Amuradin O. (33) aus Afghanistan beging in Deutschland schwere Straftaten. Zwar zögert er seine Verurteilung bewusst hinaus, doch nach FOCUS-online-Recherchen rückt seine Abschiebung näher.
Amuradin O. (33) aus Afghanistan beging in Deutschland schwere Straftaten. Zwar zögert er seine Verurteilung bewusst hinaus, doch nach FOCUS-online-Recherchen rückt seine Abschiebung näher.
Trotz einer erdrückenden Beweislast hat der „Eisenstangen-Angreifer“ von Sonneberg (Thüringen) sein unterschriebenes Geständnis widerrufen und somit den Strafprozess gegen ihn um mehrere Monate hinausgezögert. Damit bleibt der 33-jährige Amuradin O. aus Afghanistan vorerst von einer Abschiebung in die Heimat verschont und belastet die deutschen Steuerzahler zusätzlich.
Nach FOCUS-online-Informationen soll der am 3. Juni 2026 abgebrochene Prozess gegen den kriminellen Zuwanderer am 6. Oktober 2026 neu beginnen und frühestens am 17. November enden. Das bestätigte der Direktor des Amtsgerichts Sonneberg, Jörg van Reimersdahl, auf Anfrage. Eine mögliche Verurteilung erfolgt damit erst rund fünf Monate später als ursprünglich geplant.
In dieser Zeit sitzt der angeklagte Zuwanderer weiter in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Suhl-Goldlauter. Rechnet man die Kosten von rund 200 Euro pro Tag für die zusätzliche Zeit der Untersuchungshaft zusammen, kommt man auf rund 30.000 Euro, die zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Die Verzögerung seines Strafprozesses dürfte der Afghane bewusst herbeigeführt haben. Denn solange die juristische Aufarbeitung in Deutschland andauert, ist er vor einer Abschiebung sicher. Falls er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden sollte, müsste er seine Haft zumindest teilweise in Deutschland absitzen.
Der 1993 im afghanischen Wardak geborene Zuwanderer, der mindestens einen Alias-Namen nutzte, war 2022 nach Deutschland eingereist und hatte erfolglos Asyl beantragt. Allerdings stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebungsverbot fest. Die befristete Aufenthaltserlaubnis galt zunächst bis zum 7. September 2026.
Nach exklusiven FOCUS-online-Informationen hat das Bamf das Abschiebungsverbot vergangene Woche widerrufen. Die entsprechende Entscheidung fiel am 30. Juni. Das Landratsamt Sonneberg wurde bereits informiert, auch der Betroffene Amuradin O. dürfte die für ihn negative Entwicklung mittlerweile kennen. Es ist davon auszugehen, dass er gegen den Bamf-Entscheid klagen wird und der Fall vor dem Verwaltungsgericht landet.
Vor diesem Hintergrund ist schwer abzusehen, wann der Afghane tatsächlich aus Deutschland abgeschoben werden kann. Mitentscheidend wird sein, wie lange der Strafprozess gegen Amuradin O. sowie eine mögliche anschließende Strafhaft dauern werden.
Bei dem Afghanen scheint es jedenfalls so zu sein, dass er lieber monatelang zusätzlich in einem deutschen Gefängnis sitzt, als in seine Heimat zurückzukehren. Anders ist sein Verhalten am ersten Prozesstag in Sonneberg am 3. Juni 2026 kaum zu erklären.
Amuradin O. musste sich dort wegen mehrerer zum Teil schwerer Straftaten verantworten, darunter Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Betrug, Bedrohung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
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Zentraler Punkt der Anklage war der Eisenstangen-Exzess vom 10. April 2026. Der Afghane war mit einer 70 Zentimeter langen und 2,7 Zentimeter starken Schlagwaffe durch die Innenstadt von Sonneberg gezogen. Er zertrümmerte die Schaufensterscheiben einer Drogerie (30.000 Euro Schaden) und ging anschließend auf Polizisten los.
