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Der «Zwangsarbeit-Zoll» ist erst der Anfang: Das sind Trumps nächste Schritte im Handelsstreit mit dem Rest der Welt

Дата публикации: 10-07-2026 03:30:00

Am 24. Juli müssen die USA ihr jetziges Zollregime ersetzen. Für Staaten wie die Schweiz dürfte sich die Lage nicht komplett verändern. Später drohen aber unangenehme Überraschungen.

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Am 24. Juli müssen die USA ihr jetziges Zollregime ersetzen. Für Staaten wie die Schweiz dürfte sich die Lage nicht komplett verändern. Später drohen aber unangenehme Überraschungen.

US-Präsident Donald Trump hat den Zollstreit noch lange nicht beigelegt.

US-Präsident Donald Trump hat den Zollstreit noch lange nicht beigelegt.

Will Olliver / EPA

Der Handelsstreit mit Amerika gleicht multipler Sklerose. Er schreitet langsam, aber schubweise voran. Auf Phasen relativer Ruhe folgen einzelne Tage, an denen der Streit eine entscheidende Wendung nimmt: vom «Liberation Day» am 2. April 2025 über Trumps Schweizer Strafzölle vom 31. Juli bis hin zu seiner Zollniederlage vor dem Obersten Gerichtshof der USA am 20. Februar 2026.

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Der 24. Juli hätte der nächste entscheidende Tag werden können. Dann laufen die Übergangszölle von 10 Prozent aus, die Trump nach seiner Niederlage vor dem Supreme Court eiligst einführte. Das Weisse Haus hat von Beginn weg klargemacht, dass sie durch neue, dauerhafte Einfuhrabgaben ersetzt werden sollen.

Je näher der ominöse 24. Juli rückt, desto deutlicher zeigt sich nun: Die Rechtsgrundlage für Trumps Handelspolitik wird an diesem Datum zwar ausgetauscht, aber die Zollmauer bleibt im Grossen und Ganzen dieselbe – vorerst.

Zwei ungleiche Zollkeulen

Mitte März hat der amerikanische Handelsbeauftragte Jamieson Greer, der die internationalen Zollverhandlungen im Auftrag von Trump führt, vorgestellt, wie die bestehenden Tarife langfristig ersetzt und auf eine belastbare Rechtsgrundlage gestellt werden sollten: Er lancierte zwei Untersuchungen nach Section 301 des Handelsgesetzes von 1974. Greers Team klärt ab, ob Dutzende Handelspartner amerikanische Firmen unfair behandeln, indem sie nicht gegen Importe von Produkten aus Zwangsarbeit vorgehen und strukturelle Überkapazitäten in ihrem Industriesektor aufrechterhalten.

Die Schweiz ist von beiden Ermittlungen betroffen. Diese Untersuchungen begannen im März etwa gleichzeitig, was viele Beobachter zu der Annahme verleitete, dass sie wohl parallel ablaufen würden.

Dem ist jetzt aber nicht so: Die Untersuchung, ob Handelspartner genügend gegen importierte Produkte aus Zwangsarbeit vorgehen, wurde vom Handelsbeauftragten am 2. Juni abgeschlossen – mit dem Vorschlag von Greer, neue Zölle von 10 bis 12,5 Prozent gegen praktisch alle wichtigen Handelspartner der USA einzuführen.

Donald Trump dürfte diese Zölle in den kommenden zwei Wochen beschliessen. Sie könnten dann rechtzeitig am 24. Juli in Kraft treten, wenn die jetzigen Übergangszölle von 10 Prozent, die Trump unter einer anderen Rechtsgrundlage eingeführt hat, auslaufen.

Von diesem Dienstag bis Donnerstag fanden in Washington noch letzte Anhörungen zur Zwangsarbeit-Untersuchung statt. Lateinamerikanische und asiatische Staaten sowie amerikanische Branchenorganisationen legten an zahlreichen Panels noch einmal dar, weshalb neue Zölle eine gute oder eine schlechte Sache sind.

Niemand geht davon aus, dass die Veranstaltung Trump umstimmen wird. Er und seine Regierungsvertreter haben seit Monaten klar zum Ausdruck gebracht, dass mit diesen 301er-Zöllen die Zollmauer wiedererrichtet werden soll, die vom Supreme Court Anfang Jahr für illegal erklärt wurde. Die Schweiz ist an den Anhörungen nicht aufgetreten. Die Seco-Chefin Helene Budliger Artieda legte dem Handelsbeauftragten in einem vierseitigen Brief am Montag noch einmal die bereits bekannte Berner Position dar. Kurzgefasst: Man tue bereits viel gegen Zwangsarbeit, und die USA sollten daher doch auf Strafzölle verzichten.

Ein neues Drohmittel

Die parallel lancierte Untersuchung, ob andere Länder «strukturelle Überkapazitäten» in ihrem Industriesektor unterhalten, ist dagegen noch nicht beendet. Betroffen sind 16 der wichtigsten Handelspartner der USA, die zumeist einen bedeutenden Überschuss im bilateralen Güterhandel aufweisen. Dazu gehören auch die Schweiz und die EU.

