Die Umsetzung der im Juni beschlossenen 176 Wirtschaftsreformen in Kuba kommt voran. Seit der Ankündigung des Reformprogramms haben sich die Gesetzesgazetten gut gefüllt. Am Sonntag …
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Die Umsetzung der im Juni beschlossenen 176 Wirtschaftsreformen in Kuba kommt voran. Seit der Ankündigung des Reformprogramms haben sich die Gesetzesgazetten gut gefüllt. Am Sonntag gab Premierminister Manuel Marrero bekannt: „Innerhalb von drei Monaten haben wir die Umsetzung von 158 Reformen abgeschlossen, die durch 197 Rechtsvorschriften untermauert werden.“ Damit sind inzwischen 89 Prozent der angekündigten Maßnahmen mit einer rechtlichen Grundlage unterfüttert. Doch was bedeutet das konkret?
Krise und EnergieblockadeDas Reformpaket soll die Wirtschaft im Kontext der aktuellen Krise öffnen und dezentralisieren, indem neue Spielräume für den Privatsektor und Marktmechanismen geschaffen werden. Kubas Bruttoinlandsprodukt ist zwischen 2020 und 2025 um rund 15 Prozent geschrumpft. Die Politik des „maximalen Drucks“ der USA seit Anfang 2026, die US-Präsident Donald Trump mit einer Energieblockade und immer neuen Sekundärsanktionen ohne Rücksicht auf die Bevölkerung verfolgt, haben die Lage zuletzt dramatisch zugespitzt: Stromausfälle von mehr als 20 Stunden täglich sowie der Mangel an Lebensmitteln und Medikamenten prägen den Alltag auf der Insel.
Die Cuba Study Group, eine Denkfabrik, die die Entwicklung der Insel analysiert, veranschlagt für 2026 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 15,5 Prozent. Die UN-Wirtschaftskommission CEPAL prognostiziert in ihrem im August erschienenen Bericht minus 10,3 Prozent nach einem minus von 3,8 Prozent im Vorjahr. Die Inflation lag im Juli bei 20,7 Prozent, CEPAL erwartet zum Jahresende rund 27 Prozent. Dabei handle es sich vor allem um einen Angebotsschock, unter anderem durch die Ölblockade und die weitere Abwertung des Pesos seit Jahresbeginn.
Gleichzeitig hat die Regierung bei den Reformen mächtig aufs Gaspedal gedrückt. Mitte Juli, Ende August und Anfang September wurden die meisten Neuerungen in mehreren Schüben an Amtsblättern wirksam. Inzwischen sind die Gesetzesdekrete für den Privatsektor (133), die Reform der Staatsunternehmen (120), Auslandsinvestitionen (128), das neue Bodengesetz (Ley de Tierra) sowie zahlreiche weitere erschienen und in Kraft getreten. Statt der sonst üblichen Fristen von 30 bis teilweise 90 Tagen, wurden die allermeisten Gesetze diesmal so gestrickt, dass sie sieben Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Lediglich die Reform der Staatsunternehmen wird länger zum Anlaufen brauchen, hier treten einige Neuerungen erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Wie hat sich der rechtliche Rahmen der kubanischen Wirtschaft im Detail verändert?
PrivatsektorDekret 133 hebt die seit 2021 geltende Beschäftigtenobergrenze für private Klein- und Mittelbetriebe (MIPYMEs) auf. Es gibt jetzt vier Stufen: Mikrounternehmen (ein bis zehn Beschäftigte), kleine (11 bis 35), mittlere (36 bis 100) und einfach nur private Unternehmen (empresa privada) genannte Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.
Private Firmen dürfen sich nun im Rahmen des geltenden Rechts mit ausländischem Kapital zusammentun, direkte Export- und Importgenehmigungen beantragen, Standorte auch außerhalb ihrer Provinz eröffnen und Nutzungs- oder Überbaurechte im Grundbuch eintragen lassen. Gesellschafter können auch in Kuba oder im Ausland lebende Kubaner sowie Ausländer mit ständigem Aufenthaltstitel sein, ein neues Migrations- und Staatsbürgerschaftsrecht tritt am 5. November in Kraft.
Dekret 160, in Kraft seit 4. August, weicht die bisherige Verbotsliste deutlich auf: Von 125 Einträgen wurden 46 gestrichen und 35 gelockert, 79 Tätigkeiten bleiben verboten oder an Auflagen geknüpft. Von der Gründung privater Apotheken über den Bergbau bis zum Großhandel ist inzwischen vieles möglich, was bisher nicht ging.
