Als Antwort auf <a href="https://www.news4teachers.de/2026/06/bei-frueherem-abflug-droht-aerger-warum-eltern-fuer-verlaengerte-ferien-bussgelder-riskieren/comment-page-1/#comment-818866">Luggi</a>.
"Vielleicht machen die Beamten dann weniger krank."
Wie gesagt, grundsätzlich zulässig und ich hätte weder persönlich ein Problem damit noch sähe ich eine Möglichkeit für die Beamten, rechtlich dagegen vorzugehen.
Sie setzen allerdings - so verstehe ich Sie jedenfalls - voraus, dass eine solche Maßnahme in einem geringeren Krankenstand resultieren und die zusätzlichen Kosten für die ohnehin nicht in der nötigen Anzahl verfügbaren Antsärzte sich dadurch rechnen würden. Das bezweifle ich aufgrund der Beobachtungen in meinem Umfeld sehr:
Die kommen eher - teils gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat - nach kaum überstandener schwerer Erkrankung viel zu früh wieder ("Präsentismus"), weil sie ihre Schüler vor dem Abitur nicht im Stich lassen möchten, wollen weiter unterrichten, obwohl ihnen - buchstäblich! - schwarz vor Augen ist, oder machen mit gebrochenem Bein Distanzunterricht, ebenfalls um ihre Schüler nicht im Stich zu lassen - das sind nur ein paar Fälle, für die ich aus persönlichem Erleben bürgen kann.