Ein späterer Flug, ein verlorener Urlaubstag: Wer bei einer Pauschalreise ungeplant erst am Abend am Urlaubsort ankommt, hat Anspruch auf eine vollständige Entschädigung für diesen Tag. Das hat ein Gericht entschieden.
AUDIO: Klimaanlage auf Balkon: BGH stärkt Rechte von Wohneigentümern (3 Min)
Urteile der Woche
Stand: 04.08.2026 13:12 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
von Katja Dietrich, MDR AKTUELL
Übersicht:
Amtsgericht München (Az. 191 C 7747/26)
Sonja Sonnenbach* bucht mit ihrem Partner eine zweiwöchige Pauschalreise nach Antalya. Geplant ist die Ankunft für den Mittag. Einige Wochen vor dem Abflug bekommt sie die Nachricht: Der Flug wird auf den Nachmittag verschoben. Das Paar landet erst um 20.45 Uhr in der Türkei. Sonja Sonnenbach reklamiert den verlorenen Urlaubstag. Der Reiseveranstalter zahlt zwar eine Entschädigung, berechnet aber nur ein Viertel des Tagesreisepreises. Das ist der Urlauberin zu wenig. Sie verlangt die Rückzahlung eines kompletten Tagesreisepreises und klagt.
Das Amtsgericht München entscheidet in ihrem Sinne: "Die Flugzeiten sind bei Pauschalreisen ein wertbildender Bestandteil der Reiseleistung. Bei so später Ankunft am Abend bleibt im Hotel an dem Tag praktisch keine nutzbare Zeit mehr zur Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen. Der Urlaubstag ist wirtschaftlich nahezu vollständig entwertet."
Der Klagenden steht ein gesamter Tagesreisepreis zu.
Eigentümergemeinschaft muss Klimaanlage auf Balkon duldenBundesgerichtshof (Az. V ZR 162/25)
Es ist Sommer und Ludwig Luft* schwitzt in seiner Berliner Eigentumswohnung. Die Lösung scheint einfach: eine Klimaanlage. Die soll kühle Luft in die Wohnung pusten, während draußen am Balkon ein Außengerät die Wärme abgibt. Doch dafür muss die Hauswand angebohrt werden. Genau das gefällt der Eigentümergemeinschaft gar nicht. Sie lehnt den Antrag ab. Ludwig Luft zieht deshalb vor Gericht.
Vor dem Amtsgericht Pankow verliert er noch. Das Landgericht Berlin gibt ihm dann recht. Jetzt bestätigt auch der Bundesgerichtshof die Entscheidung. "Der Einbau der Klimaanlage hat für die anderen Wohnungseigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das unvermeidliche Maß hinausgeht. Auch mögliche Geräusche sind in der Regel kein Grund, den Einbau von vornherein abzulehnen."
Der Eigentümer darf ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen, auch wenn die Eigentümergemeinschaft dagegen ist.
Wer nach hohem Cannabis-Konsum Auto fährt, muss zur MPUVerwaltungsgericht Berlin (Az. VG 11 L 401/26)
Piet Pifpaff* gerät nachts in eine Verkehrskontrolle. Die Polizisten bemerken Cannabisgeruch im Auto und gerötete Augen bei dem Fahrer. Eine Blutprobe bringt schließlich Klarheit: fast 48 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Erlaubt sind im Straßenverkehr 3,5. Die Führerscheinbehörde bekommt Zweifel an der Fahreignung des Mannes und fordert Herrn Pifpaff auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten, also MPU, vorzulegen. Doch das macht er nicht. Er verliert seinen Führerschein und zieht schließlich vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Berlin bewertet den Fall so: "Die Fahrerlaubnisbehörde ist zutreffend davon ausgegangen, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme eines Cannabismissbrauchs begründen. Wird das angeforderte MPU-Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen."
Der Mann verliert seinen Führerschein.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.