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Seniorenheim berechnet demenzkranker Dorothy täglich 52 Dollar für Wein und TV, die ihr nichts nützen

Дата публикации: 14-07-2026 04:06:00

Die demenzkranke Dorothy und viele andere Heimbewohner in Australien zahlen für Leistungen, die sie weder nutzen noch verstehen. Nun ermittelt die Aufsichtsbehörde.

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Die demenzkranke Dorothy und viele andere Heimbewohner in Australien zahlen für Leistungen, die sie weder nutzen noch verstehen. Nun ermittelt die Aufsichtsbehörde.

Die australische Aufsichtsbehörde für Altenpflege untersucht derzeit unzulässige Abrechnungen bei mehreren Altenheimen. Den Unternehmen wird vorgeworfen, pflegebedürftigen Bewohnern zusätzliche Gebühren für ungenutzte Dienstleistungen berechnet zu haben.

Angehörige wehren sich gegen unzulässige Verträge

Diese Erfahrung musste auch der Australier Jeff Gilling machen. Er stellte fest, dass seiner dementen Mutter Dorothy täglich eine Tagesgebühr von 52 Dollar (rund 31 Euro) für Pay-TV, Wein und Zeitungen berechnet wurde, die sie gar nicht nutzen konnte.

Gegenüber „The Guardian“ beschrieb er den emotionalen Druck: „Sie musste für Dienstleistungen bezahlen, die sie schlichtweg nicht nutzen oder genießen konnte. Aber man bekommt den Vertrag vorgelegt, und die Priorität liegt darin, das Elternteil aus dem Krankenhaus in eine bessere Pflege oder von zu Hause in eine sichere Pflege zu bringen, weshalb sehr viele Emotionen im Spiel sind.“

„Es ist gewissenlos“: Sohn fordert Rückzahlung

Der Sohn forderte eine Rückzahlung von dem Betreiber Estia Health, da solche Zusatzentgelte rechtlich unzulässig sind, wenn Bewohner sie nicht nutzen können. In einer E-Mail schrieb er: „Es ist gewissenlos – und ich glaube rechtswidrig –, diese Gebühr für eine demenzkranke Bewohnerin zu verlangen, die nicht die kognitive Fähigkeit besitzt, die Dienstleistungen auszuwählen oder davon zu profitieren.“

Am Ende erstritt er fast 37.000 Dollar. Für den Kampf rät er Betroffenen zu Entschlossenheit: „Man muss wirklich seinen Mut zusammennehmen und sich mit Ausdauer und Selbstvertrauen wappnen, denn es ist ein Kampf, und man ist wirklich der David gegen ihren Goliath.“

Aufsichtsbehörde prüft zahlreiche Beschwerden

Wie „The Guardian“ weiter berichtet, verzeichnete die zuständige Kommission allein im ersten Halbjahr des Jahres 2026 fast zweihundert Beschwerden über unzulässige Abrechnungen. Die Vorwürfe richten sich sowohl gegen private als auch gemeinnützige Träger. Es besteht die Sorge, dass Anbieter die vorgeschriebene Standardverpflegung absichtlich verschlechtern, um Familien zum Kauf teurer Premium-Pakete zu drängen.

In Australien kämpfen viele Angehörige gegen unnötige Extrakosten in den Pflegeheimen (Symbolbild).

In Australien kämpfen viele Angehörige gegen unnötige Extrakosten in den Pflegeheimen (Symbolbild). IMAGO / photothek

Vertrag mit dem Pflegeheim: Darauf sollten Sie achten

Können die Angehörigen ihre Liebsten nicht mehr selbst pflegen, stellt sich oft die Frage nach einem geeigneten Pflegeheim. Doch die Wahl nach des neuen Zuhauses ist oftmals gar nicht so leicht. Bevor die Entscheidung auf ein bestimmts Wohnheim fällt, muss außerdem ein Vertrag mit dem Unternehmen unterschrieben werden. Was ist dabei alles zu beachten?

Die Verbraucherzentrale rät, Pflegeheimverträge vor der Unterschrift sorgfältig zu prüfen.

Das sollten Sie beachten:

  • Leistungen müssen klar beschrieben sein: Der Vertrag muss genau aufführen, welche Pflege-, Betreuungs-, Wohn- und Verpflegungsleistungen das Heim erbringt. Grundlage sind die vorvertraglichen Informationen, an die das Pflegeheim gebunden ist. Abweichungen müssen im Vertrag kenntlich gemacht werden.
  • Kosten müssen transparent sein: Alle Kosten müssen nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Dazu gehören unter anderem Pflege, Unterkunft, Verpflegung sowie mögliche Zusatzleistungen. Bewohner müssen nur die vertraglich vereinbarten Kosten zahlen.
  • Vorsicht bei zusätzlichen Verpflichtungen: Angehörige oder Betreuer sollten keine Schuldbeitritts- oder Haftungserklärungen unterschreiben. Damit könnten sie persönlich für offene Heimkosten haften.
  • Kaution nur in bestimmten Fällen: Eine Sicherheitsleistung darf nur von Selbstzahlern verlangt werden und höchstens zwei Monatsentgelte betragen. Wer Leistungen der Pflegekasse oder Sozialhilfe erhält, muss keine Kaution hinterlegen.
  • Vertrag in Schriftform: Pflegeheimverträge sollen schriftlich abgeschlossen werden. Wer für einen Angehörigen unterschreibt, sollte dies ausdrücklich „in Vertretung“ vermerken.
  • Geschäftsunfähigkeit: Hat eine Person mit Demenz oder einer anderen kognitiven Einschränkung den Vertrag unterschrieben, können Bevollmächtigte oder gerichtlich bestellte Betreuer den Vertrag später genehmigen oder auflösen. Bis dahin gilt er zunächst weiter.

Insgesamt empfiehlt die Verbraucherzentrale Leistungen, Kosten und mögliche Zusatzvereinbarungen genau zu vergleichen, bevor ein Vertrag mit dem Pflegeheim unterschrieben wird.

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