Ab dem 12. September gelten neue EU-Regeln für Smart-Geräte. Nutzer bekommen leichteren Zugriff auf die Daten ihrer Smartwatch, ihres Autos und mehr.
Ab dem 12. September gelten neue EU-Regeln für Smart-Geräte. Nutzer bekommen leichteren Zugriff auf die Daten ihrer Smartwatch, ihres Autos und mehr.
Ab dem heute, dem 12. September greift für neu auf den Markt gebrachte vernetzte Produkte eine wichtige Neuerung des EU Data Acts: Geräte wie Smartwatches, vernetzte Autos oder Smart-Home-Produkte müssen künftig so gestaltet sein, dass Nutzer unkompliziert auf die Daten zugreifen können, die während der Nutzung entstehen.
Bislang war dieser Zugriff oft mühsam, weil die Informationen tief in Herstellerportalen verborgen lagen. Mit der neuen Regelung wird Zugänglichkeit zur technischen Grundvoraussetzung. Spannender als die reine Rechtslage ist jedoch der Blick auf die Praxis, denn viele Nutzer wissen kaum, welche Datenmengen ihre vernetzten Geräte im Alltag tatsächlich erzeugen.
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker forscht und berät als Direktor des cyberintelligence.institute international zu Cybersicherheit, digitaler Resilienz sowie IT-Recht in China und den USA. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Wer an die Daten einer Smartwatch denkt, hat meist Schrittzahlen oder den Puls vor Augen. Tatsächlich erfassen moderne Wearables weit mehr, etwa Bewegungsmuster im Tagesverlauf, Schlafphasen, Standortverläufe und teilweise sogar Stimmproben, sofern ein Sprachassistent integriert ist.
Ähnlich verhält es sich bei vernetzten Autos, die neben der Fahrleistung auch Bremsverhalten, Beschleunigung und die Nutzung einzelner Fahrzeugfunktionen protokollieren. Smart-Home-Geräte wiederum registrieren, wann Bewohner zu Hause sind und wie sich der Tagesablauf eines Haushalts gestaltet. Aus der Kombination dieser Einzeldaten lassen sich detaillierte Profile erstellen, die weit über den eigentlichen Zweck des Geräts hinausgehen.
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In Gesprächen mit Nutzern vernetzter Geräte zeigt sich immer wieder ein ähnliches Muster von Fehleinschätzungen. Viele gehen davon aus, dass Daten ausschließlich auf dem Gerät selbst verbleiben, obwohl die meisten Anwendungen permanent mit einer Herstellercloud verbunden sind.
Ebenso verbreitet ist die Annahme, gesammelte Informationen würden automatisch anonymisiert, bevor sie den Hersteller erreichen. Tatsächlich lassen sich selbst vermeintlich anonyme Bewegungsdaten häufig einzelnen Personen zuordnen, sobald sie mit anderen Datenquellen verknüpft werden.
Ein weiteres häufiges Missverständnis betrifft die Smartphone-Apps, die beispielsweise zur Steuerung eines Geräts installiert werden. Diese Zusatz-Apps erhalten häufig weitreichendere Berechtigungen als für die eigentliche Gerätefunktion nötig wären, etwa auf den Standort oder das Adressbuch, was vielen bei der Installation gar nicht auffällt.
Dass die von smarten Geräten verarbeiteten Daten auch reale Sicherheits- und Datenschutzprobleme zur Folge haben können, zeigen mehrere bekannt gewordene Fälle der vergangenen Jahre.
Im Jahr 2017 veröffentlichte der Anbieter einer populären Fitness-App eine weltweite Heatmap aus den Bewegungsdaten seiner Nutzer. Weil auch Soldaten auf abgelegenen Militärstützpunkten die App nutzten, ließen sich anhand der aufleuchtenden Laufwege plötzlich Umrisse geheimer Stützpunkte erkennen, was erhebliche Sicherheitsbedenken auslöste.
Ein anderes Beispiel betrifft vernetzte Fahrzeuge eines großen amerikanischen Autoherstellers, dessen Fahrassistenzsystem Bremsverhalten und Beschleunigung an Datenanalysefirmen weitergab, die daraus Risikoprofile für Versicherungen erstellten. Betroffene Fahrer berichteten von gestiegenen Prämien oder abgelehnten Anträgen, obwohl ihnen die Weitergabe ihrer Fahrdaten zuvor kaum bewusst gewesen war.
Auch im Smart-Home-Bereich gab es in der Vergangenheit handfeste Sicherheitsprobleme, etwa als das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei einem verbreiteten elektronischen Türschloss eine Schwachstelle meldete, über die sich das Schloss unbefugt öffnen ließ. Solche Fälle zeigen, dass es bei Gerätedaten nicht nur um abstrakten Datenschutz geht, sondern ebenso um finanzielle und physische Sicherheit im eigenen Haus.
Der Datenzugriff, den der EU Data Act vorschreibt, eröffnet auch einen ganz praktischen Nutzen: Wer zum Beispiel die Fahrdaten seines vernetzten Autos selbst einsehen kann, kann sie einer unabhängigen Werkstatt zur Verfügung stellen und ist damit nicht mehr zwingend auf den markengebundenen Service angewiesen, was oft günstigere Reparaturpreise ermöglicht.
Bei Wearables lassen sich exportierte Gesundheits- und Bewegungsdaten in andere Auswertungs-Apps einspeisen oder einem Arzt oder einer Krankenversicherung zur Verfügung stellen, ohne an die Hersteller-App gebunden zu bleiben.
Im Smart Home helfen eigene Verbrauchsdaten zu Heizung oder Strom dabei, den tatsächlichen Energiebedarf realistisch einzuschätzen und bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen, statt bei einer neuen Plattform wieder bei null zu beginnen.
Auch gegenüber Versicherern kann der Zugriff auf die eigenen Rohdaten von Vorteil sein, etwa um ein festes Risikoprofil der Versicherung mit den eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen oder gezielt zu widerlegen. Der neue Datenzugang verschiebt damit ein Stück Kontrolle über die eigenen Daten zurück zu den Nutzern.
Wer ein neues vernetztes Gerät in Betrieb nimmt, sollte sich deshalb für die Ersteinrichtung bewusst Zeit nehmen, anstatt Berechtigungsanfragen einfach zu bestätigen:
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