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Mittelstandsanleihen: Strafen im ersten Sympatex-Prozess verhängt

Дата публикации: 07-07-2026 12:26:13

Das Land­gericht München I hat drei Männer verurteilt, weil sie versucht haben, Anleger im Fall Sympatex zu betrügen oder dabei geholfen haben.

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Update [07.07.26]: Anleger bekommen kleine Zahlung

Anleger von Anleihen der insolventen Smart Solutions Holding GmbH aus Unterföhring (Az. 1542 IN 272/26) bekommen eine kleine Zahlung: Das operative Geschäft der insolventen Tochter Sympatex Technologies GmbH (Az. 1542 IN 268/26) ist an die Pidigi SpA aus Verona verkauft worden. Die Anleger erhalten 40 Prozent vom Netto­erlös aus dem Verkauf der Markenrechte. Das hat der gemein­same Vertreter der Anleihegläubiger, One Square Advisors (OSA), mit dem Insolvenz­verwalter vereinbart. Weitere Zahlungen könnten laut OSA folgen, falls fest­gestellt wird, dass Beschlüsse im Jahr 2017 unwirk­sam waren. Denn das Land­gericht München I habe fest­gestellt, dass viele Stimmen Gesell­schaftern zuzu­rechnen seien. Dann gilt ein Stimm­verbot. Laut OSA wäre der Schulden­schnitt ohne diese Stimmen nicht so beschlossen worden, die Ansprüche der Anleger bestünden fort. Der Frage müsse nun gericht­lich geklärt werden. OSA hat rund 33 Millionen Euro zur Insolvenz­tabelle angemeldet. Das Münchner Straf­verfahren ist inzwischen abge­schlossen: Eine Beschwerde dagegen verwarf der Bundes­gerichts­hof am 2. April (Az. 1 StR 78/26).

Im viel beachteten ersten Straf­prozess wegen Vorgängen bei der Mittel­standsan­leihe Sympatex der Smart Solutions Holding GmbH (SSH), Unterföhring, hat das Land­gericht München I am 17. Oktober 2025 das Urteil gesprochen.

Der frühere SSH-Mitin­haber Stefan Sankt­johanser und Frank Günther, Geschäfts­führer der gemein­samen Vertreterin der Anleihegläubiger, der One Square Advisors GmbH (OSA), bekamen eine Haft­strafe von einem Jahr und neun Monaten beziehungs­weise einem Jahr, jeweils auf Bewährung. Bei Sankt­johanser wurde dabei eine Vorstrafe einbezogen. Sie müssen zudem Geld­strafen in Höhe von insgesamt 105 000 Euro beziehungs­weise 36 000 Euro zahlen, ein Investmentmanager 132 000 Euro.

Versuchter Betrug an Anlegern der Anleihe

Die 5. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sie versucht haben, Anleger in 261 Fällen zu betrügen; der Investmentmanager hat Beihilfe dazu geleistet. Günther und der Investmentmanager haben zudem in Prozessen um Schaden­ersatz für Anleger falsch ausgesagt, Sankt­johanser hat Günther dabei bestärkt und damit Beihilfe dazu geleistet. Die drei räumten ein, Anleger hätten unvoll­ständige Informationen erhalten, als sie 2017 einem Schulden­schnitt um 90 Prozent zustimmten. Gegen einen ehemaligen SSH-Geschäfts­führer wurde das Verfahren gegen eine Geld­auflage in sechs­stel­liger Höhe einge­stellt. Vor dem Urteil war es zu einer Verständigung zwischen den Beteiligten gekommen. Das kommt bei Wirt­schafts­straf­prozessen häufig vor. Angeklagt sind in dem Fall noch weitere Personen. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, ist noch offen.

