Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu einem „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ berät das Berliner Abgeordnetenhaus derzeit einen Entwurf des Berliner Senats zur weitreichenden Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes („Berliner IFG“). Das Attentat
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Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu einem „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ berät das Berliner Abgeordnetenhaus derzeit einen Entwurf des Berliner Senats zur weitreichenden Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes („Berliner IFG“). Das Attentat auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten zu Beginn des Jahres 2026 ist Ausgangspunkt für Überlegungen, die dazu dienen sollen Transparenz von Verwaltungshandeln und Auskunftsansprüche gegenüber öffentlichen Stellen in größerem Ausmaß einzuschränken.
LOAD hat einen Offenen Brief von mehr als 30 Organisationen mitgezeichnet, die kritisieren, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo wichtige Transparenzrechte ausgehebelt werden sollen. Schon nach jetziger Rechtslage ist es möglich, sensible Informationen über kritische Infrastrukturen oder zu laufenden Ermittlungsverfahren nicht herausgeben zu müssen. Der Vorschlag der Berliner Landesregierung schießt aber weit über diese Ideen hinaus. Aus dem Offenen Brief ist für LOAD entscheidend:
„Informationsfreiheitsgesetze ermöglichen es Bürger*innen, Journalist*innen und Organisationen, staatliche Dokumente einzusehen und Entscheidungen der Verwaltung besser zu verstehen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für faktenbasierte Berichterstattung, parlamentarische Kontrolle und zivilgesellschaftliches Engagement. Transparenz in der Verwaltung hat zudem nachweisbare positive Effekte: Sie stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen, fördert gesellschaftliche Teilhabe und erleichtert die Aufklärung von Missständen. Werden Informationsrechte eingeschränkt, gehen genau diese Vorteile verloren. Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt, ist ein solcher Schritt ein fatales Signal.“
Die Berliner Datenschutzbeauftragte wies in einem Pressestatement und einer Stellungnahme an den Digitalausschuss des Abgeordnetenhauses Berlin außerdem darauf hin, dass die Rechtslage in Bezug auf kritische Infrastrukturen und an anderer Stelle gar nicht geändert werden muss:
„Sicherheitsbedenken in Bezug auf kritische Infrastrukturen können bereits nach der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt werden. Es entsteht der Eindruck, dass wir in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses zurückzukehren. Die Änderungen beschränken demokratische Diskurse und erschweren die Kontrolle staatlichen Handelns.“
Mitunterzeichnende Organisationen
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