Nach über einem Jahr der Verhandlungen hat sich Apple am Dienstag überraschend mit der EU-Kommission geeinigt und wird seine App-Store-Regeln ab dem 1. Oktober anpassen. Die neuen Geschäftsbedingungen für den App-Vertrieb innerhalb der EU sehen ein neues einheitliches Gebührenmodell für Entwickler, eine breitere Öffnung für alternative Marktplätze und erhöhte Kinderschutzmaßnahmen vor.
Unter den neuen Bedingungen fällt die sogenannte Core Technology Fee in Höhe von 0,50 Euro je erster Jahresinstallation oberhalb von einer Million weg. Für Apps, die über alternative Marktplätze oder direkt über das Web verteilt werden, tritt an ihre Stelle eine Core Technology Commission von pauschal 5 %. Die bisherige Installationsgebühr traf vorwiegend Apps mit großer Reichweite – unabhängig davon, ob aus der Installation später ein Kauf entstand. Nach Apples Darstellung entfallen mit dem neuen Modell außerdem die Initial Acquisition Fee und die Store Services Fee. Dadurch soll Apple künftig seine Kosten für die Infrastruktur und Zahlungsdienstleistung bezahlen. Entwickler können die neuen Bedingungen seit dem 18. August akzeptieren.
Obendrein gibt es für Apps aus dem eigenen AppStore künftig eine Staffelung der Gebühren: Bei In-App-Käufen beträgt die Provision für Apple künftig 26 %, bei automatischen Verlängerungen von Abonnements nach dem ersten Jahr nur noch 15 %. Nutzt eine App im App Store einen alternativen Zahlungsdienst, fallen 20 %, bzw. 10 % für die genannten Gruppen an. Verlinkt der Entwickler auf einen externen Kauf, gelten 15, bzw. 10 %, während es bei alternativen Marktplätzen eben bei den oben genannten 5 % bleibt. Damit können In-App-Käufe und alternative Zahlungswege ab Oktober kombiniert werden, wobei eine gewählte Zusammenstellung anschließend zwölf Monate beibehalten werden muss, um einen kurzfristigen Wechsel für einzelne Aktionen zu vermeiden. {nozuna nzgallery}381843da-a1bb-11ed-bfe4-000c29322405{/nozuna nzgallery}
Zugleich erweitert Apple die Gruppe der Unternehmen, die alternative Marktplätze betreiben oder Apps über das Internet verteilen dürfen. Neben Unternehmen mit ausreichender Finanzkraft nennt Apple börsennotierte Firmen, bzw. deren Tochtergesellschaften, etablierte Risikokapitalgeber, geprüfte Unternehmen sowie staatliche, Bildungs- und gemeinnützige Einrichtungen. Die Zulassung bleibt an Apple-Kriterien gebunden.
Jede App, die außerhalb des App Stores verteilt wird, muss weiterhin eine Prüfung durchlaufen. Dabei prüft Apple die Grundfunktionalität und die Einhaltung gewisser Sicherheitsstandards. Für Zahlungen außerhalb des App Stores legt Apple zusätzliche Schutzregeln für Minderjährige fest. Entsprechende Apps dürfen nicht auf Webseiten mit Transaktionen verlinken. Bei Nutzern unter 18 Jahren muss ein Mechanismus die Einbeziehung von Eltern oder Erziehungsberechtigten vor dem Kauf sicherstellen, während Apple solche Webweiterleitungen für unter 13-Jährige grundsätzlich untersagt.
Der Umbau folgt auf die langjährigen DMA-Streitigkeiten mit der EU-Kommission, die Apple im April 2025 wegen Verstößen mit 500 Millionen Euro Strafe belegt hatte. Apple schreibt nun, dass die Meinungsverschiedenheiten dadurch beigelegt seien.
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