Privatpool, Butler, eigener Strand: Ein Paar buchte für den ersten Hochzeitstag eine Luxusreise in die Dominikanische Republik. Vor Ort erwarteten sie schlaflose Nächte.
Privatpool, Butler, eigener Strand: Ein Paar buchte für den ersten Hochzeitstag eine Luxusreise in die Dominikanische Republik. Vor Ort erwarteten sie schlaflose Nächte.
Was als romantische Luxus-Flitterwochen gedacht war, stellte sich für Ann-Sophie und Arne als Albtraumreise heraus: Das Wasser und das Eis hätten sie krank gemacht, dazu habe es Schimmel im Zimmer sowie Kakerlaken am Sushi-Buffet gegeben. Das Paar aus Belgien zahlte für die zwei Wochen im Tui-Resort in der Dominikanischen Republik 7000 Euro, wie sie der belgischen Tageszeitung „Het Laatste Nieuws“ (HLN) erzählten.
Am schlimmsten sei jedoch der nächtliche Lärm gewesen: „In zwölf der 14 Nächte haben wir kaum geschlafen“, schildert Ann-Sophie die Belastung gegenüber „HLN“. Studenten feierten demnach bis tief in die Nacht auf ihren Zimmern und in den Hotelfluren. Auch der Sicherheitsdienst und ein Zimmerwechsel brachten keine Ruhe für das frischvermählte Paar.
Sie wiesen das Hotel mehrfach auf ihren bevorstehenden Hochzeitstag hin, in der Hoffnung auf eine Überraschung. Doch diese Hoffnung erfüllte sich nicht, wie sie „HLN“ erzählten: „Überall im Hotel hingen Banner mit Happy Birthday oder Welcome Back für andere Gäste. Für uns – nichts.“
Gebucht hatte das Paar eine exklusive Reise mit separatem Check-in, Privatpool, eigenem Strandbereich und Butler. Gespart hatten die beiden dafür bis zum ersten Hochzeitstag. Umso größer war die Enttäuschung, als das Hotel den online vermittelten Luxuserwartungen nicht gerecht wurde.
Nach der Reise verlangten Ann-Sophie und Arne vom Reiseveranstalter 300 Euro für jede gestörte Nacht zurück – insgesamt 3600 Euro. Doch Tui lehnte die Anfrage ab und verwies darauf, dass das Verhalten anderer Hotelgäste nicht in der Verantwortung des Veranstalters liege. Aus Kulanz bot der Reiseanbieter eine Rückzahlung von fünf Prozent des Reisepreises an, das Paar lehnte ab.
Mängel müssen Kunden von Pauschalreise-Angeboten nicht einfach hinnehmen. Wie der ADAC aufklärt, richten sich Erstattungen beim Reiseveranstalter zwar manchmal nach dem Gesamtpreis des Urlaubs, oft aber auch nach der Art, der Dauer und der Schwere des Mangels.
Die Erstattungstypen, die sich dem ADAC zufolge nach dem Tagesreisepreis richten, in der Übersicht:
Auf den ganzen Reisepreis anrechnen lassen sich laut ADAC hingegen folgende Mängel:
Wichtig sei, Mängel sofort beim Veranstalter oder der Reiseleitung zu melden und Beweise zu sichern. Nur wer Fotos, Nachrichten und eine konkrete Beschwerde vorweisen kann, hat später gute Chancen auf Preisminderung oder Schadensersatz.
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