Drei Verlage klagen, weil Google urheberrechtlich geschützte Werke zum KI-Training genutzt haben soll. Die Klageschrift erinnert an Googles altes Motto.
Drei Verlage und ein Autor haben in den USA gegen Google wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen geklagt. Sie werfen dem Konzern vor, unrechtmäßig Werke für das Training des KI-Modells Gemini genutzt zu haben.
Google habe „Millionen von Textwerken zur Entwicklung der großen Sprachmodelle ‚Gemini’“ unrechtmäßig genutzt, argumentieren die Kläger. Das sind die Verlage Hachette, Cengage und Elsevier sowie der Autor Scott Turow. „Um verzweifelt seine Vorherrschaft im Internet zu bewahren, hat Google sein ursprüngliches Motto ‚Don’t be evil’ aufgegeben und sich an einer der größten Urheberrechtsverletzungen der Geschichte beteiligt.“
Konkret soll Google Werke, die dem Unternehmen für andere Zwecke überlassen wurden – für Dienste wie Google Books, Google Play Books oder Google Scholar – kopiert haben, um das Large Language Model (LLM) Gemini zu trainieren. Google dürfe im Rahmen dieser Dienste beispielsweise urheberrechtlich geschützte Werke als E-Books verkaufen oder durchsuchbare Ausschnitte daraus anzeigen, sagen die Kläger. Die Entwicklung kommerzieller KI-Produkte sei damit jedoch nicht abgedeckt.
Für den gleichen Zweck habe Google auch massenhaft Inhalte aus dem Internet heruntergeladen. Dabei habe das Unternehmen sich auch bei bekannten Raubkopie-Quellen bedient sowie Inhalte kopiert, die sich hinter Bezahlschranken befanden.
Der Konzern war sich wohl bewusst, dass seine Handlungsweise rechtlich nicht einwandfrei war: Laut der Klageschrift gab es intern Diskussionen über mögliche Folgen bis hin zu hohen Geldstrafen. Zudem soll Google sogar Informationen zum Urheberrechtsmanagement aus den Werken entfernt haben, um zu verschleiern, woher das Material für das Training stammte.
Google ist nicht der einzige KI-Konzern, der wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt wird. Anthropic etwa hat im vergangenen Jahr Autoren einen Vergleich in Milliardenhöhe angeboten. Auch wegen unrechtmäßig genutzter Musik wurde das Unternehmen bereits verklagt.
(wpl)
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