Section 301 zwingt der Regierung dabei einen strikten Prozess auf. Unter anderem muss sie nach Abschluss der Untersuchung eine 30-tägige Frist für weitere Rückmeldungen abwarten und erneute Anhörungen durchführen. Selbst wenn Greer seinen Bericht zu den strukturellen Überkapazitäten in den nächsten Tagen vorlegt, wird Trump Zölle auf dieser Basis daher nicht vor September einführen können.

Immer deutlicher zeigt sich, dass die US-Regierung mit den beiden Untersuchungen sehr unterschiedliche Ziele verknüpft: Mit den «Zwangsarbeit-Zöllen» soll ein neuer Basistarif von mindestens 10 Prozent geschaffen werden, wie er faktisch am 2. April 2025 eingeführt wurde.

Die «Überkapazität-Zölle» dienen dagegen als Drohkulisse. Sie geben Trump die Option, einzelnen Handelspartnern zusätzliche Strafzölle aufzubürden, falls sie seinen Zorn auf sich ziehen. Insofern ist es aus seiner Sicht nicht entscheidend, diese Tarife so schnell wie möglich einzuführen – solange der Knüppel gut sichtbar auf dem Tisch liegt, erzielt er seine Wirkung.

Harzige Verhandlungen

Parallel zu diesen Untersuchungen laufen nämlich die bilateralen Handelsgespräche weiter, welche die Trump-Regierung nach dem «Liberation Day» mit dem Ausland aufgenommen hat. Die meisten Länder haben sich mit Trump bisher erst auf eher formlose Absichtserklärungen und «Mini-Deals» geeinigt.

Sie gewähren amerikanischen Exporteuren besseren Zugang zum eigenen Heimmarkt und versprechen, Milliarden in den Vereinigten Staaten zu investieren. Im Gegenzug haben sie von den Amerikanern Zusicherungen erhalten, dass ihr Zollsatz auf einem vergleichsweise tiefen Niveau bleiben wird. Manche Länder haben auch branchenspezifische Zusagen ausgehandelt; die Schweiz etwa wird wie die EU oder Japan von dem 100 Prozent hohen Strafzoll auf Pharmazeutika verschont.

Die Drohung mit den «Überkapazität»-Tarifen soll die Handelspartner dazu ermuntern, weitere Zugeständnisse zu machen und die abgegebenen Versprechen ins eigene Recht überzuführen. Diese Verhandlungen harzen bis jetzt. Viele Handelspartner – dazu gehört auch die Schweiz – möchten keine bindenden Zusagen machen, wenn Trump seinerseits darauf besteht, nur «executive agreements» abzuschliessen, die er selbst handstreichartig wieder für ungültig erklären kann.

Das Risiko, dass Trump so mit den getroffenen Vereinbarungen verfährt, ist real. Der amerikanische Präsident hat in den vergangenen Wochen zahlreiche neue Zolldrohungen ausgesprochen gegen europäische Länder, die dem vorläufigen Abkommen mit der EU widersprechen. Zudem laufen weitere 301er-Untersuchungen gegen einzelne Länder wie Deutschland (wegen angeblich zu tiefer Medikamentenpreise), Brasilien und Südkorea.

Ein weiteres Problem für Länder wie die Schweiz besteht darin, dass die USA von ihren Partnern verlangen, Sanktionen gegen Drittstaaten mehr oder weniger automatisch nachzuvollziehen. Das bereits abgeschlossene Abkommen der USA mit Kambodscha enthält eine solche Klausel und bietet einen Hinweis, wie sich Trump das vorstellt.

Artikel 5.1 hält fest: Wenn die USA Güter oder Dienstleistungen aus Drittstaaten mit Strafzöllen oder anderen Sanktionen belegen, «soll Kambodscha die Einfuhr dieses Guts oder dieser Dienstleistung in sein Territorium mit ähnlichen Massnahmen regulieren». Für Staaten, die etwas auf ihre Souveränität geben, sind derartige Klauseln kaum akzeptabel.

Ein Kantengang

Vom Kongress können die ausländischen Handelspartner keine Hilfe erwarten. Trump führt seine Zollpolitik auf Basis von Vollmachten (wie eben Section 301 des Handelsgesetzes von 1974), die ihm das Parlament bereits erteilt hat. Auch ein Machtwechsel im Repräsentantenhaus oder gar im Senat in den Zwischenwahlen Anfang November zwänge den Präsidenten also nicht zu einem Kurswechsel.

Zudem sind viele Parlamentarier zwar weniger protektionistisch veranlagt als Trump, vertreten aber Wahlkreise und Branchen, die von höheren Einfuhrabgaben profitieren. Man kann nicht davon ausgehen, dass sie ihr politisches Kapital in Washington für ausländische Nationen ausgeben.

Viele Handelspartner versuchen sich daher in einem Balanceakt: Sie wollen bei Fragen wie dem autonomen Nachvollzug von US-Sanktionen standhaft bleiben, aber gleichzeitig Verhandlungsbereitschaft signalisieren und kleine Fortschritte erzielen. Ob das Trump auf Dauer genügt oder ob er bilaterale Handelsstreitigkeiten wieder eskalieren lässt und seinen neuen 301er-Knüppel einsetzt, lässt sich kaum prognostizieren.

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Amerika und Zölle gegen Zwangsarbeit!? Das ist echt witzig, was müssen Inhaftierte in den Staatlichen Gefängnissen nochmal machen? Arbeiten! Bei Hotlines usw! Der Bock spielt Gärtner!

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