Sympatex-Anleger verzichteten auf viel Geld

Darum ging es: Die Smart Solutions Holding GmbH (SSH) aus Unterföhring hatte 2013 eine Anleihe mit 8 Prozent Zins pro Jahr bis 2018 ausgegeben. Ihre Tochter Sympatex Technologies GmbH (STX) hatte sich unter anderem auf Membrane für wasser­dichte und wasser­dampf­durch­lässige Stoffe spezialisiert und war für ihre Marke Sympatex bekannt. Anle­gerinnen und Anleger investierten 13 Millionen Euro. Sie erfuhren jedoch 2017, dass eine Restrukturierung nötig sei. Sie müssten auf 90 Prozent ihres Einsatzes verzichten, dann sei ein Investor, ein „weißer Ritter“, bereit einzusteigen. Im Falle einer Insolvenz sei noch weniger für sie zu erwarten, hieß es.

Gemein­samen Tatplan umge­setzt

Richter Stephan Neck­nig sprach in seiner Urteils­begründung von einem „gemein­samen Tatplan“, den der bekannte Wirt­schafts­berater Sankt­johanser und der Restrukturierungs­spezialist Günther verfolgt hätten. Der Investmentmanager habe sie tatkräftig unterstützt. Die Restrukturierung habe Zahlungs­verpflichtungen reduzieren und den Altgesell­schaftern eine Rück­beteiligung ermöglichen sollen. Die Beteiligten hätten billigend in Kauf genommen, dass Anleger bei einer anderen Lösung möglicher­weise besser wegge­kommen wären. Eine „gewisse Selbst­herr­lich­keit“ stellte Neck­nig fest: Den Interessen der Eigentümer sei unbe­dingter Vorrang vor denen der Anleger einge­räumt worden.

Family Office der Otto-Familie einge­schaltet

Der Richter erklärte, die Anleger seien „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ dazu gebracht worden, dem Schulden­schnitt zuzu­stimmen. Es sei wahr­heits­widrig vorgetragen worden, die Gesell­schafter würden einen voll­ständigen Verlust realisieren. Das waren Sankt­johanser und der bekannte Wirt­schafts­berater Stephan Goetz, die die Holding an eine Treu­hand­gesell­schaft über­gaben. In Wahr­heit hätten sie sich eine Rück­beteiligung offen gehalten. Später über­nahmen Goetz und Sankt­johanser die Holding wieder mittel­bar.

Goetz ist mit der bekannten Unternehmerfamilie Otto verschwägert. Eine Firma ihres Family Office, die KG Cura Vermögens­verwaltung, hatte ein Angebot für Sympatex unterbreitet.

Falsch und unvoll­ständig informiert

Anleihen seien im Vorfeld der Abstimmung aufgekauft worden, um die nötige Mehr­heit zu erreichen, so das Gericht. Die Angeklagten hätten auch einge­räumt, dass sich bei einer Bewertung ein etwas höherer Wert als 10 Prozent hätte ergeben können. Groß­gläubiger hätten auch mehr erhalten. „Die Informationen waren unvoll­ständig und falsch“, erklärte der Richter. Sankt­johanser hatte zuvor einge­räumt, er habe die Möglich­keit eines gering­fügigen Nacht­eils auf Seiten der Anleihegläubiger in Kauf genommen: „Das bedauere ich in der Rück­schau.“ Er habe aber zu keiner Zeit Anleihegläubiger schädigen wollen. Die Darstellung sei aber „geeignet gewesen, auf Seiten der Anleihegläubiger eine Fehl­vorstellung herbei­zuführen“.

Im Sanierungs­umfeld wird mit harten Bandagen gekämpft. Daher weiß ich, dass es nicht immer alle mit der Wahr­heit so genau nehmen. Den geschulten Akteuren ist das geläufig. Allerdings nicht allen Anleihegläubigern.

Stefan Sankt­johanser, ehemaliger Sympatex-Gesell­schafter

Für die Vermögens­verwaltung der Otto-Familie hatte eine Rechts­anwältin gegen­über der Stiftung Warentest vor Prozess­beginn betont, ihre Mandantinnen seien in dem ganzen Verfahren sogenannte Dritte, also praktisch Zeugen, und könnten deshalb keine weiteren Statements abgeben. Die Otto Group habe mit dem gesamten Komplex nichts zu tun.

