Die Region Asien-Pazifik war 2025 geprägt von einem Zusammenspiel aus Unterdrückung, wachsender sozialer Ungleichheit und weitverbreiteter Straflosigkeit.
In vielen Ländern der Region Asien-Pazifik setzten die Behörden auch 2025 Sicherheitsgesetze und diskriminierende Maßnahmen ein, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Dabei gingen sie unverhältnismäßig stark gegen Aktivist*innen, Angehörige von Minderheiten und Oppositionelle vor. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen waren an der Tagesordnung. In Afghanistan nahmen die Taliban Menschen wegen geringfügiger Vergehen fest, etwa wegen ihrer Frisuren oder weil sie Musik hörten. Mithilfe ihrer "Sittenpolizei" setzten sie strenge Verordnungen durch und gingen weiterhin mit willkürlicher Inhaftierung, Verschwindenlassen und Folter gegen ehemalige Staatsbedienstete, Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und kritische Stimmen vor. Es wurden mehr als 100 Fälle außergerichtlicher Tötungen dokumentiert. In Myanmar wurden infolge des 2021 erfolgten Militärputsches auch im Jahr 2025 Personen systematisch inhaftiert, und es kam zu Todesfällen in Gewahrsam, weil Verletzungen, die Gefangenen während Verhören zugefügt worden waren, nicht behandelt wurden. In Nordkorea blieben willkürliche Inhaftierungen ein zentrales Kontrollinstrument der Regierung, um Personen, denen politische Vergehen vorgeworfen wurden, ohne faire Gerichtsverfahren ins Visier zu nehmen. Die nationalen Sicherheitsgesetze in Hongkong und Macau wurden umfassend genutzt, um politische Meinungsäußerungen zu unterdrücken und Aktivist*innen festzunehmen.
In Pakistan ermöglichten Änderungen der Antiterrorgesetze eine dreimonatige Inhaftierung ohne Anklage. Journalist*innen und belutschische Aktivist*innen wurden festgenommen. In Indien wurden Antiterrorgesetze auch weiterhin dazu missbraucht, Menschenrechtsverteidiger*innen und muslimische Aktivist*innen zu inhaftieren und sie über lange Zeit in Untersuchungshaft zu halten.
Trotz Verbot kam es auch 2025 weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. In Afghanistan wurden Häftlinge mit Elektroschocks, Waterboarding (simuliertem Ertrinken), dem Ziehen von Zähnen und Nägeln sowie sexualisierter Gewalt gefoltert. Die Behörden in Myanmar setzten auf Schläge, Elektroschocks, sexualisierte Gewalt und das Herausreißen von Fingernägeln. In Nordkorea wurden Schläge, Schlafentzug und Zwangsarbeit eingesetzt, um "Geständnisse" zu erzwingen. In den Lagern für politische Gefangene waren harte Strafen und eine schlechte Essensversorgung an der Tagesordnung. In Vietnam wurden Aktivist*innen in Isolationshaft gehalten, gefesselt und nicht angemessen medizinisch versorgt, was zu verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam führte. In Indien starb ein 25-Jähriger in Jammu und Kaschmir durch Polizeifolter. In Sri Lanka gab es mindestens 13 dokumentierte Todesfälle in Gewahrsam, außerdem zahlreiche Foltervorwürfe. Gerichte in Thailand verhängten nach der Tötung eines Wehrdienstleistenden, der 2024 bei "Disziplinierungsmaßnahmen" schwer misshandelt worden war, erste Schuldsprüche unter dem Gesetz gegen Folter. Dies war ein seltener Schritt in Richtung Rechenschaftspflicht.
Die Praxis des Verschwindenlassens wurde weiterhin als Instrument der Unterdrückung eingesetzt. In Nordkorea wurden Familien Informationen über Inhaftierte vorenthalten, was dem Verschwindenlassen gleichkam. In China unterwarfen die Behörden insbesondere Menschenrechtler*innen und Rechtsbeistände der "Überwachung des Aufenthalts an einem festgelegten Ort". Diese Form der geheimen Inhaftierung erfüllt den Tatbestand des Verschwindenlassens. Ein Gericht in Malaysia bestätigte die Beteiligung der Behörden an vergangenen Fällen des Verschwindenlassens. In Myanmar wurden Muster des Verschwindenlassens sowie Todesfälle infolge von Folter dokumentiert. In Pakistan wurden Anfang des Jahres 125 neue Fälle des Verschwindenlassens erfasst. Die von der Regierung in Bangladesch eingerichtete Untersuchungskommission für Fälle des Verschwindenlassens gab an, dass für den Zeitraum 2009–2014 insgesamt 1.772 Beschwerden registriert wurden, von denen 67 Prozent mit staatlichen Behörden in Verbindung gebracht wurden. Diese Praktiken zementierten sowohl die Straflosigkeit als auch die Diskriminierung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen.
