Unternehmen müssen künftig auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen und gut lesbar platzierten "Widerrufsbutton" anbieten.
Unternehmen müssen künftig auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen und gut lesbar platzierten “Widerrufsbutton” anbieten.
Eine entsprechende EU-Richtlinie muss bis heute, Freitag, EU-weit umgesetzt werden. Damit sollen Kundinnen und Kunden Online-Geschäfte genauso einfach rückgängig machen können, wie sie abgeschlossen wurden. Bisher war die Möglichkeit häufig im Kleingedruckten versteckt oder eine aktive Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen für den Rücktritt notwendig.
Die Regelung gilt für alle Verträge, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Unternehmen online abschließen und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Dazu zählen etwa Online-Webshops, aber auch Verträge, die über Internetplattformen, Apps oder Spielekonsolen abgeschlossen wurden, informiert die Wirtschaftskammer auf ihrer Website.
Symbolbild CANVAAm Widerrufsrecht selbst und an der gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsfrist von in der Regel 14 Tagen ändert die neue Regelung nichts. Ausnahmen vom gesetzlichen Rücktrittsrecht bestehen wie bisher etwa für maßgeschneiderte oder verderbliche Waren.
Die EU-weite Vorgabe gilt zwar bereits ab 19. Juni, doch nicht bei allen österreichischen Online-Shops wird es jetzt schon einen Widerrufsbutton geben. Das entsprechende Gesetz verzögert sich in Österreich. Laut Justizministerium soll es spätestens bis Jahresende in Kraft treten, berichtet das Ö1-“Morgenjournal”.
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