Von "Zufallsfunden" bei der Durchsuchung von Abzuschiebenden erfährt auch der Zoll. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / 5VISION.NEWSEigentlich sollen Handy-Durchsuchungen bei Menschen, die abgeschoben werden sollen, nur die Herkunft klären. Doch eine Recherche zeigt: Zufallsfunde landen bei der Polizei. Juristen sehen darin einen fragwürdigen Grundrechtseingriff.