch im April öffentlich nach Zeugen, denen die gelbe Wanne oder deren Transport aufgefallen war. Damals war nicht abschließend geklärt, wann der Leichnam in das Waldstück gebracht worden war. Die Anklage geht inzwischen davon aus, dass dies am Tag geschah, als ein Spaziergänger die Box mit der Leiche fand.

Prozess muss zahlreiche Fragen klären

Im Mittelpunkt des Prozesses dürfte neben dem konkreten Tatablauf vor allem die Vorgeschichte der Auseinandersetzung stehen. Bislang ist öffentlich nicht bekannt, worauf die Darstellung des mutmaßlichen Raubversuchs beruht. Ebenso offen ist, wo der Leichnam in den Monaten zwischen der Tat und dem Fund verborgen gewesen sein soll und welche Spuren die Ermittler dem Angeklagten zuordnen konnten.

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Zu klären ist außerdem, ob und wie der Beschuldigte die gelbe Baustellenbox in das Waldstück transportiert haben soll. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten in der Ermittlungsphase wiederholt nach Zeugen gesucht, die den ungewöhnlichen Behälter zwischen November 2025 und Ende Februar 2026 gesehen hatten.

Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

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