Die Regierungen müssen willkürlichen Festnahmen sowie Folter und Verschwindenlassen ein Ende setzen und die Rechte von inhaftierten Personen schützen. Sie müssen dafür sorgen, dass Schutzmaßnahmen gegen Menschenrechtsverstöße bestehen und dass die für Verstöße Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Menschenhandel sowie Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innenIn zahlreichen Ländern der Region Asien-Pazifik verschärften die Regierungen 2025 ihre restriktive Migrationspolitik. Dadurch wurden der Schutz von Geflüchteten und die Rechte von Migrant*innen weiter untergraben und schutzbedürftige Gruppen Diskriminierung und weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Trotz internationaler Verpflichtungen kam es weiterhin zu Massenabschiebungen und Zurückweisungen (Refoulement). Pakistan verschärfte seinen "Plan zur Rückführung illegaler Ausländer" und schob 995.700 Afghan*innen ab. Iran schob 1,8 Mio. Afghan*innen ab. Auch die Türkei, Tadschikistan und Deutschland schoben ungeachtet der Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban Menschen nach Afghanistan ab. Frauen und Mädchen drohten bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan systemische Rechtsverletzungen, Andersdenkende riskierten Festnahme und Folter. Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch mussten befürchten, nach Myanmar verschleppt und dort zwangsrekrutiert zu werden. In Indien verschlimmerte sich die feindselige Stimmung, als die Behörden Rohingya-Flüchtlinge – zusammen mit 300 Muslim*innen, die als ausländische Staatsangehörige eingestuft wurden – nach Bangladesch abschoben. Neue Gesetze stuften Asylsuchende als Migrant*innen ohne regulären Aufenhaltsstatus ein und untergruben so den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip). Die malaysischen Behörden nahmen Rohingya-Flüchtlinge fest und schickten andere in den Booten zurück, mit denen sie gekommen waren. Unterdessen startete Japan seinen sogenannten "Null-Plan", um die Zahl der nach Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer im Land verbleibenden ausländischen Staatsangehörigen durch beschleunigte Abschiebungen zu halbieren. Kritiker*innen befürchteten eine Gefährdung von Asylsuchenden. Die thailändische Regierung schob 40 Uigur*innen nach China ab, obwohl ihnen dort Folter drohte.
In vielen Ländern liefen Geflüchtete und Migrant*innen Gefahr, willkürlich und auf unbegrenzte Zeit inhaftiert zu werden. Die malaysischen Behörden hielten mehr als 20.000 Menschen in Einwanderungszentren fest, darunter mindestens 2.000 Kinder. Die australische Regierung hielt an der Abwicklung von Asylverfahren in Einrichtungen vor der australischen Küste fest. Auch nach elf Jahren warteten auf Nauru noch 90 und in Papua-Neuguinea noch mehr als 30 Menschen auf die Bearbeitung ihrer Asylverfahren. Zugleich wurden den Asylsuchenden durch neue Gesetze ihre Verfahrensrechte entzogen. In Sri Lanka wurden 116 Rohingya-Flüchtlinge, darunter auch Kinder, in Militäreinrichtungen festgehalten, ohne dass das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) Zugang zu ihnen hatte. In Japan und Taiwan erlaubten die Regierungen weiterhin die unbefristete Inhaftierung von Migrant*innen unter undurchsichtigen Systemen, die wegen schlechter Bedingungen und fehlender rechtlicher Garantien kritisiert wurden. Die Bedingungen in Bangladesch verschlechterten sich 2025 dramatisch. Das Flüchtlingslager in Cox's Bazar – das größte Flüchtlingslager der Welt, in dem über eine Million Rohingya untergebracht waren – sah sich mit drastischen Kürzungen der Hilfsleistungen und 150.000 Neuankömmlingen konfrontiert. Trotz der Dringlichkeitsappelle durch die Vereinten Nationen drohte angesichts begrenzter Zusagen von Geberländern der Zusammenbruch der Grundversorgung.
