Nach ihrem Auszug zahlte eine Dortmunderin weiter für die Wärmeversorgung ihrer alten Wohnung. Jetzt geht es um mehr als 1200 Euro.
Eine Dortmunderin zieht aus – doch ihr Wärmevertrag endet nicht. 16 Monate später geht es um mehr als 1200 Euro und die Frage: Wer hätte eigentlich handeln müssen?
Mit dem Auszug aus ihrer Dortmunder Wohnung schien für Celine Emanuelsson im August 2023 alles erledigt. Schlüssel übergeben, Zählerstände gemeldet, neue Wohnung bezogen. Nur eine Sache blieb zurück: Der Vertrag für die Wärmeversorgung beim Dortmunder Energieversorger DEW21 lief weiter.
Nach Recherchen der „Ruhr Nachrichten“ zahlte die 31-Jährige noch monatelang Abschläge – und bekam später zusätzlich eine Nachforderung für 2024.
Der kuriose Fall im Überblick:
Der Konflikt hängt an einem ungewöhnlichen Versorgungsmodell. Für das Mehrfamilienhaus hatte der Wohnungskonzern LEG, dem das Gebäude gehört, die Wärmeversorgung an den Dortmunder Energieversorger DEW21 ausgelagert. Die einzelnen Mieter schlossen zusätzlich eigene Wärmelieferverträge mit dem Versorger ab.
Vor ihrem Auszug wandte sich Emanuelsson nach Angaben der Ruhr Nachrichten an DEW21. Dort habe man ihr mitgeteilt: „Die Abmeldung kann nur schriftlich vom Eigentümer erfolgen.“ Emanuelsson schickte daraufhin unter anderem ihr Übergabeprotokoll mit den Zählerständen an den Versorger und ging davon aus, dass damit alles Nötige getan sei.
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Genau das bestreitet die LEG. Das Unternehmen erklärte gegenüber den Ruhr Nachrichten, nach seiner Vertragsauffassung habe die Mieterin ihren individuellen Wärmevertrag selbst beenden müssen. Einen Nachweis darüber, dass die LEG den Nutzerwechsel 2023 an DEW21 gemeldet habe, finde man in den Unterlagen nicht.
DEW21 wiederum sieht die Verantwortung beim Vermieter. Der Energieversorger erklärt, er sei für die korrekte Zuordnung der Verbrauchsdaten auf eine Meldung des Eigentümers angewiesen.
Selbst Fachleute bewerten den Fall nicht einheitlich. Susanne Neuendorf vom Dortmunder Mieterbund verweist laut dem Bericht darauf hin, dass Versorgungsverträge grundsätzlich vom Mieter gekündigt werden müssten. Markus Roeser vom Mieterverein hält dagegen: Emanuelsson habe ihren Auszug gemeldet und damit getan, was ihr nach den Vorgaben von DEW21 möglich gewesen sei.
Nun prüft ein Anwalt, ob und gegen wen Ansprüche bestehen. Weitere Rechnungen für 2025 und 2026 drohen Emanuelsson immerhin nicht mehr: LEG und DEW21 beendeten ihr gemeinsames Vertragsmodell Ende 2024. Damit endete auch ihr Wärmeliefervertrag.
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
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