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Finanzamt Kamp-Lintfort : Steuererklärung 2025: Abgabefrist endet am 31. Juli

Дата публикации: 05-07-2026 10:30:00




Wer seine Einkommensteuererklärung 2025 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen: Die reguläre Frist endet am 31. Juli. Das Finanzamt Kamp-Lintfort empfiehlt die elektronische Abgabe – und erklärt, wer noch länger Zeit hat.



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Finanzamt Kamp-Lintfort Steuererklärung 2025: Abgabefrist endet am 31. Juli

Ulrike Sondermann ist Leiterin des Finanzamtes Kamp-Lintfort.

Ulrike Sondermann ist Leiterin des Finanzamtes Kamp-Lintfort.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Kamp-Lintfort · Wer seine Einkommensteuererklärung 2025 noch nicht abgegeben hat, muss sich beeilen: Die reguläre Frist endet am 31. Juli. Das Finanzamt Kamp-Lintfort empfiehlt die elektronische Abgabe – und erklärt, wer noch länger Zeit hat.

Für die Einkommensteuererklärung 2025 endet die reguläre Abgabefrist am 31. Juli. Wer steuerlich beraten wird oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Das teilt das Finanzamt in Kamp-Lintfort mit. „Wir empfehlen die elektronische Abgabe über das kostenlose Online-Portal Elster“, erklärt Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort.

Digitale Angebote werden intensiv genutzt

„Die Steuererklärung kann so schnell und sicher von zu Hause aus übermittelt werden. Viele Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von Versicherungen übermittelte Beiträge, können direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Das vereinfacht die Erstellung deutlich.“ Außerdem prüfe Elster die Erklärung auf Plausibilität und erstelle eine vorläufige Steuerberechnung. Belege müssten nur auf Anfrage vorgelegt werden.

Die digitalen Angebote werden bereits intensiv genutzt: Im Finanzamt Kamp-Lintfort seien im Jahr 2025 rund 80 Prozent der Erklärungen elektronisch abgegeben worden, teilt die Behörde mit. Für Bürger, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, bietet die Finanzverwaltung die „Steuererklärung mit einem Klick“ an. Dafür sei eine einmalige Anmeldung in der App „MeinELSTER+“ notwendig. Das Angebot richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. Für sie stellt die Finanzverwaltung ab Juli eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 sowie eine Vorschau auf den Steuerbescheid bereit.

Wer zur Abgabe verpflichtet ist

Der Vorschlag müsse dann nur noch geprüft und bestätigt oder bei Bedarf angepasst werden. Ob eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, können Bürger unter url.nrw/abgabepflicht prüfen. Weitere Informationen zu den digitalen Services und zur Registrierung gibt es unter www.elster.de. Zur Unterstützung und Hilfe steht das Elster-Team NRW zur Verfügung. Es ist telefonisch unter 0251 934-1954 erreichbar.

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