Menschenhandel und Zwangsarbeit nahmen 2025 in den Ländern der Region Asien-Pazifik stark zu. In Kambodscha gab es mehr als 50 Scam-Fabriken, in die ausländische Staatsangehörige verschleppt wurden, um Online-Betrügereien zu begehen. Dem Vorgehen gegen diese Einrichtungen fehlte es an Transparenz. Myanmar war nach wie vor ein Brennpunkt des Menschenhandels. In den dortigen Scam-Fabriken wurden 100.000 Menschen festgehalten, und bewaffnete Gruppen setzten Zwangsarbeit und Zwangsrekrutierung ein. Zwar wurden einige Verantwortliche bestraft, doch die Missstände hielten an.
Regierungen müssen willkürlichen Inhaftierungen und Menschenhandel ein Ende setzen und dürfen sich nicht der Zurückweisung (Refoulement) schuldig machen. Sie müssen sichere Asylverfahren gewährleisten, rechtswidrig festgehaltene Personen freilassen und den Schutz und die Würde von Flüchtlingen und Migrant*innen in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen garantieren.
Recht auf eine gesunde UmweltSoziale Ungleichheiten wurden durch den Klimawandel verstärkt. In Bangladesch verschärften Extremwetterereignisse die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Kastenzugehörigkeit. Ganz besonders betroffen waren Menschen, die in der Sanitär- und Müllverarbeitung arbeiteten. Der Anstieg des Meeresspiegels führte in Tuvalu und Kiribati zu weiteren Vertreibungen und gefährdete die Rechte auf Wohnraum, Gesundheit und kulturelle Identität. In Pakistan forderten katastrophale Überschwemmungen mehr als 1.000 Todesopfer und führten zur Vertreibung von Millionen Menschen, während es zu Hitzewellen mit Temperaturen von bis zu 49 °C kam; dabei wurden Lücken in der Katastrophenhilfe deutlich. Auch Menschen in Indien, Indonesien, Nepal und Sri Lanka waren aufgrund von Wirbelstürmen mit tödlichen Überschwemmungen und Erdrutschen konfrontiert. Unverhältnismäßig stark betroffen waren ländliche Gemeinden mit begrenztem Zugang zu Hilfsgütern. Die Reaktionen der Regierungen ließen allgemein Zweifel an der angemessenen Vorbereitung auf klimabedingte Katastrophen aufkommen. Nach offiziellen Angaben war die indische Hauptstadt Neu-Delhi im Oktober und November 2025 die am stärksten verschmutzte Stadt der Welt.
Die Umsetzung sowohl von Maßnahmen zur vermehrten Förderung fossiler Brennstoffe als auch von Projekten zur Energiewende verstieß weiterhin gegen die Rechte indigener Gemeinschaften. Die indonesischen Behörden nahmen 27 indigene Aktivist*innen fest, die unter Verweis auf die Risiken für ihr angestammtes Land gegen den Nickelabbau in Ost-Halmahera protestierten. Die japanische Regierung förderte Flüssiggasprojekte in Übersee, unter anderem in den USA und Kanada. Sie wurde dafür kritisiert, mit Projekten in Nordamerika der Gwich'in Nation und der Wet'suwet'en Nation zu schaden. In Australien wurde eine Klimaklage der Bewohner*innen der Torres-Strait-Inseln abgewiesen, was einen Rückschlag darstellte für die Bemühungen um Gerechtigkeit für Gemeinschaften, die existenziellen Bedrohungen ausgesetzt sind.
Die Länder der Region Asien-Pazifik waren besonders stark von den Folgen des Klimawandels bedroht, umso mehr da es in diesem Bereich oft an wirkungsvollen Menschenrechtsgarantien fehlte. Die Malediven brachten zwar einen ehrgeizigen Klimaplan auf den Weg, sahen jedoch keine soliden Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte vor. Außerdem wurden dort Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Klimawandel unterbunden, wodurch kulturelle Rechte und die Rechte auf die Sicherung der eigenen Lebensgrundlage untergraben wurden. In Malaysia verschob das Parlament die Vorlage eines Klimaschutzgesetzes, um Konsultationen mit der Industrie Vorrang einzuräumen. Die südkoreanische Regierung hielt an ihren unzureichenden Emissionszielen fest, ohne eine Vorstellung von einem gerechten Übergang zu vermitteln. In China wurde die strenge Beschränkung der öffentlichen Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen beibehalten und die Rechenschaftspflicht damit eingeschränkt.