Das Genehmigungssystem wird auf Ebene der Gemeinden verlagert. Das Gründungsverfahren läuft über die Plattform für Wirtschaftsakteure; die jeweilige Kommune hat bis zu 20 Werktage für die Entscheidung. Preise unterliegen weiter den Regeln des Finanz- und Preisministeriums, Verkäufe erfolgen grundsätzlich in Pesos, der direkte Außenhandel braucht die Zustimmung des Außenhandelsministeriums (MINCEX). Die Zentralbank muss von Amts wegen binnen fünf Werktagen das Konto für das Startkapital und binnen sieben das Girokonto eröffnen. Selbstständige können Genehmigungen in jeder Gemeinde beantragen, im Ausland lebende Kubaner Tätigkeiten ohne Präsenzpflicht ausüben.
Eine Resolution öffnet zudem private Bildungsangebote wie Kinderbetreuung, Sprachkurse und Nachhilfe; Schulunterricht und medizinische Versorgung bleiben ausgenommen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums werden derzeit 36 Projekte für private Apotheken geprüft.
Außenhandel und InvestitionenDekret 128 ändert vier Artikel des Investitionsgesetzes 118 von 2014. Die Pflicht, kubanisches Personal ausschließlich über staatliche Arbeitsagenturen einzustellen, entfällt: Joint Ventures und Firmen in ausländischem Besitz können direkt einstellen, dürfen aber weiter Agenturen nutzen. Damit ist eine der wichtigsten langjährigen Forderungen der ausländischen Investoren auf Kuba umgesetzt – die Agenturpflicht wurde immer wieder als Hemmnis für das Anwerben und Halten qualifizierter Fachkräfte kritisiert.
Für Konten im Ausland genügt statt einer Genehmigung der Zentralbank jetzt eine Meldung binnen sieben Kalendertagen, allerdings nur für Joint Ventures und inländische Vertragspartner. Ehemalige Amtsträger müssen bei einem Wechsel in Firmen mit ausländischem Kapital eine Karenzzeit von einem, bei direktem Bezug zur früheren Tätigkeit von bis zu zwei Jahren einhalten. Der Kern des Gesetzes 118 bleibt unberührt: Genehmigung von Projekt zu Projekt und keine neuen Verfahrensgarantien in Streitfällen mit dem Staat.
Eine MINCEX-Resolution regelt, wie beliebige juristische Personen Außenhandelsrechte erhalten. Wer sie bereits hatte, darf nun alle Waren handeln, die nicht auf einer Beschränkungsliste stehen. Private Unternehmen und Organisationen dürfen zudem Reisebüros sowie touristische Transportdienste und Autovermietungen betreiben, die Lizenzen laufen drei Jahre. Für Ökotourismus oder andere spezialisierte Tourismusprojekte gelten 25 Prozent Gewinnsteuer sowie Befreiungen für reinvestierte Gewinne und bestimmte Zölle.
Auch das Thema Devisenkonten wurde neu geregelt: Private Firmen dürfen Bargeld in Fremdwährung einzahlen und Zahlungen direkt ins Ausland leisten.
Staatsunternehmen: mehr Spielraum, weiche BudgetgrenzeDekret 120 ordnet das staatliche Unternehmenssystem neu. Unternehmen können als Betrieb, Tochter oder Handelsgesellschaft organisiert sein, staatliche MIPYMEs als GmbH. Staatsunternehmen werden in vier Kategorien unterteilt: strategisch (empresas estratégicas), Sozialschutz und öffentliche Dienste (empresas de protección social y servicio público), wettbewerbsfähige Unternehmen (empresas competitivas) sowie Wissenschafts- und Technologiefirmen (empresas de ciencia y tecnología). Wettbewerbsfähige Betriebe sind bevorzugte Kandidaten für die Umwandlung in Handelsgesellschaften mit möglicher Öffnung für inländisches und ausländisches Privatkapital.
Sie dürfen den Jahresplan selbst beschließen, Struktur und Personal festlegen, Preise nach Marktreferenzen setzen, Kredite aufnehmen, investieren, Anleihen begeben und mit Genehmigung des MINCEX direkt Außenhandel treiben. Devisenerwirtschaftende Betriebe können Tochtergesellschaften gründen, Konten und Investitionen im Ausland führen, brachliegende Vermögenswerte verpachten und Anteile verkaufen.
Der Staat haftet nicht für Verbindlichkeiten der Unternehmen und umgekehrt. Zahlungsunfähige Betriebe sollen aufgelöst werden, es sei denn, finanzpolitische Entscheidungen des Staates wenden die Lage ab; der Insolvenzgrund gilt zudem erst mit einer noch ausstehenden Sonderregelung. Verlustzuschüsse bleiben ausnahmsweise und befristet möglich. Damit bleibt die Budgetbeschränkung grundsätzlich weich. Die Streitkräfte und das Innenministerium üben die Eigentümerrechte in ihren Unternehmenssystemen unter einem Sonderregime selbst aus.
