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Nazi-Prügel von Leoben: ÖVP will nun doch Sicherheitsüberprüfung für Parlamentsmitarbeiter

Дата публикации: 07-07-2026 19:57:42

Das Innenministerium hat ein Verfahren gegen zwei Verdächtige des rechtsextremen Angriffs von Leoben eingeleitet. Geprüft wird ein Aufenthaltsverbot. Die ÖVP will nun doch eine Sicherheitsüberprüfung für Parlamentsmitarbeiter.

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Der letzte prominente Fall war die deutsche Klima-Aktivistin Anja Windl. Wegen „erheblicher Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ hatte Österreich eine Ausweisung gegen die Studentin veranlasst und ein zweijähriges Aufenthaltsverbot verhängt. Die Studentin legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Nun wird vonseiten des Innenministeriums auch gegen zwei bekannte Gesichter der rechtsextremen Identitären in ähnlicher Art und Weise vorgegangen. Nach dem gewalttätigen Angriff auf einen Taxilenker (57) in Leoben am Rande eines Treffens der Burschenschaft Leder ermittelt die Staatsanwaltschaft Leoben seit Juni wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und versuchter schwerer Körperverletzung.

Nazi-Parolen und Schläge

Einer der dringend Tatverdächtigen ist Gernot S., bis Anfang Juni parlamentarischer Mitarbeiter der FPÖ in Wien. Zusammen mit den deutschen Staatsbürgern Yannick W., der als Galionsfigur und das Gesicht der Wiener Identitären galt, und Uwe S., soll das Trio einen Taxifahrer geschlagen, getreten und gewürgt haben. Der 57-Jährige hatte sich zuvor geweigert, Burschenschafter mit seinem Taxi zu chauffieren, weil diese Nazi-Parolen gerufen hatten.

DEMO IDENTITÄRE IN WIEN

Aufmarsch der Identitären Bewegung in Wien.

Aus diesem Anlass spricht sich die ÖVP nun doch für eine Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern im Parlament aus. „Wehret den Anfängen, Staatsverweigerer haben im Staatsdienst und schon gar nicht im Parlament einen Platz“, sagte der ÖVP-Klubchef Ernst Gödl am Dienstagabend in der ORF-Sendung „Report“. Er werde die Möglichkeit einer Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz bei der nächsten Präsidiale mit den Klubobleuten „offensiv diskutieren“, kündigte er an. Die Frage war bereits einmal Anfang Juni in der Präsidiale diskutiert worden, danach sprach sich aber keine der Fraktionen für solch eine Maßnahme aus.

Staatsschutz macht eine Fallanalyse

Wie der KURIER am Dienstag in Erfahrung bringen konnte, macht das Innenministerium ernst und lässt im Fall von Yannick W. und Uwe S. die Ausweisung sowie ein Aufenthaltsverbot der beiden Deutschen prüfen. Wie es aus gut informierten Polizeikreisen heißt, wurde ein entsprechendes Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) dazu eingeleitet.

Dabei muss das BFA prüfen, ob von den beiden Tatverdächtigen „staatsgefährdende Handlungen“ ausgehen. Eingebunden in diese Ermittlungen ist die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Für die Ermittler ist zumindest Yannick W. kein Unbekannter in der rechtsextremen Szene. Ob die Vorwürfe ausreichen, um ein Aufenthaltsverbot durchzusetzen, wird sich erst in einigen Wochen zeigen.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim forderte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bereits am Wochenende auf, unverzüglich alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung zu prüfen. „Für Extremisten darf es in Österreich keinen sicheren Hafen geben – egal ob sie von islamistischen, linksextremen oder rechtsextremen Netzwerken kommen. Wer unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und die Sicherheit der Menschen gefährdet, hat in unserem Land nichts verloren. Der Innenminister ist jetzt am Zug und muss umgehend prüfen, ob Yannick W. außer Landes gebracht werden kann“, so Seltenheim.

Verfassungsschutz ermittelt auch wegen Fall in Wien

Gegen den rechtsextremen Ex-FPÖ-Mitarbeiter Gernot S. wird aktuell auch vom Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Wien ermittelt. Im Raum steht der Verdacht der Verhetzung.

S. soll Anfang Juni ein ausländerfeindliches Posting auf Instagram verbreitet haben. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) hatte wiederum den Mann im Juni 2025 nach dem Verbotsgesetz angezeigt, weil er beim Begräbnis eines Burschenschafters anwesend war, bei dem ein SS-Lied gesungen worden sein soll. Dieses Verfahren wurde mittlerweile eingestellt.

kurier.at, paw  |  07.07.2026, 21:57  |  Aktualisiert vor 1 Minute

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