Am Kottbusser Tor in Kreuzberg werden seit Sonntag Überwachungskameras installiert, die mithilfe einer KI das Verhalten der Bürger analysieren.
Das Kottbusser Tor wird von der Polizei als »kriminalitätsbelasteter Ort« geführt. An diesen hat die Polizei mehr Befugnisse – und am Kottbusser Tor jetzt ganz viele Kameras.
Foto: Britta Pedersen/dpa
Wer den »Kotti« in Berlin passiert, dem könnten neuartige Kamerasysteme auffallen. Seit Sonntag werden sukzessive 30 Videoüberwachungsgeräte installiert, die den Kreuzberger Knotenpunkt zu einem dauerhaft überwachten öffentlichen Raum machen. Hinzu kommt: Die Kameras werden mit einer Künstlichen Intelligenz (KI) betrieben, die das Verhalten der Menschen analysiert. »Netzpolitik.org« hatte zuerst dazu berichtet.
»Auffälliges Verhalten« will die sogenannte KI erkennen. Sobald anhand der Bewegung von Bürger*innen ein Verhalten als verdächtig analysiert wird, springt ein Alarmsystem an, das die Berliner Polizei informiert. Laut »netzpolitik.org« verwendet die Polizei zwei Kameratypen des schwedischen Herstellers Axis namens Q1809-LE und Q3839-PVE.
Den Herstellerangaben zufolge liefern die Kameras eine hochauflösende Bildqualität. Das Modell Q1809-LE gibt es mit einem Weitwinkelobjektiv für offene Bereiche oder einem Teleobjektiv für die Überwachung aus der Ferne. Das andere Kameramodell macht Übersichtsaufnahmen »ohne blinde Flecken«. Das Privatunternehmen Adesso liefert die Software zur Verhaltenserkennung. In Hamburg und Mannheim laufen bereits ähnliche Systeme im öffentlichen Raum – dort stammt die Technik jedoch vom gemeinnützigen Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung.
Insgesamt 3,9 Millionen Euro zahlt die schwarz-rote Landesregierung für die dauerhafte und KI-gestützte Videoüberwachung an den sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (kbO), zu denen auch der »Kotti« gehört. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Testphase und soll auf weitere kbOs wie die Warschauer Brücke ausgeweitet werden. Die KI soll Bewegungen wie Schläge oder Tritte erkennen. Laut Ausschreibung sollen auch »liegende Personen« erfasst werden können. Wie genau die Technik funktioniert, ist unklar. Eine unabhängige Auswertung des Projekts ist nicht geplant.
»Ein großer Kreis an Menschen ist in die Maßnahme einbezogen, die dazu keinen Anlass gegeben haben.«
Petra Sußner Professorin an der Hochschule Wirtschaft und Recht Berlin
Inwiefern ein liegender Mensch eine Bedrohung für andere Menschen darstellen soll, ist mehr als fragwürdig. Stattdessen könnten bereits Benachteiligte wie Wohnungslose durch die Technik stärker kriminalisiert werden. Nicht nur deshalb, sondern auch weil automatisierte Videoüberwachung und algorithmische Verhaltenserkennung tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, kritisieren Datenschutz- und Bürgerrechtler*innen das Senatsprojekt. Das anlasslose Überwachen des öffentlichen Raums ist durch die Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) von Ende 2025 rechtlich möglich. Auch das Trainieren der KI mit den Daten von Unbeteiligten ist demnach erlaubt.
Die rechtlichen Probleme, die mit der KI-gestützten Überwachung einhergehen, wurden im Verfassungsblog, einem renommierten Blog für rechtspolitische Debatten, schon Anfang des Jahres thematisiert. Mit einer Fläche von circa 42 Fußballfeldern sei »ein großer Kreis an Menschen in die Maßnahme einbezogen, die dazu keinen Anlass gegeben haben«, schreibt dort Petra Sußner, Professorin an der Hochschule Wirtschaft und Recht Berlin im Hinblick auf die Flächen, die als kbO in der Hauptstadt markiert sind. »Die Fehler- und Diskriminierungsanfälligkeit, damit auch die Eingriffsintensität, steigen entsprechend.«
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