Vor einigen Wochen gab es in Saarbrücken vermehrt Fälle von Windpocken. In diesem Zusammenhang haben wir beim Gesundheitsamt in Neunkirchen nach Impfquote, Aufklärung und Skepsis gefragt.
Interview | Neunkirchen · Vor einigen Wochen gab es in Saarbrücken vermehrt Fälle von Windpocken. In diesem Zusammenhang haben wir beim Gesundheitsamt in Neunkirchen nach Impfquote, Aufklärung und Skepsis gefragt.
29.09.2026 , 15:00 Uhr
Alexander Weiß, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamts im Landkreis Neunkirchen.
Foto: Oliver DietzeAlexander Weiß ist stellvertretender Leiter des Gesundheitsamts im Kreis Neunkirchen. Mit ihm sprach die Saarbrücker Zeitung über das Thema Impfen. Ein Großteil der Kinder, sagt er, sei dem Alter entsprechend geimpft. Doch es gibt auch Ausnahmen. An die komme man nur schwer bis gar nicht ran.
Gab es in Neunkirchen in den vergangenen Wochen/Monaten, wie in Saarbrücken, ebenfalls Windpocken? Wenn ja, wie viele Fälle und was geschieht nach einer Infektion?
Weiß: In den vergangenen drei Monaten Juni, Juli und August gab es im Landkreis Neunkirchen fünf Windpocken-Fälle, die der RKI-Referenzdefinition entsprechen. Für das gesamte Jahr 2026 sind bislang insgesamt 18 Fälle dokumentiert, darunter waren elf Personen nicht geimpft, fünf Personen geimpft und bei zwei Personen war der Impfstatus unklar. Somit ist im Landkreis Neunkirchen kein gehäuftes Auftreten von Windpocken zu erkennen. Einen Ausbruch gab es ebenfalls nicht. Bei Meldung einer erkrankten Person erfolgt seitens des Gesundheitsamtes eine Abfrage nach dem Impfstatus, eine Ermittlung der Kontaktpersonen sowie eine Rücksprache mit dem behandelnden Kinderarzt. Erkrankte Personen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen, etwa Kita oder Schule, nicht besuchen. Das weitere Vorgehen orientiert sich an den Wiederzulassungskriterien des Robert-Koch-Instituts.
Gibt es bei Windpocken und Masern im Landkreis Zahlen zu ungeimpften Kindern? Wenn ja, wie hoch ist die Quote?
Weiß: Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen konnte im laufenden Jahr festgestellt werden, dass bei Vorlage des Impfbuchs knapp 94 Prozent der Kinder eine entsprechende Impfung gegen Windpocken haben. Im Landkreis Neunkirchen waren bei der aktuellsten statistischen Auswertung des Einschuljahrgangs 2024/2025 96,7 Prozent der Kinder mit vorgelegtem Impfbuch vollständig gegen Masern geimpft. Das Masernschutzgesetz schreibt vor, dass Einrichtungen dem lokal zuständigen Gesundheitsamt mitteilen müssen, wenn Kinder zum Beispiel in einer Kita oder Schule keinen Nachweis über eine vollständige Masern-Impfung oder Immunität vorlegen können. Das Gesundheitsamt nimmt nach Eingang der Meldung Kontakt mit den Erziehungsberechtigten der Kinder auf und prüft individuell das weitere Vorgehen. Generell gilt, dass Kitas Kinder ohne einen Nachweis nicht aufnehmen dürfen. Gesetzlich schulpflichtige Kinder dürfen die Schule auch besuchen, wenn kein Immunitätsnachweis vorliegt.
Können Kinder auch bei Ihnen im Gesundheitsamt geimpft werden?
Weiß: Ja, diese Möglichkeit besteht nach individueller Feststellung eines fehlenden Impfschutzes und entsprechender Absprache mit den Erziehungsberechtigten. Vorrangig wird jedoch auf die niedergelassene Ärzteschaft verwiesen, da diesen primär die Durchführung von Schutzimpfungen obliegt. Die Gesundheitsämter sind hier subsidiär, also nachrangig tätig.
Welche Maßnahmen unternehmen Sie zur Aufklärung und Information?
Weiß: Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erfolgt routinemäßig eine Erfassung des Impfstatus der Kinder. Sollten hier Impflücken auffallen, erfolgt eine Aufklärung über die Indikation und den Nutzen der Impfungen, sowie bei Fragen ein ausführliches Impfgespräch. In gleicher Weise wird im Rahmen der sogenannten Seiteneinsteigeruntersuchung vor dem ersten Schulbesuch bei Schülern verfahren, die aus dem Ausland zuziehen. Ebenso erfolgt eine entsprechende Information im Rahmen von subsidiär bei uns durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen und der reisemedizinischen Beratung. Hierbei ist das persönliche Gespräch der Kernansatz, gegebenenfalls wird das durch Informationsmaterialien in mehreren Sprachen erweitert.
Wann ist eine Impfberatung sinnvoll?
Weiß: Eine Impfberatung ist vor der Durchführung jeder Impfung sinnvoll. Während es vor der ersten Dosis eines Impfstoffes darum geht, über den Nutzen der jeweiligen Impfung, die hierdurch zu vermeidende Erkrankung sowie mögliche Nebenwirkungen und deren Behandlung zu informieren, stehen bei Folgeimpfungen neu hinzugekommene Fragen sowie ein Austausch über den Verlauf der letzten Impfung im Vordergrund. Im Gesundheitsamt findet sie in ähnlicher Weise im Rahmen subsidiär durchgeführter Vorsorgeuntersuchungen statt. Ebenso erfolgt eine Impfberatung bei nachgewiesenen Impflücken, insbesondere im Rahmen von Schuleingangs- und Seiteneinsteigeruntersuchungen. Der Umfang der Beratung wird dabei unter anderem durch die Bereitschaft der Betroffenen bzw. der Sorgeberechtigten bestimmt, ausstehende Impfungen nachzuholen.
Ist es aus Ihrer Sicht seit der Corona-Impfung schwieriger geworden, Skeptiker und Kritiker zu überzeugen?
Weiß: Im Rahmen der schulärztlichen Tätigkeit ist ein solcher Effekt im Landkreis Neunkirchen bisher nicht merklich häufiger zu beobachten. Insgesamt ist die Impfbereitschaft im Landkreis Neunkirchen verhältnismäßig gut, die Rate der Impfverweigerer zudem recht gering. In den meisten Fällen lassen sich Impflücken durch versäumte Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis vor der Einschulung erklären oder dadurch, dass die Impfung zwar bereits terminiert, zum Zeitpunkt der Untersuchung jedoch noch nicht durchgeführt worden war. Ein weiterer Faktor ist die Diskrepanz zwischen den Impfschemata unterschiedlicher Länder. Bei den wenigen Impfskeptikern, die sich bewusst dafür entschieden haben, ihren Kindern die empfohlenen Routineimpfungen nicht zukommen zu lassen, zeigt sich, dass diese Entscheidung zumindest zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung bereits feststeht. Eine Bereitschaft, die Impfungen dennoch durchführen zu lassen, ist in diesen Fällen kaum oder gar nicht vorhanden. (pra)