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Landsberg am Lech: Ex-Bürgermeister wegen Bespitzelung seiner Sekretärin verurteilt

Дата публикации: 04-08-2026 12:59:00

Er hatte eingeräumt, seine Sekretärin mit einer Kamera überwacht zu haben: Der ehemalige Bürgermeister von Reichling ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem verpflichtete er sich, der Frau Schmerzensgeld zu zahlen.

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Das Amtsgericht Landsberg am Lech hat einen früheren Bürgermeister, der seine Sekretärin mit einer Videokamera bespitzelt hatte, zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Es verurteilte den 36-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu je 80 Euro. Damit gilt er nicht als vorbestraft – die Grenze liegt genau bei 90 Tagessätzen.

Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler sprach im Urteil von einem »unglaublichen Vorgang«. Er machte klar, dass dieses Strafmaß nur durch den kurz zuvor noch abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich geworden sei. Sonst hätte der ehemalige Kommunalpolitiker deutlich mehr Tagessätze zu erwarten gehabt. Der Angeklagte hat sich verpflichtet, an seine frühere Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der Ex-Bürgermeister hatte wegen der Tat einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte sein Rechtsanwalt Einspruch eingelegt, diesen später aber nur auf die Rechtsfolgen, also die Strafhöhe, beschränkt. Damit wurde die Tat als solche eingeräumt, und der Schuldspruch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde rechtskräftig.

In der öffentlichen Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte wollen nun prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen.

In dem Verfahren hatte der Ex-Bürgermeister erklärt, dass seine Mitarbeiterin einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Deswegen sei von Anfang an kein Vertrauen da gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass sein Vorzimmer »Treffpunkt der Opposition« gewesen sei. Deswegen habe er die Kamera angebracht. »Das war falsch«, sagte er.

Vor dem Prozess hatte der Angeklagte bereits versucht, sich mit der Sekretärin auf ein Schmerzensgeld zu einigen. Dies scheiterte jedoch, weil der Verteidiger des früheren Bürgermeisters nur 2500 Euro anbot, die Rechtsanwältin der geschädigten Frau aber 12.000 Euro plus etwa 2000 Euro Anwaltskosten verlangte. Letztlich vermittelte der Richter in dem Prozess und erreichte eine Einigung.

Der Richter machte auch klar, dass der Angeklagte nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn insbesondere durch anonyme Kommentare in sozialen Medien einiges ertragen musste. Es sei zu einem Shitstorm mit Beleidigungen auch gegen die Angehörigen des Bürgermeisters gekommen, es habe »teils Vernichtungskampagnen« gegeben. »Das ist unerträglich in der heutigen Zeit, wie da agiert wird«, sagte Richter Kessler.

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