Ein 66-jähriger Mann aus Grenaa wartete lange auf einen dringend benötigten Stützstuhl. Erst die Hilfe einer fremden Frau ermöglichte die Anschaffung.
Ein 66-jähriger Mann aus Grenaa wartete lange auf einen dringend benötigten Stützstuhl. Erst die Hilfe einer fremden Frau ermöglichte die Anschaffung.
Per Enghoff aus der dänischen Stadt Grenaa hat inzwischen auf anderem Weg den Stützstuhl bekommen, auf den er 25 Wochen gewartet hatte. Wie der dänische öffentlich-rechtliche Sender TV2 Østjylland berichtet, half ihm eine Frau aus Kopenhagen, die er zuvor nicht kannte, bei einem Antrag an einen Fonds. Mit dem Geld konnte der 66-Jährige das Hilfsmittel schließlich selbst anschaffen.
Der Mann lebt mit nur einem Bein und hat inzwischen auch gesundheitliche Probleme mit dem anderen. Laut TV2 Østjylland sollte der Stützstuhl ihm dabei helfen, im Alltag aufzustehen und Tätigkeiten zu Hause zu erledigen, ohne das verbleibende Bein zusätzlich zu belasten.
Inzwischen sei die Unterstützung im Alltag deutlich spürbar, sagt Enghoff. „Das bedeutet richtig viel. Meine Lebensqualität wird viel besser“, erklärte er. Nach seinen Schilderungen erleichtert ihm der Stuhl nun unter anderem das Rasieren und Arbeiten in der Küche.
Vor der Anschaffung waren selbst einfache Handgriffe schwierig. „Wenn ich gestanden habe, begann mein Bein zu zittern, und ich hatte auch Angst zu fallen“, sagte Enghoff. Eigene Mittel für den Kauf hatte er nicht. „Ich kann es mir einfach nicht leisten“, sagte er.
Trotz der privaten Hilfe hält Enghoff die langen Fristen für untragbar. „Ich finde, das ist ein Skandal. Es kann doch verdammt noch mal nicht sein, dass Menschen mit Behinderung, die Hilfsmittel benötigen, diese nicht bekommen.“ Aus seiner Sicht passe die Verzögerung nicht zu dem Anspruch, dass Betroffene möglichst lange selbstständig zu Hause leben sollen.
Ein Rollstuhl ist für Menschen wie Per aber auch notwendig, um mobil zu bleiben. Wer einen Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt bekommen möchte, benötigt zunächst ein ärztliches Rezept. Dieses sollte möglichst genau sein und die nötige Hilfsmittelnummer enthalten. Laut „Rollstuhl-Ratgeber.de“ übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten für ein Standardmodell in der Regel vollständig.
Versicherte zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Für höherwertige Modelle gibt es meist nur einen Zuschuss. Den Differenzbetrag müssen Betroffene selbst tragen. Auch die Miete und bestimmte andere Rollstuhlarten können übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Ob die Krankenkasse, die Pflegekasse oder bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob der Rollstuhl eine Behinderung ausgleicht oder die Pflege erleichtert. Laut „Rollstuhl-Ratgeber.de“ müssen Betroffene für den Antrag ein Rezept, einen Kostenvoranschlag eines Sanitätshauses und die entsprechenden Unterlagen bei der Kasse einreichen.