Dekret 130 verlängert Nießbrauchsrechte für juristische Personen auf bis zu 99 Jahre (erneuerbar), bei Land werden sie unbefristet vergeben. Auch private Grundeigentümer können Überbaurechte einräumen, der Staat kann sie gegen Zahlung dauerhaft gewähren. Damit wird die Nutzung staatlicher Immobilien und Ländereien erheblich flexibilisiert.
Landwirtschaft: Trennung zwischen Eigentum und NutzungDas neue Gesetz 185 über landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen orientiert sich an den chinesischen Reformen, in dem es Eigentum und dessen Nutzung trennt. Staatliches Agrarland bleibt unveräußerlich, seine Nutzung wird jedoch erheblich gelockert: Privatpersonen, Genossenschaften sowie staatliche, private oder gemischte MIPYMEs können Nießbrauch erhalten, auch wenn Landwirtschaft nicht zu ihrem Geschäftszweck gehört; ausländische Personen und Firmen unter gesetzlichen Bedingungen ebenso. Die allgemeine Flächenobergrenze entfällt, die Größe richtet sich nach Projekt, Produktionsart, Ressourcen und Bodenqualität. Antragsteller müssen legale Finanzierung, Arbeitskräfte und Ausrüstung nachweisen; wer nicht produziert oder Vertragspflichten verletzt, kann das Recht auf Landnutzung verlieren.
Für Privateigentum, Flächenzusammenlegung und Verkäufe bleibt die Grenze von 67,1 Hektar. Einen privaten Bodenmarkt gibt es weiterhin nicht: Land darf weder verpachtet, verpfändet noch von Gläubigern gepfändet werden, Verkäufe brauchen Genehmigung, der Staat hat ein Vorkaufsrecht. Neu ist der Vertragsanbau mit vorab vereinbarten Preisen, Betriebsmitteln und Lieferbedingungen, allerdings ohne Vorrang vor staatlichen Ablieferungsquoten. Genossenschaften erhalten das Recht auf direkten Export, vorrangigen Import von Betriebsmitteln und Treibstoff, Konten in Peso und Devisen im In- und Ausland sowie Beteiligung an Auslandsinvestitionen. Agrarpreise werden zwischen den Parteien vereinbart statt in jedem Fall administrativ gesetzt. Agrar- und Ökotourismus sind als Ergänzung erlaubt.
FazitMit der jüngsten Gesetzeswelle wurde, entgegen mancher Erwartungen auf Basis früherer Ankündigungen, der größte Teil der Reformen innerhalb von drei Monaten umgesetzt. In praktisch allen Sektoren gab es weitreichende Veränderungen, hervorzuheben ist dabei insbesondere die Landwirtschafts- und Landnutzungsreform, mit der sich nach langer Zeit der Versprechungen endlich dringend gebrauchte neue Möglichkeiten für Kubas Bauern auftun.
Für den Privatsektor fallen zahlreiche Hürden, und auch die politische Dezentralisierung in Richtung der Gemeinden bekommt mit deren gesteigerten ökonomischen Kompetenzen neuen Schub. Auf dem Papier nähern sich private und staatliche Unternehmen rechtlich an, was auch in der Sprache der Gesetze sichtbar wird. Zu den größten noch vorhandenen Leerstellen gehören indes die Themen wie die geplante Mehrwertsteuer, Regeln für privates Bankwesen, Devisenmarkt, allgemeine Preisreform sowie die Umstellung der Sozialsysteme von Preissubventionen hin zu gezielten Transfers an vulnerable Gruppen.
Inwiefern die Reformen den freien Fall der kubanischen Wirtschaft bremsen oder gar umkehren können, müssen die kommenden Monate zeigen. Viele Elemente, wie die Öffnung des Privatsektors oder die neuen Möglichkeiten in Handel und Landwirtschaft, könnten zumindest kurzfristig zu einer gewissen wirtschaftlichen Stabilisierung und Verbesserung des Angebots beitragen. Eine offene Variable ist die Umsetzung: Wie wird die Lizenzvergabe für „sensible Bereiche“ wie private Wechselstuben und Apotheken ablaufen? Wie wird der Staat mittelfristig mit dauerhaft defizitären Betrieben umgehen, die keine strategische Funktion mehr erfüllen? Wie werden die neuen sozialen Schutzmechanismen aussehen, und werden sie rechtzeitig umgesetzt?
Der eigentliche Elefant im Raum bleibt indes der selbe wie vor den Reformen: Für eine spürbare Trendwende, einen Rahmen, in dem die Reformen wirklich substantiell greifen können, braucht Kubas Wirtschaft dringend neuen „Sauerstoff“ in Form von stabilen Energielieferungen und Sanktionserleichterungen – vorher werden die benötigten Kapitalsummen in Form von ausländischen Investitionen kaum ausreichend eintreffen und anders lässt sich die Paralyse der Wirtschaft durch akuten Strom- und Treibstoffmangel kaum aufheben. Der Schlüssel dazu liegt jedoch nicht in Havanna, sondern in Washington.
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