Nach einem Vorfall auf den Gleisen des Düsseldorfer Fernbahnhofs kontrolliert die Bundespolizei eine 28-Jährige aus dem Kreis Mettmann. Zwei Haftbefehle liegen gegen sie vor; bei ihrer Festnahme leistet sie „erheblichen Widerstand“.
29.09.2026 · 12:40 Uhr
Die Polizei hat gegen eine Frau aus dem Kreis Mettmann Ermittlungen eingeleitet.
Foto: Boris Roessler/dpa/Boris RoesslerKreis Mettmann · Nach einem Vorfall auf den Gleisen des Düsseldorfer Fernbahnhofs kontrolliert die Bundespolizei eine 28-Jährige aus dem Kreis Mettmann. Zwei Haftbefehle liegen gegen sie vor; bei ihrer Festnahme leistet sie „erheblichen Widerstand“.
Eine Frau aus dem Kreis Mettmann hat am frühen Dienstagmorgen die Bundespolizei in Düsseldorf in Atem gehalten. Die Frau war auf den Gleisen des Fernbahnhofs Düsseldorf herumgelaufen und hatte gegen einen Zaun getreten.
Vor Ort stellten die Beamten die 28-jährige Frau. Die Kontrolle ihrer Personalien ergab, dass gegen die Polizeibekannte ein Hausverbot für die Personenbahnhöfe in Nordrhein-Westfalen vorliegt und dass sie gleich zweifach per Haftbefehl gesucht wurde, teilte die Bundespolizei mit. Beide Haftbefehle seien im September dieses Jahres erlassen worden. Der erste von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Beleidigung und der zweite von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Geldstrafe in Höhe von 108 Euro und die Geldbuße in Höhe von 35 Euro habe die im Kreis Mettmann lebende Frau nicht begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von neun Tagen sowie die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen nicht abwenden können.
Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde sie durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt, wobei sie auf dem Weg dorthin jedoch erheblichen Widerstand leistete, wie die Bundespolizei weiter mitteilte. Die Frau wird sich nun aufgrund eines durch die Bundespolizei eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verantworten müssen.
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