Die Taxi-Alternativen Uber, Bolt & Co. könnten in München bald günstiger werden. Denn ein Gericht hat ein früheres Urteil zu Mindestpreisen vorerst gestoppt.

Uber ist vielerorts eine günstige Alternative zum klassischen Taxi.
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Die Taxi-Alternativen Uber, Bolt & Co. könnten in München bald günstiger werden. Denn ein Gericht hat ein früheres Urteil zu Mindestpreisen vorerst gestoppt.
Wer in München per App eine Fahrt mit Uber oder Bolt bucht, könnte künftig wieder weniger bezahlen. Das Verwaltungsgericht München hat die umstrittenen Mindestpreise für mehrere Fahrdienstleister vorläufig außer Kraft gesetzt. Mit fünf Eilbeschlüssen vom 6. Oktober gab das Gericht den Anträgen verschiedener Unternehmen statt.
Der Hintergrund liegt in der Ausgestaltung der Preisregelung. Die Stadt München hatte Mindestpreise nicht nur für Fahrten innerhalb des Stadtgebiets vorgesehen. Auch Strecken mit Start oder Ziel außerhalb Münchens wurden erfasst. Nach Ansicht des Gerichts wäre dafür jedoch eine Abstimmung mit anderen zuständigen Behörden erforderlich gewesen.
Warum die Regelung scheiterteNach Angaben des Gerichts galten die Mindestpreise sogar dann, wenn eine Fahrt zwar in München begann und endete, zwischenzeitlich aber über die Autobahn A99 durch das Umland führte. Weil die Stadt solche Fahrten nicht von der Regelung ausnehmen konnte, wurde die gesamte Preisvorgabe vorläufig gestoppt.
Die Mindestpreise waren eingeführt worden, um das Taxigewerbe vor besonders günstigen Angeboten von Plattformanbietern zu schützen. Fahrten mussten einen festen Grundpreis sowie festgelegte Kilometerpreise einhalten. Auch Rabattaktionen oder Gutscheine durften den Endpreis nicht unter die festgelegte Grenze senken.
Das bedeutet die Entscheidung für NutzerFür Fahrgäste könnten Fahrten mit Uber, Bolt und ähnlichen Diensten nun wieder günstiger werden. Die Anbieter bewerteten die Regelung zuletzt unterschiedlich. Während Freenow von positiven Effekten für das Taxigeschäft berichtete, meldete Bolt einen deutlichen Rückgang der Nachfrage.
Endgültig entschieden ist der Fall allerdings noch nicht. Die Beschlüsse sind bislang nicht rechtskräftig. Die Stadt München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
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