Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

Dienstwagen: Wann ist ein elektronisches Fahrtenbuch erlaubt?

Дата публикации: 08-11-2015 08:41:55

Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss der Fahrer den geldwerten Vorteil versteuern. Das kann entweder über die sogenannte 1-%-Regelung oder über die Fahrtenbuchmethode erfolgen. Leider erkennen die Finanzämter Fahrtenbuch-Software in vielen Fällen nicht an.


Основное содержимое страницы с новостью.

Von: Assessorin jur. Sandra Voigt

Stand: 08. November 2015

(10 Bewertungen, 1.80 von 5)

Worum geht's?

Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss der Fahrer den geldwerten Vorteil versteuern. Das kann entweder über die sogenannte 1-%-Regelung oder über die Fahrtenbuchmethode erfolgen. Leider erkennen die Finanzämter Fahrtenbuch-Software in vielen Fällen nicht an.

Elektronisches Fahrtenbuch ist nachträglich änderbar

Ein Fahrtenbuch wird von den Steuerbehörden nur anerkannt, wenn es ordnungsgemäß geführt wurde und die entstandenen Aufwendungen explizit – etwa durch Belege – nachgewiesen werden können. Es stellt sich daher die Frage, ob bzw. wann ein elektronisches Fahrtenbuch diesen Anforderungen entspricht.

Ein selbstständiger Apotheker nutzte seinen betrieblichen Pkw auch privat. Den geldwerten Vorteil ermittelte er über die Fahrtenbuchmethode. Hierzu hatte er sich eine Fahrtenbuch-Software gekauft, bei der er sämtliche Privatfahrten händisch in eine Datei eintragen und abspeichern musste. Dennoch erkannte das zuständige Finanzamt (FA) das elektronische Fahrtenbuch nicht an – es berechnete den geldwerten Vorteil vielmehr nach der 1-%-Regelung.

Grund dafür waren die Erkenntnisse aus einer Betriebsprüfung im Einzelunternehmen des Apothekers – der betreffende Prüfer hatte nämlich festgestellt, dass die Fahrtenbuch-Software alles andere als sicher war. Selbst im finanzamtssicheren Modus konnten Einträge nachträglich geändert werden. Weil diese Änderungen darüber hinaus weder dokumentiert bzw. offengelegt wurden, sei eine Manipulation des elektronischen Fahrtenbuchs jederzeit möglich gewesen. Nach Ansicht des FA hatte der Steuerzahler somit kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt. Der Apotheker wies darauf hin, dass sämtliche Änderungen nachverfolgt werden können – eine Manipulation des elektronischen Fahrtenbuchs würde deshalb sofort auffallen. Der Streit endete vor Gericht.

Gericht: Keine Fahrtenbuchmethode bei Manipulationsmöglichkeit

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hielt die Vorgehensweise des FA für korrekt und lehnte die steuerrechtliche Berücksichtigung des elektronischen Fahrtenbuchs ab. In der Regel werden auch elektronische Fahrtenbücher von den Steuerbehörden anerkannt. So kann ein Fahrtenbuch unter anderem direkt in den Dienstwagen eingebaut werden – es speichert dann automatisch die relevanten Daten, wie etwa Datum, Zeit und Kilometerstand. Ferner kann einer sog. Fahrtenbuch-Software verwendet werden – hier müssen aber die relevanten Daten zumeist händisch in eine Datei eingetragen werden. Beide Varianten werden vom FA allerdings nur anerkannt, wenn

  • nachträgliche Änderungen technisch nicht möglich sind oder zumindest dokumentiert bzw. offengelegt werden,
  • alle übrigen Voraussetzungen, die auch ein „normales“ Fahrtenbuch erfüllen muss, vorliegen. Hierzu gehören z. B. Angaben zum Datum und zum Kilometerstand bei Beginn und Ende der Privatfahrt und
  • die Erfassung der Angaben zeitnah erfolgt.

Vorliegend jedoch konnte der Einzelunternehmer mit der verwendeten Software-Version sämtliche Einträge immer wieder ändern – und zwar auch, wenn er den finanzamtssicheren Modus eingestellt hatte. Weil etwaige Manipulationen weder offengelegt noch dokumentiert wurden, war eine Verfälschung der Angaben problemlos möglich, ohne dass dies dem FA aufgefallen wäre. So hätte der Einzelunternehmer z. B. sämtliche Daten aus dem Fahrtenbuch-Programm in eine Excel-Tabelle übertragen, zu seinen Gunsten ändern und sodann rückimportieren können.

Auch war keine zeitnahe Eintragung der erforderlichen Daten gewährleistet – denn es war nicht erkennbar, wann die Angaben zu den Fahrten gemacht worden sind. Zusammenfassend hatte der Steuerzahler kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorgelegt – eine Ermittlung des geldwerten Vorteils über die Fahrtenbuchmethode war deshalb unzulässig.

Übrigens: Aus den gleichen Gründen werden sowohl Excel-Tabellen als auch Diktiergeräte nicht als ordnungsgemäß geführte Fahrtenbücher anerkannt (FG Köln, Urteil v. 18.06.2015, Az.: 10 K 33/15). (FG Baden-Württemberg, Az.: Urteil v. 14.10.2014, Az.: 11 K 736/11)

Hier lesen Sie mehr Rechtstipps zum Thema „Dienstwagen“:
  • Firmenfahrzeug auch bei Krankheit, während Mutterschutz oder Elternzeit?
  • Bußgelder und Firmenwagen: Das müssen Sie wissen
  • Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht

eRecht24 Praxis Guide

Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen

In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.

Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Vielen Dank!

Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.

Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

ra_siebert.png

Banner-Webinarabmahnfallen-hochformat-petrol.jpg

Ich möchte mit eRecht24 chatten!

Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

brevo-chat-bubble-grey.svg

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1Steuern: Viel unterwegs? So setzen Selbstständige den Dienstwagen richtig ab06.9404-08-2026
2Минфин не будет пересматривать налог на дорогостоящие автомобили0019-11-2020
3Юрист Тимошенко объяснила, когда работнику оплатят поездку на личном авто0520-07-2026
4Как оформить расходы на такси в командировке: документы, возмещение и учет05.807-08-2026
5Налоговики: иногда кешбэк облагается налогом на доходы физлиц06.614-08-2026
6Депутат рассказал, как получить налоговый вычет за обучение в автошколе05.7420-08-2026
7"Известия": Минфин выступает за взимание НДФЛ с водителей карпулинга0006-09-2019
8BayLfSt: Nutzungsvorteile bei Firmenfitness016.3304-08-2026
9Продал старую вещь — заплати налог? Россиянам объяснили важный нюанс0503-07-2026

Классификация: . Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 11.67. Источник: feeds.feedburner.com.