Die Menschenrechtlerin Marwa Arafa befindet sich seit sechs Jahren willkürlich in Haft.
Marwa Arafa ist Übersetzerin und Menschenrechtsverteidigerin. Sie hat Familienangehörige von Personen unterstützt, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Ihre Hilfe umfasste unter anderem die Unterstützung von Angehörigen bei den Kosten für Gefängnisbesuche. Außerdem setzte sie sich für die Rechte von Kindern ein. Sie wurde vor den Augen ihrer damals zweijährigen Tochter festgenommen, bei der später Autismus diagnostiziert wurde.
Nach ihrer Festnahme am 20. April 2020 fiel Marwa Arafa 14 Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. In dieser Zeit wurde sie ohne Rechtsbeistand verhört. Ihre Untersuchungshaft wurde immer wieder verlängert, ohne dass sie die Möglichkeit hatte, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung wirksam anzufechten. So wurde sie viel länger als die zwei Jahre festgehalten, die laut ägyptischen Gesetzen für die Untersuchungshaft zulässig sind. Ihre Rechtsbeistände hatten bis zu ihrer ersten Verhandlung im Juli 2025 keinen Zugang zu der Fallakte. Die Gefängnisbehörden haben Marwa Arafa außerdem daran gehindert, sich mit ihrem Rechtsbeistand zu treffen, was die Vorbereitung einer angemessenen Verteidigung beeinträchtigte.
Marwa Arafa war von April 2020 bis zu ihrer Verlegung in das Gefängnis von Madinat al-Aschir min Ramadan im Juli 2023 im Frauengefängnis Al-Qanater inhaftiert. Nach Informationen von Amnesty International weigerte sich das Personal des Gefängnisses Al-Qanater, einzugreifen, als sie von anderen Gefangenen misshandelt wurde, und lehnte wiederholt ihre Anträge ab, gegen eine finanzielle Vergütung in Gefängniswerkstätten zu arbeiten.
Seit August 2025 verweigern die Behörden des Gefängnisses Madinat al-Aschir min Ramadan Marwa Arafa ihr Recht auf tägliche Bewegung, was gegen die ägyptischen Gefängnisvorschriften und internationale Standards zur Behandlung von Gefangenen verstößt. Einem von ihrer Familie konsultierten Arzt zufolge ist tägliche Bewegung für sie von entscheidender Bedeutung, um zukünftige Blutgerinnsel und eine weitere Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zu verhindern. Im August 2025 erlitt Marwa Arafa eine Lungenembolie, die durch die Verabreichung von Blutverdünnungsmitteln behoben werden konnte. Nachfolgende Untersuchungen ergaben eine Herzerkrankung, die weitere diagnostische Tests erforderlich macht, um festzustellen, ob sie eine Herzkatheteruntersuchung oder eine medikamentöse Behandlung benötigt. Dies wurde von einem unabhängigen Arzt festgestellt, der von ihrer Familie konsultiert wurde. Die Anträge der Familie, sie zur Durchführung der notwendigen Diagnose und Behandlung in ein externes Krankenhaus zu verlegen, werden von den Gefängnisbehörden weiter abgelehnt. Laut einem medizinischen Gutachten leidet sie zudem an Bandscheibenvorfällen und Bluthochdruck.
Marwa Arafas erste Verhandlung vor der für Terrorismus zuständigen Kammer des Strafgerichts in Kairo fand am 6. Juli 2025 nach über fünf Jahren willkürlicher Untersuchungshaft statt. Laut der unabhängigen Menschenrechtsorganisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR) vertagte das Gericht die Verhandlung auf den 18. Oktober 2025, damit die Rechtsbeistände die Akte einsehen können – was ihnen bisher verweigert worden war. Am 18. Oktober 2025 erschien Marwa Arafa sichtlich erschöpft und mit deutlichen Atembeschwerden vor Gericht. Der Vorsitzende Richter vertagte die Verhandlung auf den 20. Dezember 2025, nachdem die Verteidigung beantragt hatte, die Zeug*innen der Anklage – die an den Ermittlungen beteiligten Polizist*innen – zu befragen und ins Kreuzverhör zu nehmen. Dies geschah bei zwei Verhandlungen, im Dezember 2025 und im Februar 2026.
Der Fall von Marwa Arafa ist emblematisch für willkürliche Inhaftierungen in Ägypten. Menschen werden über lange Zeit hinweg in Untersuchungshaft gehalten und wegen unbegründeter Terrorismusvorwürfe oder mutmaßlicher Verbreitung von "Falschnachrichten" vor Gericht gestellt. Menschenrechtler*innen, Aktivist*innen und andere werden so für die friedliche Ausübung ihrer Menschenrechte bestraft.
Amnesty International hat wiederholt Verstöße gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Prozessen vor Terrorismusgerichten dokumentiert. Dazu gehören Verstöße gegen das Recht auf eine faire und öffentliche Verhandlung durch ein zuständiges, unparteiisches und unabhängiges Gericht sowie gegen das Recht auf angemessene Verteidigung und Waffengleichheit.
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