Die Klimaungerechtigkeit wurde vielerorts durch diskriminierende Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik verschärft. Die neuseeländische Regierung stellte keine angemessenen Migrationswege für Menschen im Pazifikraum bereit, die durch den Klimawandel vertrieben wurden. Dadurch wurden soziale Ungleichheiten verstärkt, Familien getrennt, Kinderrechte verletzt und Migrant*innen noch stärker gefährdet.
Die Regierungen müssen Klimagerechtigkeit gewährleisten, den Ausbau der Förderung fossiler Brennstoffe beenden, indigene Völker und ausgegrenzte Gemeinschaften schützen, eine auf Rechten basierende Klimapolitik sicherstellen und sichere Migrationswege für Menschen garantieren, die durch die Auswirkungen des Klimawandels vertrieben werden.
TodesstrafeDie Todesstrafe wurde in den meisten Ländern der Region Asien-Pazifik auch 2025 weiter angewandt und kam häufig unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards zum Einsatz.
Japan und Taiwan führten 2025 wieder Hinrichtungen durch, nachdem sie zuvor ausgesetzt worden waren. In Japan wurde die Hinrichtung von Takahiro Shiraishi – die erste seit drei Jahren – wegen ihrer Geheimhaltung verurteilt, da die Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe dadurch unterlaufen wurden. Im Januar 2025 wurde in Taiwan Huang Lin-kai im hingerichtet, obwohl noch Rechtsmittel anhängig waren und Bedenken hinsichtlich des psychischen Gesundheitszustands des Verurteilten bestanden. Es handelte sich um die erste Hinrichtung seit 2020.
In Afghanistan führten die Taliban öffentliche Hinrichtungen durch. In Nordkorea ließ die Regierung Berichten zufolge weiterhin Todesurteile für Handlungen vollstrecken, die international nicht als Straftaten anerkannt waren, wie z. B. die Weitergabe von Inhalten ausländischer Medien, sowie für Straftaten, die weit unter der Schwelle der "schwersten Verbrechen" liegen, wie sie im Völkerrecht und in internationalen Standards für die Anwendung der Todesstrafe festgelegt sind. Zur Abschreckung wurden öffentliche Hinrichtungen eingesetzt.
Die chinesischen Behörden verhängten weiterhin Todesurteile gegen Personen, die wegen Bestechung, Betrug und Menschenhandel angeklagt waren; mindestens ein Fall von Massenverurteilungen warf Bedenken wegen möglicher Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren auf. In Bangladesch wurden u. a. die ehemalige Premierministerin Sheikh Hasina und andere Regierungsvertreter*innen nach der Niederschlagung der Proteste im Jahr 2024 von einem Sondergericht in Abwesenheit zum Tod durch den Strang verurteilt. Die Regierung der Malediven erweiterte den Anwendungsbereich der Todesstrafe auf Drogendelikte, schaffte die Möglichkeit der Umwandlung der Strafe durch Begnadigung ab und verbot strafmildernde Vereinbarungen in diesen Fällen.
In Singapur wurden weiterhin Hinrichtungen für Drogendelikte vollstreckt. So wurde der malaysische Staatsbürger Pannir Selvam trotz internationaler Proteste hingerichtet. In Vietnam gab es positive Reformen, da die Todesstrafe für acht Straftaten, darunter Drogenschmuggel, abgeschafft wurde. Die mangelnde Rechtssicherheit in Fällen, in denen ein Todesurteil verhängt werden kann, und die Geheimhaltung im Zusammenhang mit der Anwendung der Todesstrafe gaben jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. In Malaysia kündigte die Regierung nach der Abschaffung der obligatorischen Todesstrafe im Jahr 2023 eine Studie über die Todesstrafe und ihre Abschaffung an.
Insgesamt zeigten sich sehr unterschiedliche Entwicklungen: Während in einigen Staaten schrittweise Reformen stattfanden, bestanden in anderen fest verankerte Praktiken, die sich durch Geheimhaltung, Diskriminierung und politische Instrumentalisierung auszeichneten.
Regierungen, die noch an der Todesstrafe festhalten, müssen dringend Schritte zu deren vollständiger Abschaffung einleiten und in der Zwischenzeit ein offizielles Hinrichtungsmoratorium verhängen.
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