Zweite Anklage im Fall Sympatex noch offen

SSH-Mitin­haber Goetz ist in einer zweiten Ankla­geschrift aufgeführt, ebenso wie ein weiterer Investmentmanager und ein weiterer ehemaliger SSH-Geschäfts­führer. Ob und wann es dabei zu einem Prozess kommt, ist noch offen. Goetz ließ zu Beginn des ersten Straf­prozesses über seine Verteidiger mitteilen, sein Verfahren sei noch nicht einmal eröffnet. Es würden sich daher jegliche Schluss­folgerungen verbieten. Die Vorwürfe hatte er zurück­weisen lassen. Alle gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig.

Gemein­samer Vertreter der Anleger erfüllte seine Rolle nicht

In der Begründung des Urteils im ersten Straf­prozess ging der Richter auch auf Günthers Rolle als Geschäfts­führer der gemein­samen Vertreterin der Anleihegläubiger, One Square Advisors (OSA), ein. Er hatte das Vorgehen mit dem „weißen Ritter“ vorgeschlagen. OSA ist eine bekannte Sanierungs­beratungs­gesell­schaft, die in mehreren Geld­anlage-Fällen einge­schaltet wurde.

Der gemein­same Vertreter hat eigentlich die Aufgabe, die Interessen der Anleger zu vertreten, sollte also an einem möglichst guten Ergebnis für die Anleger interes­siert sein. Er muss zudem alle Anleger gleich behandeln, also Groß­investoren genauso wie Klein­anleger. Das sei aber nicht der Fall gewesen, trug der Richter vor. OSA habe den Anleihegläubigern empfohlen, dem Schulden­schnitt zuzu­stimmen und Kennt­nis davon gehabt, dass ein kleiner Kreis von Groß­gläubigern mehr bekam.

OSA hatte für die erfolg­reiche Restrukturierung 400 000 Euro erhalten. Nun zahlt die Gesell­schaft 200 000 Euro, sie fließen allerdings an die Staats­kasse und kommen nicht Anlegern zu Gute. Günthers Verteidiger erklärte, dieser sei nicht der Drahtzieher gewesen.

Der Gemein­same Vertreter der Anleihegläubiger erhält seine Vergütung von der Emitten­tin. Eine gewisse Unter­nehmens­nähe ist nicht zu bestreiten. Das ist so geregelt und es ist unglück­lich.

Verteidiger von Frank Günther, dem Geschäfts­führer der gemein­samen Vertreterin der Anleihegläubiger

Das Urteil fiel im Vergleich zu den Vorstel­lungen von Staats­anwalt Maximilian Quadbeck zu Beginn eher milde aus. Er hatte unter anderem wegen Betrugs Anklage erhoben. Der Restrukturierungs­plan wurde auch tatsäch­lich umge­setzt. Der Richter ging im Urteil dennoch nur von versuchtem Betrug aus.

Anlegerklagen laufen noch

Aus Sicht der Schutz­gemeinschaft der Kapital­anleger (SdK) steht Anlegern Schaden­ersatz zu. Tatsäch­lich ließen sich nicht alle Anleihe­anleger das Vorgehen rund um den Schulden­schnitt gefallen. Der Berliner Rechts­anwalt Wolfgang Schirp reichte zwei Klagen für Mandanten ein. Beide wurden in erster Instanz abge­wiesen. Einen Grund dafür sah der Staats­anwalt in falschen Zeugen­aussagen und falschem Vortrag Beteiligter auf Seiten der Beklagten. Eine strafrecht­liche Verurteilung wegen falscher Aussagen in einem Anleger­prozess wie in diesem Fall kommt nicht oft vor.

Drei im Prozess Befragte haben ihre Aussagen im Rahmen des Straf­verfahrens laut Rechts­anwalt Schirp berichtigt. Die Lage der Kläger habe sich daher im Berufungs­verfahren verbessert, die Ansprüche seien auch nicht verjährt. Gescheitert sind andere Anleger allerdings mit dem Versuch, sich an den Straf­prozess anzu­hängen. Ihre Adhäsions­anträge lehnte der Richter ab, weil es die Verfahrens­dauer in die Länge gezogen hätte.

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