Nach einem großen Polizeieinsatz am 25. Juli am Parkhaus Am Kronengarten stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Stadt – wie sie reagiert und welche Verantwortlichkeiten sie sieht.
Im Parkhaus An Kronengarten ist es in jüngster Zeit zu einer Reihe von Vorfällen gekommen.
Foto: Torben KessenHilden · Nach einem großen Polizeieinsatz am 25. Juli am Parkhaus Am Kronengarten stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Stadt – wie sie reagiert und welche Verantwortlichkeiten sie sieht.
In der Nacht zum 25. Juli gab es den letztenKostenpflichtiger Inhalt großen Polizeieinsatz am Parkhaus Am Kronengarten: Es hatte Hinweise darauf gegeben, dass zwei jugendliche Mädchen in suizidaler Absicht vom Dach des Parkhauses springen wollten. Die beiden Mädchen konnten damals nach Angaben der Polizei unverletzt in Gewahrsam genommen werden.
Die CDU-Fraktion hatte diesen Einsatz zum Anlass für eine Anfrage an die Stadt genommen. Die CDU verwies auf Berichte aus der Bürgerschaft, wonach es wiederholt Vorfälle auf dem Dach des Parkhauses Kronengarten gegeben habe. Dies werfe Fragen hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr auf. Nun hat die Stadt geantwortet.
So viele Einsätze haben Feuerwehr und Polizei verzeichnet
Nach Mitteilung der Feuerwehr sei eine besonders auffällige Häufung von Einsätzen in diesem Parkhaus nicht festzustellen. In den letzten drei Jahren habe die Feuerwehr oder der Rettungsdienst etwa 15 Mal zum Parkhaus Am Kronengarten ausrücken müssen. In den meisten Fällen habe es sich aber um rein medizinische Notfälle gehandelt. In zwei Fällen seien Kleinbrände der Einsatzgrund gewesen. Bei zwei weiteren Fällen habe es sich um eine ähnlich gelagerte Einsatzlage wie am Samstag, 25. Juli, gehandelt. „Diese Anzahl an Einsätzen lässt aus Sicht der Feuerwehr keinen Rückschluss auf ein besonders betroffenes Objekt zu“, fasst die Stadt zusammen.
Die Polizei habe in diesem Jahr zwei Einsätze wegen Suizidversuchen verzeichnet sowie eine Ruhestörung durch laute Musik auf dem Parkdeck und zwei „sonstige Fälle“. Zudem seien in fünf Fällen Gegenstände (Wasserbomben) vom Parkdeck geworfen worden. Täter seien damals nicht zu ermitteln gewesen.
Wann die ersten Fälle bekannt wurden
Die Stadt berichtet weiter, dass das Ordnungsamt der Stadt Hilden erstmals 2023 über Fälle von Jugendlichen auf dem oberen Parkdeck informiert worden sei. Damals sei die Betreiberin des Parkhauses, Conti Park, angeschrieben und aufgefordert worden, geeignete Maßnahmen gegen illegales Betreten und Aufenthalt zu treffen. Die Betreiberin habe dann auch umgehend zugesagt, durch geeignete unternehmerische Maßnahmen vor Ort zu einer Lageverbesserung beizutragen. Zudem habe der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) stichprobenartig Kontrollen vorgenommen. Ende 2023 habe sich die Situation „feststellbar aufgelöst“. 2024 und 2025 seien keine Hinweise aus der Bevölkerung mehr eingegangen.
Wie der Parkhausbetreiber reagiert
Nach dem letzten Vorfall im Juli 2026 hatte Kostenpflichtiger Inhalt Conti-Park auf Anfrage unserer Redaktion erklärt: „Außerhalb der Öffnungszeiten werden Ein- und Ausfahrt des Parkhauses durch Rolltore verschlossen. Das Haupttreppenhaus verfügt über einen Nachtzugang, der nur mit einem gültigen Parkticket genutzt werden kann. Das zweite Treppenhaus lässt sich ausschließlich von innen öffnen. Im Rahmen einer routinemäßigen technischen Kontrolle wurde in der 30. Kalenderwoche festgestellt, dass die Zeitschaltuhr des Einfahrtsrolltors defekt war. Dadurch schloss das Rolltor außer-halb der Öffnungszeiten nicht wie vorgesehen. Der Austausch der Zeitschaltuhr wurde unmittelbar veranlasst.“ Diese Antwort hat nun auch die Stadt von Conti übermittelt bekommen.
Weiter teilte Conti der Stadt mit: „Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden die bestehenden organisatorischen und technischen Maßnahmen intern überprüft. Der festgestellte technische Defekt an der Zeitschaltuhr des Einfahrtsrolltors wird kurzfristig behoben. Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung beobachtet. Sollten sich neue Erkenntnisse oder zusätzlicher Handlungsbedarf ergeben, werden weitere technische oder organisatorische Maßnahmen geprüft.“
Die Stadt verweist auf die Zuständigkeit des Betreibers
Auf die Frage, ob die Verwaltung gemeinsam mit dem Betreiber ein Sicherheitskonzept entwickeln/fortschreiben werde, heißt es vonseiten der Stadt, es gebe keine verpflichtende gesetzliche Regelung, die dies fordern würde. Auch eine „freiwillige“ Abstimmung sei abzulehnen, da die Verwaltung sich weder einem haftungs- noch strafrechtlichen Risiko für die Nutzung und den Zustand eines gewerblichen genutzten Objektes eines Dritten „ohne Not“ aussetzen sollte.