Weitere Frauen schildern, wie sie als 17-jährige Fans Sex mit Konstantin Wecker gehabt haben sollen. Während die Debatte über Machtmissbrauch weitergeht, hat sein Anwalt nun einen ersten juristischen Erfolg gegen die Berichterstattung erzielt.
Weitere Frauen schildern, wie sie als 17-jährige Fans Sex mit Konstantin Wecker gehabt haben sollen. Während die Debatte über Machtmissbrauch weitergeht, hat sein Anwalt nun einen ersten juristischen Erfolg gegen die Berichterstattung erzielt.
Gegen den Musiker Konstantin Wecker sind neue Missbrauchsvorwürfe ans Licht gekommen. Gegen einige von ihnen setzt er sich inzwischen juristisch zur Wehr. Wecker selbst bezeichnet die Berichterstattung gegen ihn auf Facebook als „Kampagne“.
Ende Mai 2026 legte die „Süddeutsche Zeitung“ in einem zweiten Beitrag nach, gegen den Weckers Anwalt jetzt vor dem Berliner Landgericht Erfolg hatte. Die „SZ“ hat den Bericht vorübergehend offline genommen, will aber gegen die Entscheidung in Berufung gehen.
Drei Frauen, zwei von ihnen mit Klarnamen, berichten darin, wie sie als Fans im Alter von 17 Jahren sexuelle Beziehungen mit Wecker gehabt haben sollen. Sie werfen ihm vor, seine Macht missbraucht zu haben. Die heute erwachsenen Frauen hätten ihn damals angehimmelt, sich nicht gegen den sexuellen Kontakt physisch gewehrt. Die Frauen würden aber noch heute unter dem Erlebten leiden, hätten Psychotherapien machen müssen und machten diese noch.
Eine der Frauen, Marie Franz, hat über ihre Erfahrungen mit Konstantin Wecker ein Buch („Auserwählt“) geschrieben. „Seinen Namen zu hören, triggert mich. Dann kommen Gefühle hoch und ich versuche, sie wegzuschieben“, sagte Franz in einem Interview mit dem „Berliner Kurier.“ Sie sagte der Zeitung, dass sie mit ihrem Schritt an die Öffentlichkeit Mädchen von heute vor Machtmissbrauch durch Stars warnen will. „Dass sie sagen: Ich gehe da jetzt nicht mit aufs Hotelzimmer.“
Allen Beteiligten ist nahezu klar: Wecker habe keine Straftaten begangen, aber es gäbe einen Unterschied zwischen dem, was legal, und dem, was moralisch in Ordnung sei.
Zu den jüngsten Vorwürfen der drei Frauen aus dem „SZ“-Artikel Ende Mai nahm Konstantin Wecker diesmal nicht persönlich Stellung. Er sei nicht in der Lage, sich zu erinnern, daher könne er keine Fragen dazu beantworten, schrieb sein Anwalt, wie der „Spiegel“ berichtet. Dazu übermittelte er eine ärztliche Bescheinigung, wonach Wecker aktuell aus medizinischen Gründen nicht fähig sei, sich persönlich zu Presseanfragen zu Sachverhalten aus der Vergangenheit zu äußern.
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Sein Anwalt erwirkte aber vor dem Berliner Landgericht einen Erfolg gegen die „SZ“. In einer Stellungnahme des Anwaltes heißt es: „Das Landgericht Berlin II hat eine umfassende Einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung und drei Redakteure erlassen (Az. 27 O 221/26, Urteil vom 30.06.2026, nicht rechtskräftig), die wir für Herrn Wecker beantragt hatten. Dieses gerichtliche Verbot betrifft insgesamt 26 Passagen aus einem Artikel der SZ im Beitrag 'Weckers vergessene Frauen' (erschienen am 29.05.2026).
Weiter heißt es: „Die Richter haben in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie in den verbotenen Teilen des Berichts einen erheblichen Eingriff in die engste Privatsphäre bzw. die Intimsphäre unseres Mandanten sehen, der nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt ist.“
„Die Berichterstattung bezog sich auf angebliche Verhaltensweisen unseres Mandanten vor vielen Jahren - zum Teil lagen die behaupteten Ereignisse aus dem Intimleben bis zu 36 Jahre zurück. Wir haben vor Gericht betont, dass nicht einmal die SZ selbst behauptet hat, dass unserem Mandanten irgendein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei. Das Gericht kam im Rahmen der Abwägung auch darauf zu sprechen, dass Herr Wecker mittlerweile sehr krank ist“, schreibt der Anwalt.
„Aus Sicht von Herrn Wecker, der Familie von Herrn Wecker und uns stellt die Entscheidung eine Genugtuung dar und ein Zeichen, dass auch prominente Künstler nicht Freiwild für journalistische Auswüchse sind.“
Abschließend heißt es: „Wir hatten die Süddeutsche Zeitung gebeten, sowohl aus rechtlichen Gründen, als auch aus Gründen der Menschlichkeit auf eine Berichterstattung zu verzichten, zu der unser Mandant sich nicht wehren kann. In der SZ wurden auf dem Rücken eines kranken Menschen fremde Aussagen mit Verdachtsäußerungen aus dem Privatleben ausgebreitet. Der Süddeutschen Zeitung war der Sachverhalt sehr bewusst; man bekommt den Eindruck, dass sich dafür niemand wirklich interessiert hat. Für uns ist das von Methoden gewisser Boulevard-Medien nicht weit entfernt.“
Die „Süddeutsche Zeitung“ betont dagegen, die Kombination aus der besonderen Verletzlichkeit der sehr jungen Fans gegenüber dem von ihnen verehrten Künstler, dem großen Altersunterschied und der Anbahnung geheimer Beziehungen am Rande von Konzerten habe „ein Muster ergeben, welches aufgrund der großen Bekanntheit Weckers das öffentliche Interesse rechtfertige“.
Für die „Süddeutsche Zeitung“ geht es auch darum, die öffentliche Relevanz von MeToo-Fällen zu verteidigen, „in denen formelle oder informelle Machtgefälle ausgenutzt werden, um ein Verhältnis zu sexualisieren und sich über körperliche und emotionale Grenzen hinwegzusetzen“. Diese zu diskutieren sei „zunächst als Beitrag der gesellschaftlichen, nicht der strafrechtlichen Aufklärung zu betrachten“.
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