Der Erfolg von "KPop Demon Hunters" hat nun juristische Folgen. Eine US-Band wirft Netflix vor, ihren Namen zu stark zu verdrängen.
Netflix und Konzertveranstalter AEG sollen den Namen "Demon Hunter" laut Klage nicht für Konzerte oder Fanartikel nutzen.
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Der Erfolg von "KPop Demon Hunters" hat nun juristische Folgen. Eine US-Band wirft Netflix vor, ihren Namen zu stark zu verdrängen.
Wer nach Tickets für "Demon Hunter" sucht, könnte schnell durcheinanderkommen. Genau das soll bereits passiert sein. Eine Familie in den USA kaufte für rund 500 US-Dollar (circa 430 Euro) Karten für die christliche Metal-Band, weil sie glaubte, ein Konzert der Stars aus "KPop Demon Hunters" gebucht zu haben. Die Verwechslung fiel noch rechtzeitig auf. Für die Band ist der Vorfall aber ein Beispiel dafür, warum sie nun gegen Netflix und den Konzertveranstalter AEG Presents vor Gericht zieht.
Die Band "Demon Hunter" existiert bereits seit 26 Jahren. "KPop Demon Hunters" feierte dagegen erst vor rund einem Jahr Premiere. Der Animationsfilm entwickelte sich schnell zu einem enormen Erfolg. Innerhalb der ersten 91 Tage kam der Film auf 325,1 Millionen Aufrufe. Außerdem hielt er sich 52 Wochen in Folge in den weltweiten Netflix-Top-10. Im März 2026 krönte der Streaming-Hit diesen Erfolg dann bei den Oscars: "
KPop Demon Hunters" wurde als bester Animationsfilm ausgezeichnet, zudem gab es die Trophäe für den Song "Golden" aus dem Soundtrack in der Kategorie "Bester Song". Mit dem Erfolg wuchs auch die Marke rund um den Film. Netflix kündigte sogar eine weltweite Tour an.
Nach Ansicht der Musiker wird ihr Bandname durch den Erfolg von "KPop Demon Hunters" zunehmend überlagert. Deshalb gehen sie nun juristisch gegen
Netflixvor. Die Anwälte der Gruppe argumentieren sinngemäß, dass Netflix auch keine Musikmarken oder Tourneen mit Namen wie "KPop Metallica", "KPop U2" oder "KPop Black Sabbath" bezeichnen könne. Die Band richtet ihre Klage ausdrücklich nicht gegen den Film selbst. Im Mittelpunkt steht die Nutzung des Namens außerhalb der Produktion. Dazu zählen unter anderem Musikangebote, Konzerte und Fanartikel.
Mit ihrer Klage will "Demon Hunter" erreichen, dass Netflix und AEG den Namen "KPop Demon Hunters" nicht für Musik, Konzerte oder Merchandise verwenden dürfen. Zusätzlich fordert die Band eine bislang nicht bezifferte Entschädigung. Nun muss ein Gericht klären, ob die Ähnlichkeit der Namen rechtlich relevant ist und welchen Schutz der Name "Demon Hunter" genießt. Eine Stellungnahme von Netflix oder AEG liegt bislang nicht vor.
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