Bundestag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der außeruniversitären Forschung
Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF) begrüßt die gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ausdrücklich. Mit der Neuregelung wird das Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert, die Projektförderungen des Bundes erhalten, aber nicht institutionell vom Bund gefördert werden. Damit wird ein langjähriger Wettbewerbsnachteil für die Institute der JRF und vergleichbare Einrichtungen in anderen Bundesländern beseitigt.