Verängstigte Anwohner hatten die Gewalttaten mit ihren Smartphones gefilmt, einschließlich der Festnahme des aggressiven Zuwanderers durch Polizisten. Die Augenzeugenberichte landeten in den sozialen Medien und verbreiteten sich im ganzen Land. Die gefilmte Tat, die zahlreichen Zeugenaussagen, das Geständnis des Zuwanderers – alles sah nach einem kurzen Strafverfahren aus. Dann platzte die Bombe.
Gegen den Rat seines Verteidigers und zur völligen Überraschung des Gerichts zog der Angeklagte sein bereits unterschriebenes Geständnis zurück. „Ich kann keine Taten einräumen, die ich nicht begangen habe“, ließ er über seinen Dolmetscher mitteilen. Damit rückte ein von allen Seiten erwartetes schnelles Prozessende in weite Ferne.
Rein rechtlich ist der Schritt des Angeklagten nicht zu beanstanden. In Deutschland hat ein Beschuldigter jederzeit die Möglichkeit, ein einmal abgegebenes Geständnis zu widerrufen. Zwar ist ein Gericht selbst bei einem Geständnis des Angeklagten verpflichtet, das vorgeworfene Geschehen gründlich aufzuklären und die Beweise zu würdigen. Allerdings erleichtert ein Geständnis in der Regel das Verfahren und führt zu einem schnelleren Prozessende.
Bei einem Geständnis-Widerruf muss der Prozess, vereinfacht gesagt, komplett aufgerollt werden. In der Strafsache gegen den „Eisenstangen-Afghanen“ bedeutet das: Das Amtsgericht Sonneberg muss nun jeden der zahlreichen Vorwürfe einzeln prüfen und insgesamt 35 Zeugen sowie Sachverständige anhören. Sie werden mit Sicherheit das bestätigen, was jeder auf den im Internet kursierenden Tatvideos sehen kann: dass Amuradin O. randaliert und Polizisten angegriffen hat.
Dabei war der Eisenstangen-Exzess vom 10. April 2026 nicht die einzige Straftat des Zuwanderers, wie Gerichtsakten belegen, die FOCUS online jetzt vorliegen.
Zwei Tage später kam es zum Eisenstangen-Angriff auf Polizisten in Sonneberg. Nach dem erschreckenden Vorfall hatte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) erklärt: „Wer in diesem Land Schutz sucht, aber hier Gewaltstraftaten verübt – gegen Unbeteiligte, gegen Polizeibeamte, gegen unsere öffentliche Ordnung –, der hat diesen Schutz nicht verdient.“ Mit dem Widerruf des Abschiebungsverbots hat das Bamf nun die Grundlagen für eine Rückführung nach Afghanistan geschaffen.
Zu den aktuellen Entwicklungen im Fall des „Eisenstangen-Afghanen“ wollte sich das Thüringens Justizministerium gegenüber FOCUS online nicht äußern. Sprecher Oliver Will erklärte jedoch allgemein, dass der Widerruf von Abschiebungsverboten „in der Regel keine unmittelbare Auswirkung auf ein anhängiges Strafverfahren“ habe. „Ausländerrechtliche Verfahren sind grundsätzlich von strafrechtlichen Verfahren zu trennen.“
Will weiter: „Insbesondere dient eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung nicht der Bestrafung eines ausreisepflichtigen Ausländers. Vielmehr stellt eine Abschiebung den konsequenten Vollzug verwaltungsrechtlicher Entscheidungen dar.“
Insofern bliebe auch im Fall von Amuradin O. der Ausgang des Strafverfahrens und des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens abzuwarten. „Sofern und sobald die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung vorliegen, wird eine Abschiebung des afghanischen Staatsangehörigen forciert. Ein konkreter Zeitpunkt kann aufgrund der anhängigen Verfahren allerdings nicht prognostiziert werden.“
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